Abhörskandal
Prinz Harry einigt sich mit "Sun" auf Vergleich

Der britische Prinz Harry hat sich im Prozess um illegale Recherchemethoden mit Rupert Mudochs Verlag NGN (News Group Newspapers) auf einen Vergleich geeinigt. Das teilten beide Seiten in London mit. Der Anwalt Harrys erklärte, der Verlag habe die unrechtmäßige Informationsbeschaffung durch das Boulevardblatt "Sun" sowie die inzwischen eingestellte "News of the world" eingeräumt.

    Prinz Harry tritt mit zwei Männern aus einem Gebäude.
    Prinz Harry einigte sich mit dem Verlag NGN (Archivbild). (Frank Augstein / AP / dpa / Frank Augstein)
    NGN entschuldigte sich demnach für die Ausspähung, die Überwachung und den Missbrauch privater Informationen. Der Verlag sagte außerdem zu, einen "erheblichen Schadenersatz" zu zahlen.
    Mit der Einigung auf einen Vergleich entgeht NGN einer ausführlichen Prüfung vor Gericht, ob und inwieweit Mitarbeiter der "Sun" in illegale Machenschaften verwickelt waren. Es geht dabei um den Zeitraum zwischen 1996 und 2011. Dass damals illegale Methoden wie das Abhören von Sprachnachrichten bei einigen britischen Zeitungen verbreitet waren, ist unumstritten. Bislang gelang es dem Verlag jedoch stets, Klagen durch Zahlungen im Vorfeld abzuwenden.

    Prinz Harry kämpft gegen Boulevardpresse

    Prinz Harry führt einen regelrechten Kreuzzug gegen die "tabloid press", wie die Boulevardpresse in Großbritannien genannt wird. Er will zeigen, dass die Methoden System hatten. In einem früheren Verfahren gegen den Verlag der Boulevardzeitung "Daily Mirror" hatte Harry weitgehend Recht bekommen. Ein weiteres Verfahren gegen den Verlag der "Daily Mail" ist anhängig.
    Immer wieder hatte der Royal deutlich gemacht, dass er den Unfalltod seiner Mutter Prinzessin Diana 1997 in Paris den Paparazzi anlastet. Auch den Austritt aus dem engeren Kreis der Königsfamilie, den er und seine Frau Meghan vor gut fünf Jahren vollzogen hatten, sowie das Zerwürfnis mit Angehörigen auf beiden Seiten lastet Harry teilweise den Boulevardmedien an.
    Diese Nachricht wurde am 22.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.