Es gehe bei der Prüfung unter anderem um die Frage, ob die Redaktion die Regeln der journalistischen Sorgfalt eingehalten habe, teilte der Presserat mit. Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur äußerte sich die "Süddeutsche Zeitung" nicht zu dem Verfahren. Die Redaktion hatte vor Wochen über ein antisemitisches und menschenverachtendes Flugblatt berichtet, das bei Freie-Wähler-Chef Aiwanger zu Schulzeiten gefunden worden war. Aiwanger bestreitet der Verfasser des Dokuments gewesen zu sein, später bekannte sich sein Bruder dazu. Aiwanger geriet in der Affäre unter Druck. Er selbst sprach von einer gezielten Kampagne gegen sich.
Diese Nachricht wurde am 30.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.