Nöldner: Guten Tag.
Zagatta: Dass das Verfassungsgericht jetzt sagt zumindest das Zuchtverbot für bestimmte Hunderassen ist verfassungswidrig, hat das Auswirkungen für Ihre Arbeit?
Nöldner: Nein. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, was die Zucht betrifft, hat für die originäre Arbeit in Berlin, das heißt die Abwehr der von Kampfhunden ausgehenden Gefahren durch die Behörden keine Bedeutung, da unter anderem wir auch schon in unserer Hundeverordnung in der landesrechtlichen Regelung so ein Zuchtverbot für bestimmte Rassen vorgesehen haben.
Zagatta: Kontrollieren Sie das, können Sie das überhaupt, ob solche Kampfhunde gezüchtet werden?
Nöldner: Das ist in der Tat nicht einfach, allerdings kann man natürlich bei jedem jungen Hund, der auf der Straße angetroffen wird und auch von der Polizei werden ja auch Halter angehalten und kontrolliert, natürlich schon die Frage stellen wo dieser Hund herkommt. Es darf ja im Grunde seit drei Jahren keine Nachzuchten mehr geben in Berlin.
Zagatta: Funktioniert das denn in der Praxis? Berlin hat ja auch auf Grundlage dieses Bundesgesetzes eigene Verordnungen erlassen. Wie wirken die in der Praxis?
Nöldner: Die Wirkung der Berliner Regelung ist eigentlich sehr gut, deshalb sind wir auch über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sehr erleichtert, die grundsätzliche Regelung anzuerkennen, dass eben Hunde bestimmter Rassen besonders streng reglementiert werden dürfen. Das zeigt sich in Berlin insbesondere daran, dass wir seit dem Erlass unserer Regelung einen Rückgang der Bissvorfälle um über 30 Prozent zu verzeichnen haben und das ist eigentlich das alles entscheidende Kriterium entgegen allen sonstigen Anläufen.
Zagatta: Worauf ist das genau zurückzuführen, kontrollieren Sie genauer?
Nöldner: Sicherlich auf mehrere Umstände. Einerseits sind es die strengeren Regelungen, die gegen Hunde und deren Halter erlassen worden sind. Das bedeutet für bestimmte Hunde ein Anzeigegebot gegenüber der zuständigen Behörde, damit haben die Behörden schon von vornherein Zugriff auf Hund und Halter, können diese, bevor irgendetwas passiert ist, schon kontrollieren und reglementieren und es gilt in der Stadt ja auch für bestimmte Rassen einer genereller Leinen- und Maulkorbzwang. Natürlich im Zusammenspiel mit gesteigertem Verantwortungsbewusstsein der Berliner Bürger und Hundehalter, denke ich, ist es zu diesem Absinken der Bissvorfälle gekommen.
Zagatta: Wird es denn in der Praxis umgesetzt, werden Hunde aus dem Verkehr gezogen, die ohne Maulkorb in Berlin über die Straßen laufen? Es gibt ja Klagen, dass das nicht der Fall sei.
Nöldner: Der Vollzug dieser Regelung, was insbesondere den Maulkorb- und Leinenzwang betrifft, ist in der Tat nicht so einfach, das kann man nicht leugnen. Man kann natürlich nicht hinter jeden Strauch und in jeden Park einen Polizisten stellen, der das immer kontrolliert. Aber die Polizeibehörden sind da schon hinterher und zeigen auch den zuständigen Behörden entsprechende Verstöße an und die werden auch verfolgt. Dass es natürlich auch unter den Hundehaltern immer wieder schwarze Schafe gibt, kann man nicht von der Hand weisen, da sind sicherlich noch Verbesserungen der Kontrolle notwendig, aber es kann natürlich auch über ein bestimmtes Maß nicht hinausgehen.
Zagatta: Was passiert denn in Berlin, wenn jemand seinen Kampfhund erst gar nicht anmeldet, kommen Sie dem auf die Schliche?
Nöldner: Naturgemäß kann man natürlich kriminelles oder rechtswidriges Handeln nicht immer gleich erkennen, bevor es eigentlich stattfindet. Wenn solche Hunde kontrolliert werden und die entsprechenden Belege für die Anzeige bei der Behörde nicht vorliegen, dann kommt man denen nach und kann entsprechende Auflagen erteilen, den Hund aus dem Verkehr ziehen und sicherstellen und dem Halter die Haltung von Hunden unterbinden.
