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Bremse für Alternativheizung
Wer nicht entlastet wurde, kann Härtefallhilfe beantragen
Wer bisher keine Entlastung durch Gas- und Strompreisbremse bekommen hat, kann sich nun als Härtefall einstufen lassen. Das trifft beispielsweise auf Besitzer von Holz-, Öl- oder Pelletheizungen zu. Für Mieter gibt es jedoch eine bürokratische Hürde.