Fußball gilt als Volkssport - aber muss deshalb auch das ganze Volk zahlen? - Zum Beispiel wenn es nach einem Spiel draußen vorm Stadion erst so richtig kracht und ein teurer Polizeieinsatz nötig wird. Die Freie Hansestadt Bremen sah das nicht ein und erließ nach einer Partie zwischen Werder Bremen und Hamburger SV 2015 einen happigen Gebührenbescheid gegen die Deutsche Fußball-Liga.
Die zog umgehend vor das Verwaltungsgericht Bremen und bekam in erster Instanz auch Recht, erläutert Andreas Korbmacher, Sprecher am Bundesverwaltungsgericht Leipzig: "Also die erste Instanz hat hier Probleme darin gesehen, dass die Gebührentatbestände selbst nicht bestimmt genug sind, dass also der Gesetzgeber nicht hinreichend genau festgelegt hat, wofür jetzt eigentlich diese erheblichen Gebühren - es geht ja hier um 425.000 Euro - angefallen sind."
"Besonderer Umstand rechtfertigt Gebührenerhebung"
Das sah die zweite Instanz dann aber anders, das Bremische Gebühren- und Beitragsgesetz habe Grenzen klar umrissen. Immer wenn ein Veranstalter eine gewinnorientierte Veranstaltung mit mehr als 5.000 Teilnehmern plane und dabei Gewalthandlungen zu erwarten seien, könne der über das normale Maß hinausgehende Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden, so Richter Korbmacher zur Sichtweise der Vorinstanz:
"Das begründet sich daraus, dass man eben gerade bei Fußballspielen oder bei anderen Veranstaltungen - es ist ja nicht begrenzt auf Fußballspiele - sagt, jede Großveranstaltung hat natürlich einen bestimmten Bedarf an Polizei schon für die Verkehrslenkung, aber wenn darüber hinaus gewaltbereite Täter diese Veranstaltung nutzen, um dann ihre Gewaltexzesse durchzuführen, dann ist das ein besonderer Umstand, der diese Gebührenerhebung rechtfertigt."
Klar, dass im Fußballland Deutschland zwei so gegensätzliche Entscheidungen der Vorinstanzen nochmal vor dem obersten Verwaltungsgericht ausgetragen werden müssen. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer hatte nach der Pro-Entscheidung für seinen gesetzgeberischen Vorstoß frohlockt: "Ein Sieg auf voller Breite, kann man sagen, ein guter Tag für die Steuerzahler, darum geht es uns ja, dass wir das Kostenrisiko verändern, dass nicht die einen die Milliarden einstreichen und der Steuerzahler letztlich trägt die Kosten".
"Das begründet sich daraus, dass man eben gerade bei Fußballspielen oder bei anderen Veranstaltungen - es ist ja nicht begrenzt auf Fußballspiele - sagt, jede Großveranstaltung hat natürlich einen bestimmten Bedarf an Polizei schon für die Verkehrslenkung, aber wenn darüber hinaus gewaltbereite Täter diese Veranstaltung nutzen, um dann ihre Gewaltexzesse durchzuführen, dann ist das ein besonderer Umstand, der diese Gebührenerhebung rechtfertigt."
Klar, dass im Fußballland Deutschland zwei so gegensätzliche Entscheidungen der Vorinstanzen nochmal vor dem obersten Verwaltungsgericht ausgetragen werden müssen. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer hatte nach der Pro-Entscheidung für seinen gesetzgeberischen Vorstoß frohlockt: "Ein Sieg auf voller Breite, kann man sagen, ein guter Tag für die Steuerzahler, darum geht es uns ja, dass wir das Kostenrisiko verändern, dass nicht die einen die Milliarden einstreichen und der Steuerzahler letztlich trägt die Kosten".
DLF will Vereine zur Kasse bitten
Die DFL, die gerade bekanntgab, dass die Bundesliga erneut Rekordumsätze erwirtschaftete, kündigte bereits an, bei einer Niederlage die Gebührenbescheide an die Fußballklubs weiterzureichen, Werder-Bremen Präsident Hubertus Hess-Grunewald meinte dazu: "Das heißt für den SV Werder, dass wir im Ergebnis mit erheblichen weiteren wirtschaftlichen Belastungen konfrontiert werden, die wir in diesem harten Bundesliga-Wettbewerb irgendwo aufbringen müssen." Ein Spitzenspiel also vor Justitia, das Bundesverwaltungsgericht hat seinen größten Saal dafür geordert.