Bei einem Fußballspiel zwischen Dänemark und Schweden 2009 hatte die Polizei mehr als 100 Dänen in Gewahrsam genommen, präventiv, für mehr
als sieben Stunden. Begründung: Hooligangewalt verhindern. Drei der mutmaßlichen Hooligans versuchten danach, für die - ihrer Ansicht
nach - rechtswidrige Festnahme Schadensersatz zu erstreiten.
als sieben Stunden. Begründung: Hooligangewalt verhindern. Drei der mutmaßlichen Hooligans versuchten danach, für die - ihrer Ansicht
nach - rechtswidrige Festnahme Schadensersatz zu erstreiten.
Keine Verletzung der Menschenrechtskonvention
Ohne Erfolg. Auch der Menschenrechtsgerichtshof sieht in der präventiven Festnahme keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Er erlaubt der Polizei flexibel praktikable Maßnahmen, um Straftaten zu verhindern, die Ordnung aufrechtzuerhalten und die Öffentlichkeit zu schützen.
Ein Richter muss kontrollieren
Aber, so der EGMR, die Polizei muss bestimmte Vorgaben beachten. Sie muss es erst im Guten versuchen, durch Gespräche mit den Fans. Reicht das nicht aus, um beispielsweise Schlägereien zu verhindern, darf sie nur die Gefährlichsten festnehmen, muss sie so schnell wie möglich wieder freilassen, und: ein Richter muss das kontrollieren.