
Sie dient als eine Art vorläufige Verfassung für die auf fünf Jahre angesetzte Übergangsphase. Wie ein Mitglied des Verfassungsausschusses erklärte, wird Syrien die islamische Rechtssprechung als Grundlage seiner Gesetzgebung beibehalten. Das Staatsoberhaupt müsse Muslim sein. Allerdings garantiere die Deklaration Meinungs- und Pressefreiheit sowie die politischen Rechte von Frauen.
Der Ausschuss betonte zudem die Bedeutung einer strikten Gewaltenteilung. Damit soll eine Machtkonzentration verhindert werden, wie es sie unter dem gestürzten Machthaber al-Assad gab.
Diese Nachricht wurde am 13.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.