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Polizei und Hooligans
Vorsorgliche Festnahmen zulässig

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erlaubt der Polizei, Hooligans vorsorglich festzunehmen, um Ausschreitungen zu verhindern. Damit bleibt es auch in Deutschland zulässig, bei drohender Gewalt mutmaßliche Hooligans vorsorglich zu inhaftieren, auch wenn sie noch keine Straftaten begangen haben.

    Beamte der Bundes- und Landespolizei üben an der Rostocker DKB Arena den Einsatz gegen Fußballrowdies.
    Die Polizei darf Hooligans vorsorglich festnehmen. (imago sportfotodienst)
    Bei einem Fußballspiel zwischen Dänemark und Schweden 2009 hatte die Polizei mehr als 100 Dänen in Gewahrsam genommen, präventiv, für mehr
    als sieben Stunden. Begründung: Hooligangewalt verhindern. Drei der mutmaßlichen Hooligans versuchten danach, für die - ihrer Ansicht
    nach - rechtswidrige Festnahme Schadensersatz zu erstreiten.
    Keine Verletzung der Menschenrechtskonvention
    Ohne Erfolg. Auch der Menschenrechtsgerichtshof sieht in der präventiven Festnahme keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Er erlaubt der Polizei flexibel praktikable Maßnahmen, um Straftaten zu verhindern, die Ordnung aufrechtzuerhalten und die Öffentlichkeit zu schützen.
    Ein Richter muss kontrollieren
    Aber, so der EGMR, die Polizei muss bestimmte Vorgaben beachten. Sie muss es erst im Guten versuchen, durch Gespräche mit den Fans. Reicht das nicht aus, um beispielsweise Schlägereien zu verhindern, darf sie nur die Gefährlichsten festnehmen, muss sie so schnell wie möglich wieder freilassen, und: ein Richter muss das kontrollieren.