Das Gericht in Straßburgentschied, dass der polnische Staat seiner Pflicht nicht nachkomme, die Anerkennung und den Schutz von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu gewährleisten. Geklagt hatten fünf homosexuelle Paare, die vergeblich versucht hatten, vor polnischen Standesämtern Ehen zu schließen.
Das Straßburger Gericht hatte in diesem Jahr bereits Russland, Rumänien, Bulgarien und die Ukraine in vergleichbaren Fällen verurteilt.
Diese Nachricht wurde am 13.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.