Ende von "Schwulen-Paragraf"
Politik und Kirche würdigen Aufhebung der Strafbarkeit von Homosexualität in Deutschland heute vor 30 Jahren

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Lehmann, hat an die Aufhebung der Strafbarkeit von Homosexualität in Deutschland heute vor 30 Jahren erinnert.

    Sven Lehmann gestikuliert.
    Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne) (picture alliance / photothek / Kira Hofmann)
    Am 11. Juni 1994 sei ein dunkles Kapitel der deutschen Geschichte zuende gegangen, teilte der Grünen-Politiker im Onlinedienst Threads mit. In die Zeit davor dürfe man nie wieder zurück. Das Zentralkomitee der Katholiken gestand eine Mitschuld an der Diskriminierung Homosexueller ein. Präsidentin Stetter-Karp sagte in Berlin, Verurteilte und Beschuldigte seien am Engagement und an beruflicher Tätigkeit in der Kirche gehindert worden. Auch lesbische Frauen seien betroffen gewesen. Die Vergangenheit lasse sich nicht ungeschehen machen. Umso wichtiger sei es daher, die Abschaffung des Gesetzes zu würdigen. Der Geschäftsführer des Forums katholischer Männer, Heek, sprach von einem Skandal, dass es die Regelung überhaupt so lange gegeben habe.
    Der 1994 abgeschaffte Paragraf 175 des Strafgesetzbuches war 1871 eingeführt worden. Er hatte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe gestellt.
    Diese Nachricht wurde am 11.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.