Dies entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren. Im konkreten Fall waren von einem Klimaaktivisten 241 Euro dafür verlangt worden, dass ihn die Polizei von der Straße löste und wegtrug. Für die Gebühr gibt es nach Auffassung des Gerichts aber keine gesetzliche Grundlage; das Geld muss daher zurückerstattet werden. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Bis Anfang September hat die Polizei nach Angaben der Senatsverwaltung insgesamt knapp 1.300 Gebührenbescheide an Klimaaktivisten verschickt.
(Az.: VG 1 L 363/23)
Diese Nachricht wurde am 26.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.