Frauen, die in eine private Krankenversicherung wechseln möchten, finden im Antragsformular nicht selten die Frage nach einer Schwangerschaft. Lars Gatschke, Versicherungsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin.
"Nach unserer Auffassung ist eine solche Frage nicht im Einklang stehend mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, weil sich nach unserer Auffassung diese Frage nicht auf die reinen Kosten der Schwangerschaft bezieht, sondern auch auf die Frage des Vertragsschlusses."
Bleibt die Frage aber unbeantwortet, hat das in vielen Fällen Konsequenzen. Ozan Sözeri vom unabhängigen Verbraucherportal für private Krankenversicherungen Widge.de hat etwa 20 Versicherungsanträge geprüft.
"Viele Gesellschaften lehnen bei bestehender Schwangerschaft – in den ersten drei Monaten geht es noch durch – aber danach rigoros ab. Also eine Frau hat danach gar nicht mehr die Möglichkeit, sich privat zu versichern."
Einige Versicherungen begründeten dies mit den Kosten der Entbindung, andere mit einer Anschlussversicherung für das spätere Kind. Auch bei früheren Fehlgeburten zeigten sich Unterschiede. Besonders überraschte Ozan Sözeri der Fall einer Versicherungsgesellschaft.
"Auf unsere Anfrage haben wir von der Gesellschaft die Antwort bekommen, dass eine Annahme nur mit einem Risikozuschlag möglich sei."
Obwohl ein Risikozuschlag rechtlich nur erlaubt ist, wenn eine Vorerkrankung vorgelegen hat. Eine Fehlgeburt gehört aber – so Ozan Sözeri – nicht dazu. Trotzdem schlage sich das dann auch in der Prämie nieder.
"Wenn normalerweise eine Kundin, die noch keine Fehlgeburt hatte, einen Preis von 300 Euro hätte – vielleicht kommt ein Zuschlag von zehn Prozent dazu – dann ist man schon bei 330 Euro. Das heißt, zehn Prozent sein Leben lang drauf zahlen, das hat nichts mit Gleichbehandlung zu tun."
Obwohl eine Fehlgeburt nichts mit einer Erkrankung der Mutter zu tun haben muss, werteten Versicherer – so Verbraucherschützer Lars Gatschke - die Fehlgeburt als eine Vorerkrankung. Genauso wie andere Erkrankungen im Verlauf einer Schwangerschaft, wie Schwangerschaftsdiabetes oder Schwangerschaftsdepression. Ozan Sözeri verweist auf Belege.
"Da haben wir insgesamt acht Ablehnungen bekommen. Das ist schon mal sehr fraglich. Danach haben weitere acht Gesellschaften Arztberichte und dergleichen bestellt. Das ist aus meiner Sicht immer noch fraglich. Lediglich eine einzige Gesellschaft hat ohne Risikozuschläge oder dergleichen zu verlangen einfach durchgewunken und gesagt, ja die Kundin würden wir aufnehmen."
Stefan Reker vom PKV-Verband spricht dagegen von Einzelfällen. Er betont, dass es eine Gleichbehandlung gebe, weil Männer und Frauen nach den gleichen Regeln behandelt werden.
"Was die Bezahlung der Schwangerschaftskosten und die entsprechende Behandlung im Versicherungsvertrag angeht, ist das so, das ist auch gewährleistet. Etwas anderes ist die Frage der Vorerkrankungen, die werden für jeden individuell ermittelt und entsprechend kalkuliert. Das ist sozusagen ein separates Feld. Auch nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz müssen sie Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln. Und insofern können Sie nicht sozusagen bei Frauen die Prüfung von Vorerkrankungen unterlassen."
Lars Gatschke vom Verbraucherzentrale Bundesverband sieht hier noch rechtlichen Klärungsbedarf. Auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kann man sich also nicht ohne Weiteres berufen. Denn sicher ist, dass Frauen bei Prämien und Leistungen zurzeit nicht in allen Aspekten einer Schwangerschaft mit Männern gleichgestellt werden.
"Es gibt ja die Entscheidung des EuGHs. Hier werden sicher ab dem 27.12.2012 die Karten neu gemischt werden, weil dann die private Krankenversicherung nicht mehr nach Geschlecht differenzieren kann und dann auch die Männer für die atypischen Kosten genauso aufkommen müssen, wie die Frauen. Nach Auskunft des PKV-Verbands wird es dann auch darauf hinauslaufen, dass diese Regelung auch für Bestandskunden gilt."
Frauen, die jetzt in eine private Krankenversicherung wechseln wollen oder neu abschließen müssen, denen rät Versicherungsfachmann Ozan Sözeri zum Wechsel, ehe eine Schwangerschaft besteht. Schwangeren rät auch Lars Gatschke, über einen unabhängigen Versicherungsmakler eine anonyme Versicherungsvoranfrage bei verschiedenen Gesellschaften zu stellen. Um herauszufinden, welche von ihnen die gewünschten Konditionen bietet.
"Weil wenn ich direkt an eine Versicherungsgesellschaft herantrete, und ich dann abgelehnt werde, in Zukunft diese Ablehnung angeben muss und es mir extrem schwerfällt, einen Versicherungsvertrag noch mal schließen zu können."
