Bei einer Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag hieß es am Abend, der Besitz begrenzter Mengen zum Eigenkonsum und zum privaten Anbau müsse straffrei möglich sein. Auch die Neue Richtervereinigung meinte, eine Kriminalisierung von Cannabis-Besitz zum Eigenkonsum sei nicht mehr zu rechtfertigen.
Ärzteverbände und der Deutsche Richterbund bekräftigten indes ihre Kritik. Sie rechnen mit zusätzlichen Belastungen der Justiz und warnten vor der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen. Von Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer, hieß es, Cannabis könne, anders als früher angenommen, auch körperlich abhängig machen und berge insbesondere das Risiko, an einer Psychose zu erkranken. Die Gewerkschaft der Polizei mahnte, die Auswirkungen von Cannabis-Konsum auf den Straßenverkehr würden bisher vernachlässigt. - SPD, Grüne und FDP wollen ihren Gesetzentwurf noch vor dem Jahreswechsel beschließen. Die erste Lesung im Bundestag fand im Oktober bereits statt.
Diese Nachricht wurde am 07.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.