Die erste künstliche Befruchtung außerhalb des Körpers, aus der ein Mensch entstanden ist, fand in Großbritannien statt. 1977 verschmolzen Eizelle und Samenzelle im Reagenzglas, und neun Monate später erblickte Louise Brown das Licht der Welt. Sie war das erste sogenannte Retortenbaby. Inzwischen sind weltweit einige Millionen Menschen durch künstliche Befruchtung entstanden.
Auch bei der Präimplantationsdiagnostik war Großbritannien Vorreiter. Die Methode wird in Großbritannien schon seit 1990 angewandt, um Chromosomendefekte frühzeitig zu erkennen, oder schwere Krankheiten wie Mukoviszidose, die eine eindeutige genetische Ursache haben.
Zuständig für Arbeiten an embryonalem Gewebe ist in Großbritannien eine speziell dafür eingesetzte Behörde, die Human Fertilisation and Embryology Authority, oder kurz HFEA. Sie ist interdisziplinär besetzt, entscheidet über die allgemeinen Richtlinien, und zertifiziert Zentren, in denen Präimplantationsdiagnostik angewandt wird.
Die Regelung dafür hat die Behörde vor einigen Jahren gelockert. Nun dürfen die Embryonen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter nicht nur auf schwere monogenetische Krankheiten, sondern auch auf Risikogene untersucht werden. Das heißt: Auch wenn nur eine erhöhte Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass eine Krankheit ausbricht, können das die Ärzte im Labor feststellen. Der Embryo wird in dem Fall nicht eingesetzt.
Im vergangenen Jahr kam das erste Baby zur Welt, bei dem diese Untersuchung angewandt wurde. Ohne die vorherige Auswahl wäre wahrscheinlich ein Baby zur Welt gekommen, das ein 50- bis 85-prozentiges Brustkrebsrisiko gehabt hätte.
Auch in Belgien ist in der Fortpflanzungsmedizin weit mehr erlaubt als in Deutschland. Deshalb zieht es auch viele deutsche Paare ins Ausland, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können. Frauen können dort ihre Eizellen außerhalb des Körpers künstlich befruchten lassen, und anschließend in spezialisierten Zentren untersuchen lassen, ob der Embryo die Anlagen für bestimmte Erbkrankheiten trägt.
Erst 2003 wurde in Belgien eine gesetzliche Regelung geschaffen. Sie schränkt die gängige Praxis in den Zentren zwar kaum ein, verbietet allerdings zum Beispiel, das Geschlecht des Kindes zu bestimmen.
In den USA wird die Präimplantationsdiagnostik in spezialisierten Kliniken schon lange angewandt. Auf bundesstaatlicher Ebene gibt es keine gesetzliche Regelung. Welcher Embryo einer Frau eingesetzt wird, kann auch nach Kriterien ausgewählt werden, die nicht medizinisch relevant sind. So kann etwa das Geschlecht des Embryos den Wünschen der Eltern entsprechend ausgewählt werden.
Auch aus einem anderen Grund wurde die Präimplantationsdiagnostik in den USA bereits angewandt: Eltern hatten gezielt einen Embryo ausgesucht, damit das Kind später als Knochenmarkspender für seinen kranken Bruder in Frage kam, die dafür nicht brauchbaren Embryonen wurden verworfen.
Weitere Informationen:
Gesetz zum Schutz von Embryonen
HFEA (englisch)
Auch bei der Präimplantationsdiagnostik war Großbritannien Vorreiter. Die Methode wird in Großbritannien schon seit 1990 angewandt, um Chromosomendefekte frühzeitig zu erkennen, oder schwere Krankheiten wie Mukoviszidose, die eine eindeutige genetische Ursache haben.
Zuständig für Arbeiten an embryonalem Gewebe ist in Großbritannien eine speziell dafür eingesetzte Behörde, die Human Fertilisation and Embryology Authority, oder kurz HFEA. Sie ist interdisziplinär besetzt, entscheidet über die allgemeinen Richtlinien, und zertifiziert Zentren, in denen Präimplantationsdiagnostik angewandt wird.
Die Regelung dafür hat die Behörde vor einigen Jahren gelockert. Nun dürfen die Embryonen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter nicht nur auf schwere monogenetische Krankheiten, sondern auch auf Risikogene untersucht werden. Das heißt: Auch wenn nur eine erhöhte Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass eine Krankheit ausbricht, können das die Ärzte im Labor feststellen. Der Embryo wird in dem Fall nicht eingesetzt.
Im vergangenen Jahr kam das erste Baby zur Welt, bei dem diese Untersuchung angewandt wurde. Ohne die vorherige Auswahl wäre wahrscheinlich ein Baby zur Welt gekommen, das ein 50- bis 85-prozentiges Brustkrebsrisiko gehabt hätte.
Auch in Belgien ist in der Fortpflanzungsmedizin weit mehr erlaubt als in Deutschland. Deshalb zieht es auch viele deutsche Paare ins Ausland, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können. Frauen können dort ihre Eizellen außerhalb des Körpers künstlich befruchten lassen, und anschließend in spezialisierten Zentren untersuchen lassen, ob der Embryo die Anlagen für bestimmte Erbkrankheiten trägt.
Erst 2003 wurde in Belgien eine gesetzliche Regelung geschaffen. Sie schränkt die gängige Praxis in den Zentren zwar kaum ein, verbietet allerdings zum Beispiel, das Geschlecht des Kindes zu bestimmen.
In den USA wird die Präimplantationsdiagnostik in spezialisierten Kliniken schon lange angewandt. Auf bundesstaatlicher Ebene gibt es keine gesetzliche Regelung. Welcher Embryo einer Frau eingesetzt wird, kann auch nach Kriterien ausgewählt werden, die nicht medizinisch relevant sind. So kann etwa das Geschlecht des Embryos den Wünschen der Eltern entsprechend ausgewählt werden.
Auch aus einem anderen Grund wurde die Präimplantationsdiagnostik in den USA bereits angewandt: Eltern hatten gezielt einen Embryo ausgesucht, damit das Kind später als Knochenmarkspender für seinen kranken Bruder in Frage kam, die dafür nicht brauchbaren Embryonen wurden verworfen.
Weitere Informationen:
Gesetz zum Schutz von Embryonen
HFEA (englisch)