Zagatta: Wird das in der Praxis auch gemacht?
Nöldner: Das passiert, ja.
Zagatta: Haben Sie einen Überblick, wie viele Kampfhunde oder Hunde, die als Kampfhunde bezeichnet werden es in Berlin mittlerweile oder noch gibt?
Nöldner: Einen exakten Überblick haben wir nicht, den gibt es im Grunde auch nirgendwo in Deutschland. Wir sind, bevor wir die Hundeverordnung erlassen haben, davon ausgegangen, dass etwa 5 bis 10.000 solcher gelisteten Hunde in Berlin leben, das war aber wirklich eine geschätzte Zahl. Im Nachhinein können wir anhand der Anzeigen feststellen, dass wir da gar nicht so schlecht gelegen haben, mittlerweile haben sich in Berlin 6.000 Halter dieser Hunde bei den Behörden gemeldet und die Haltung des Hundes angezeigt.
Zagatta: Wieso sind Sie da noch immer in einer Grauzone? Diese Hunde müssten doch theoretisch auch getestet werden, wie sie sich verhalten, das ist in den Hundeverordnungen doch vorgesehen.
Nöldner: Grauzone bezieht sich im Grunde nur darauf, dass keiner weiß, weiviele Hunde dieser Rassen tatsächlich in Deutschland gehalten werden. Es gibt keine Statistiken. Man kann sich zwar unter Umständen auch auf die steuerliche Erfassung berufen, wo die Hunde steuerlich angemeldet werden müssen, aber da wird auch in der Regel nicht nach Rassen unterschieden, deshalb kann man nie genau sagen, wie viele Hunde tatsächlich im Land gehalten werden.
Zagatta: Aber insgesamt sind Sie mit der Hundeverordnung und dem, was sich in der Praxis in Berlin getan hat eindeutig zufrieden?
Nöldner: Eindeutig ja.
Zagatta: Torsten Nöldner, der Veterinärreferent des Berliner Senats. Ich bedanke mich für das Gespräch.
Nöldner: Bitte, Wiederhören.
Zagatta: Dass das Verfassungsgericht jetzt sagt zumindest das Zuchtverbot für bestimmte Hunderassen ist verfassungswidrig, hat das Auswirkungen für Ihre Arbeit?
Nöldner: Nein. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, was die Zucht betrifft, hat für die originäre Arbeit in Berlin, das heißt die Abwehr der von Kampfhunden ausgehenden Gefahren durch die Behörden keine Bedeutung, da unter anderem wir auch schon in unserer Hundeverordnung in der landesrechtlichen Regelung so ein Zuchtverbot für bestimmte Rassen vorgesehen haben.
Zagatta: Kontrollieren Sie das, können Sie das überhaupt, ob solche Kampfhunde gezüchtet werden?
Nöldner: Das ist in der Tat nicht einfach, allerdings kann man natürlich bei jedem jungen Hund, der auf der Straße angetroffen wird und auch von der Polizei werden ja auch Halter angehalten und kontrolliert, natürlich schon die Frage stellen wo dieser Hund herkommt. Es darf ja im Grunde seit drei Jahren keine Nachzuchten mehr geben in Berlin.
Zagatta: Funktioniert das denn in der Praxis? Berlin hat ja auch auf Grundlage dieses Bundesgesetzes eigene Verordnungen erlassen. Wie wirken die in der Praxis?
Nöldner: Die Wirkung der Berliner Regelung ist eigentlich sehr gut, deshalb sind wir auch über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sehr erleichtert, die grundsätzliche Regelung anzuerkennen, dass eben Hunde bestimmter Rassen besonders streng reglementiert werden dürfen. Das zeigt sich in Berlin insbesondere daran, dass wir seit dem Erlass unserer Regelung einen Rückgang der Bissvorfälle um über 30 Prozent zu verzeichnen haben und das ist eigentlich das alles entscheidende Kriterium entgegen allen sonstigen Anläufen.
Zagatta: Worauf ist das genau zurückzuführen, kontrollieren Sie genauer?
