Die Düsseldorfer Verlagsgesellschaft Effecten Spiegel hatte 2010 als Postbank-Minderheitsaktionärin bei der Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank 25 Euro pro Aktie bekommen. Effecten Spiegel warf der Deutschen Bank vor, damit das gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangebot umgangen zu haben. Dadurch seien ihr 4,8 Millionen Euro entgangen. Ihre Klage war in beiden Vorinstanzen gescheitert.
Der BGH entschied nun, dass die Ansprüche auf Zahlung eines höheren Aktienpreises grundsätzlich einklagbar seien. Ob die Düsseldorfer Verlagsgesellschaft aber tatsächlich wie gefordert von der Deutschen Bank 4,8 Millionen Euro Nachschlag für ihre Postbank-Aktien verlangen kann, muss nun noch vom Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden werden. Dorthin verwies der BGH den Streit zurück.
Einstieg bei der Postbank
Die Deutsche Bank war im September 2008 zunächst mit 29,75 Prozent bei der Postbank eingestiegen - zu einem Preis von 57,25 Euro je Aktie. Damit blieb sie unter der Marke von 30 Prozent, oberhalb der ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre fällig wird. Erst in einem zweiten Schritt stockte sie auf 48 Prozent auf, zahlte dafür nach dem Ausbruch der Finanzkrise aber nur noch 23,92 Euro je Aktie.
2010 veröffentlichte die Deutsche Bank ein Übernahmeangebot für die Aktien der Postbank zum Preis von 25 Euro je Aktie. Damit mussten sich die Postbank-Kleinaktionäre letztlich begnügen. Effecten Spiegel kassierte 3,75 Millionen Euro für ihre Anteile, zog aber vor Gericht und forderte dort mehr Geld.
(tzi/sima)