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Bremse für Alternativheizung
Wer nicht entlastet wurde, kann Härtefallhilfe beantragen

Wer bisher keine Entlastung durch Gas- und Strompreisbremse bekommen hat, kann sich nun als Härtefall einstufen lassen. Das trifft beispielsweise auf Besitzer von Holz-, Öl- oder Pelletheizungen zu. Für Mieter gibt es jedoch eine bürokratische Hürde.

Bahner, Eva |
Ein Mann legt ein Stück Holz in einem Kachelofen nach.
Wer bisher nicht entlastet wurde, kann noch Hilfen für das vergangene Jahr beantragen. Es gibt allerdings Bedingungen, um Geld zurück zu bekommen. (picture alliance / dpa / Franziska Kraufmann)