Nöldner: Sicherlich auf mehrere Umstände. Einerseits sind es die strengeren Regelungen, die gegen Hunde und deren Halter erlassen worden sind. Das bedeutet für bestimmte Hunde ein Anzeigegebot gegenüber der zuständigen Behörde, damit haben die Behörden schon von vornherein Zugriff auf Hund und Halter, können diese, bevor irgendetwas passiert ist, schon kontrollieren und reglementieren und es gilt in der Stadt ja auch für bestimmte Rassen einer genereller Leinen- und Maulkorbzwang. Natürlich im Zusammenspiel mit gesteigertem Verantwortungsbewusstsein der Berliner Bürger und Hundehalter, denke ich, ist es zu diesem Absinken der Bissvorfälle gekommen.
Zagatta: Wird es denn in der Praxis umgesetzt, werden Hunde aus dem Verkehr gezogen, die ohne Maulkorb in Berlin über die Straßen laufen? Es gibt ja Klagen, dass das nicht der Fall sei.
Nöldner: Der Vollzug dieser Regelung, was insbesondere den Maulkorb- und Leinenzwang betrifft, ist in der Tat nicht so einfach, das kann man nicht leugnen. Man kann natürlich nicht hinter jeden Strauch und in jeden Park einen Polizisten stellen, der das immer kontrolliert. Aber die Polizeibehörden sind da schon hinterher und zeigen auch den zuständigen Behörden entsprechende Verstöße an und die werden auch verfolgt. Dass es natürlich auch unter den Hundehaltern immer wieder schwarze Schafe gibt, kann man nicht von der Hand weisen, da sind sicherlich noch Verbesserungen der Kontrolle notwendig, aber es kann natürlich auch über ein bestimmtes Maß nicht hinausgehen.
Zagatta: Was passiert denn in Berlin, wenn jemand seinen Kampfhund erst gar nicht anmeldet, kommen Sie dem auf die Schliche?
Nöldner: Naturgemäß kann man natürlich kriminelles oder rechtswidriges Handeln nicht immer gleich erkennen, bevor es eigentlich stattfindet. Wenn solche Hunde kontrolliert werden und die entsprechenden Belege für die Anzeige bei der Behörde nicht vorliegen, dann kommt man denen nach und kann entsprechende Auflagen erteilen, den Hund aus dem Verkehr ziehen und sicherstellen und dem Halter die Haltung von Hunden unterbinden.
Zagatta: Wird das in der Praxis auch gemacht?
Nöldner: Das passiert, ja.
Zagatta: Haben Sie einen Überblick, wie viele Kampfhunde oder Hunde, die als Kampfhunde bezeichnet werden es in Berlin mittlerweile oder noch gibt?
Nöldner: Einen exakten Überblick haben wir nicht, den gibt es im Grunde auch nirgendwo in Deutschland. Wir sind, bevor wir die Hundeverordnung erlassen haben, davon ausgegangen, dass etwa 5 bis 10.000 solcher gelisteten Hunde in Berlin leben, das war aber wirklich eine geschätzte Zahl. Im Nachhinein können wir anhand der Anzeigen feststellen, dass wir da gar nicht so schlecht gelegen haben, mittlerweile haben sich in Berlin 6.000 Halter dieser Hunde bei den Behörden gemeldet und die Haltung des Hundes angezeigt.
Zagatta: Wieso sind Sie da noch immer in einer Grauzone? Diese Hunde müssten doch theoretisch auch getestet werden, wie sie sich verhalten, das ist in den Hundeverordnungen doch vorgesehen.
Nöldner: Grauzone bezieht sich im Grunde nur darauf, dass keiner weiß, weiviele Hunde dieser Rassen tatsächlich in Deutschland gehalten werden. Es gibt keine Statistiken. Man kann sich zwar unter Umständen auch auf die steuerliche Erfassung berufen, wo die Hunde steuerlich angemeldet werden müssen, aber da wird auch in der Regel nicht nach Rassen unterschieden, deshalb kann man nie genau sagen, wie viele Hunde tatsächlich im Land gehalten werden.
Zagatta: Aber insgesamt sind Sie mit der Hundeverordnung und dem, was sich in der Praxis in Berlin getan hat eindeutig zufrieden?
Nöldner: Eindeutig ja.
Zagatta: Torsten Nöldner, der Veterinärreferent des Berliner Senats. Ich bedanke mich für das Gespräch.
Nöldner: Bitte, Wiederhören.