"Nach unserer Auffassung ist eine solche Frage nicht im Einklang stehend mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, weil sich nach unserer Auffassung diese Frage nicht auf die reinen Kosten der Schwangerschaft bezieht, sondern auch auf die Frage des Vertragsschlusses."
Bleibt die Frage aber unbeantwortet, hat das in vielen Fällen Konsequenzen. Ozan Sözeri vom unabhängigen Verbraucherportal für private Krankenversicherungen Widge.de hat etwa 20 Versicherungsanträge geprüft.
"Viele Gesellschaften lehnen bei bestehender Schwangerschaft – in den ersten drei Monaten geht es noch durch – aber danach rigoros ab. Also eine Frau hat danach gar nicht mehr die Möglichkeit, sich privat zu versichern."
Einige Versicherungen begründeten dies mit den Kosten der Entbindung, andere mit einer Anschlussversicherung für das spätere Kind. Auch bei früheren Fehlgeburten zeigten sich Unterschiede. Besonders überraschte Ozan Sözeri der Fall einer Versicherungsgesellschaft.
"Auf unsere Anfrage haben wir von der Gesellschaft die Antwort bekommen, dass eine Annahme nur mit einem Risikozuschlag möglich sei."
Obwohl ein Risikozuschlag rechtlich nur erlaubt ist, wenn eine Vorerkrankung vorgelegen hat. Eine Fehlgeburt gehört aber – so Ozan Sözeri – nicht dazu. Trotzdem schlage sich das dann auch in der Prämie nieder.
"Wenn normalerweise eine Kundin, die noch keine Fehlgeburt hatte, einen Preis von 300 Euro hätte – vielleicht kommt ein Zuschlag von zehn Prozent dazu – dann ist man schon bei 330 Euro. Das heißt, zehn Prozent sein Leben lang drauf zahlen, das hat nichts mit Gleichbehandlung zu tun."
Obwohl eine Fehlgeburt nichts mit einer Erkrankung der Mutter zu tun haben muss, werteten Versicherer – so Verbraucherschützer Lars Gatschke - die Fehlgeburt als eine Vorerkrankung. Genauso wie andere Erkrankungen im Verlauf einer Schwangerschaft, wie Schwangerschaftsdiabetes oder Schwangerschaftsdepression. Ozan Sözeri verweist auf Belege.
"Da haben wir insgesamt acht Ablehnungen bekommen. Das ist schon mal sehr fraglich. Danach haben weitere acht Gesellschaften Arztberichte und dergleichen bestellt. Das ist aus meiner Sicht immer noch fraglich. Lediglich eine einzige Gesellschaft hat ohne Risikozuschläge oder dergleichen zu verlangen einfach durchgewunken und gesagt, ja die Kundin würden wir aufnehmen."
Stefan Reker vom PKV-Verband spricht dagegen von Einzelfällen. Er betont, dass es eine Gleichbehandlung gebe, weil Männer und Frauen nach den gleichen Regeln behandelt werden.
"Was die Bezahlung der Schwangerschaftskosten und die entsprechende Behandlung im Versicherungsvertrag angeht, ist das so, das ist auch gewährleistet. Etwas anderes ist die Frage der Vorerkrankungen, die werden für jeden individuell ermittelt und entsprechend kalkuliert. Das ist sozusagen ein separates Feld. Auch nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz müssen sie Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln. Und insofern können Sie nicht sozusagen bei Frauen die Prüfung von Vorerkrankungen unterlassen."
Lars Gatschke vom Verbraucherzentrale Bundesverband sieht hier noch rechtlichen Klärungsbedarf. Auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kann man sich also nicht ohne Weiteres berufen. Denn sicher ist, dass Frauen bei Prämien und Leistungen zurzeit nicht in allen Aspekten einer Schwangerschaft mit Männern gleichgestellt werden.
"Es gibt ja die Entscheidung des EuGHs. Hier werden sicher ab dem 27.12.2012 die Karten neu gemischt werden, weil dann die private Krankenversicherung nicht mehr nach Geschlecht differenzieren kann und dann auch die Männer für die atypischen Kosten genauso aufkommen müssen, wie die Frauen. Nach Auskunft des PKV-Verbands wird es dann auch darauf hinauslaufen, dass diese Regelung auch für Bestandskunden gilt."
Frauen, die jetzt in eine private Krankenversicherung wechseln wollen oder neu abschließen müssen, denen rät Versicherungsfachmann Ozan Sözeri zum Wechsel, ehe eine Schwangerschaft besteht. Schwangeren rät auch Lars Gatschke, über einen unabhängigen Versicherungsmakler eine anonyme Versicherungsvoranfrage bei verschiedenen Gesellschaften zu stellen. Um herauszufinden, welche von ihnen die gewünschten Konditionen bietet.
"Weil wenn ich direkt an eine Versicherungsgesellschaft herantrete, und ich dann abgelehnt werde, in Zukunft diese Ablehnung angeben muss und es mir extrem schwerfällt, einen Versicherungsvertrag noch mal schließen zu können."