Das Medienhaus hatte auf Bild.de unter anderem Fotomaterial eines Schauspielers veröffentlicht, der in der Öffentlichkeit randaliert hatte und von der Polizei überwältig worden war. Ein Foto und ein Video zeigten laut Presserat, wie der Betroffene nur mit Unterhose bekleidet und in "offensichtlich verwirrtem Zustand" auf einer Trage gefesselt wurde. Diese Darstellung habe die Ehre des Betroffenen verletzt. Auch die "Bild"-Berichterstattung über den Sorgerechtsstreit der Familie Block bedachte der Presserat mit einer Rüge, weil Fotos der Kinder unverpixelt veröffentlicht und die Adresse des Kinderheims, in dem sich die Kinder zeitweise aufhielten, genannt worden war.
Falsche Überschriften suggerieren, Gericht stufe "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung ein
Die Online-Ausgabe der "Schwäbischen Zeitung" erhielt eine Rüge wegen eines Verstoßes gegen die Sorgfaltspflicht in der Corona-Berichterstattung. Gleich fünf Medienhäuser wurden für falsche Überschriften für Artikel über die Klimaschutzbewegung "Letzte Generation" gerügt. BZ-Berlin.de, Bild.de, Welt.de und die Online-Ausgaben der "Rheinischen Post" und der "Sächsischen Zeitung" hatten in Überschriften suggeriert, dass ein Gericht die Gruppe als kriminelle Vereinigung eingestuft habe. Korrekt gewesen wäre, dass es einen Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung gab. Fünf Rügen sprach das Gremium wegen Schleichwerbung aus.
Der Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolle deutscher Print- und Online-Medien. Das Gremium hatte im Zuge seiner Sitzungen Mitte Juni nach eigenen Angaben über insgesamt 154 Beschwerden beraten. Neben den Rügen missbilligte der Presserat auch 23 Mal eine Berichterstattung. In 30 Fällen ergingen Hinweise an die fraglichen Medienhäuser.
Diese Nachricht wurde am 14.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.