Das Vorgehen des Bundesverfassungsschutzes sei ein Eingriff in die Pressefreiheit. Das heiße aber nichts, denn das sei nicht per se etwas Schlechtes, Pressefreiheit sei ja nicht schrankenlos gewährleistet. Sie sei ein Grundrecht unter vielen. Und Grundrechte könnten miteinander kollidieren. Die Pressefreiheit kollidiere mit dem Persönlichkeitsschutz, beispielsweise damit, dass Staatsgeheimnisse geheim blieben. Deshalb müsse sie in vielen Fällen auch angegriffen werden. Der Satz "Das ist ein Angriff auf die Pressefreiheit" sei ein komplett inhaltsloser, leerer Satz. Er sei richtig, aber er besage noch nicht, dass der Angriff auch ein unrechtmäßiger sei.
Die Presse sei nicht demokratisch legitimiert, Staatsgeheimnisse zu offenbaren. Ein Journalist werde nicht gewählt, warum solle er bestimmen dürfen, welche Staatsgeheimnisse veröffentlicht würden und welche nicht. Das sei eine Anmaßung, die er in dieser Absolutheit nicht nachvollziehen könne, sagte Höcker im Deutschlandfunk.
Er sei gespannt darauf, welchen Wert die möglichen Staatsgeheimnisse hätten, deren Verrat der Bundesverfassungsschutz annimmt. Es müssten nicht unbedingt Leben daran hängen. Hier werde es im Zweifel nicht der Fall sein, aber dies sei auch nicht der Maßstab. Es gäbe Staatsgeheimnisse, die unter diesem Maßstab aufgehangen seien. Und hier bleibe er dabei: Ein nicht demokratisch legitimierter Journalist könne es sich nicht anmaßen, Geheimnisse offenzulegen. Wenn der Generalbundesanwalt zu diesem Ergebnis komme, dann müsse er ermitteln - und es möglicherweise zu einer Anklage kommen.
Er persönlich bezweifele, dass es soweit komme, nicht, weil er die Aktenlage kenne, sondern er wisse aus der Geschichte, dass die Anklagebehörden zurückhaltend mit der Anwendung dieses Straftatbestandes seien.
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