Christoph Heinemann: Den Begriff Justizunrecht verbindet man eher mit Bananenrepubliken oder sonstigen autoritären Staatswesen, und dennoch werden wir im Folgenden über mutmaßliches Justizunrecht in Deutschland sprechen. Worum geht es: (Name anonymisiert), ein junger Proberichter in der hessischen Kreisstadt Eschwege, leitete 2009 am Amtsgericht ein Verfahren gegen einen vorbelasteten Angeklagten wegen einer exhibitionistischen Handlung. Der Angeklagte leugnete die Tat in der Hauptverhandlung überraschend. Der junge Proberichter (Name anonymisiert) begab sich mit diesem Angeklagten daraufhin in eine Gewahrsamszelle im Justizgebäude, um ihm zu verdeutlichen, wohin ihn sein Verhalten führen könnte.
Der Angeklagte befand sich circa eine Minute lang in der Zelle. Die Tür wurde geschlossen, aber nicht abgeschlossen. Der Angeklagte legte im Verlauf des Verfahrens ein Geständnis ab und erhielt ein sehr mildes Urteil, eine Verwarnung mit Therapieauflage. Das Urteil wurde rechtskräftig – das heißt, auch die Staatsanwaltschaft war mit dem Verfahren und mit dem Urteil einverstanden. So weit, so normal.
Und jetzt beginnt der ungewöhnliche Teil: Irgendwann ordnete der Gerichtspräsident eine Geschäftsprüfung an. Erst daraufhin – sechs Monate nach dem Verfahren – erhob die zuständige Oberstaatsanwältin in Kassel Anklage gegen den jungen Richter (Name anonymisiert). Der Vorwurf: Rechtsbeugung und Aussageerpressung. Das Landgericht Kassel verhandelte im Jahr 2010 28 Tage lang. Urteil: Freispruch. Woraufhin die Staatsanwaltschaft Revision einlegte. Der Bundesgerichtshof kassierte das Urteil. Es folgte eine Verurteilung des jungen Richters zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Dieses Urteil liegt seit einem Jahr abermals zur Entscheidung beim Bundesgerichtshof, beim BGH. Carsten Schütz ist der Direktor des Sozialgerichts in Fulda, und er beschrieb diesen Fall in einer juristischen Fachzeitschrift als Justizunrecht. Ich habe ihn gestern gefragt, wieso?
Carsten Schütz: Na ja, der Fall (Name anonymisiert) ist natürlich so gelagert, dass, selbst wenn er letztlich sich tatsächlich einer Straftat schuldig gemacht haben sollte, dies keinesfalls rechtfertigt, was mit ihm letztlich passiert ist im Sinne einer Existenzgefährdung über die Jahre hinweg, die das Verfahren dauert, und in dem keine Stelle der Justiz es mal geschafft hat, einen Schritt zurückzutreten und zu sagen, was machen wir hier eigentlich, und sozusagen das Ganze längst hätten beenden müssen.
Heinemann: Wie erklären Sie sich das?
Schütz: Tja, das ist schwierig zu sagen. Ich denke, wenn es redliche Argumente gibt, dann diejenigen, die da lauten, na ja, wir können die Strafverfolgung bei Richtern nicht künstlich einstellen, dann heißt es die Krähentheorie: einer hackt der anderen kein Auge aus, aber ansonsten glaube ich, dass manchmal die Justiz nicht in der Lage ist, ein bisschen distanziert sich selbst zu betrachten und Gefahr läuft, sich in irgendwas zu verbohren, und das scheint mir hier der Fall gewesen zu sein.
Heinemann: Was erwarten Sie jetzt von den neuerlichen Revisionsverfahren vor dem BGH?
Schütz: Ich hoffe, dass das, was ich anfangs sagte, nun endlich eintritt, dass der Bundesgerichtshof im zweiten Durchgang erkennt, dass letztlich, wie es ja auch der Generalsbundesanwalt in seiner Stellungnahme gesehen hat, keine strafbare Handlung von Herrn (Name anonymisiert) vorliegt und endlich den Deckel zumacht, will ich es mal nennen, und das Verfahren beendet, indem es Herrn (Name anonymisiert) freispricht.
Heinemann: Darf denn eine Richterin, darf ein Richter während eines Verfahrens mit Strafen drohen, sozusagen die Folterinstrumente zeigen?
Schütz: Mit Strafe drohen im Sinne von deutlich machen, wenn es zu einer Verurteilung kommt, dann tritt die und die Folge ein für Erwachsene, also die Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe und deutlich machen, was das bedeutet, insbesondere, wenn es zum Freiheitsentzug kommt, das ist natürlich zulässig. Die Frage ist nur die Art und Weise, aber dass das natürlich dem Angeklagten deutlich gemacht wird, welche Folgen es haben kann, wenn bestimmte Dinge eintreten, das gehört einfach auch dazu.
"Glaube nicht, dass es zu einem strafbaren Unrecht gekommen ist"
Heinemann: Auch in der Form, wie Herr (Name anonymisiert) das gemacht hat, dass er den Angeklagten in eine Gewahrsamszelle mitnimmt?
Schütz: Nein, das würde ich persönlich als zu weitgehend beschreiben. Ich glaube auch, dass es tatsächlich ein äußerst singuläres Verhalten ist in einem deutschen Gericht. Deswegen halte ich das für nicht zulässig. Ich glaube aber nicht, dass es in dem konkreten Fall zu einem strafbaren Unrecht gekommen ist.
Heinemann: Herr Schütz, vermutlich handeln Richterinnen und Richter auch andernorts verfahrenswidrig, ohne dass das dann zu einer Anklage führt. Wie konnte es zu diesem Verfahren überhaupt kommen?
Schütz: Da sind sicherlich viele Väter und Mütter des Erfolges beteiligt gewesen. Man kann sicherlich feststellen, dass Verfahrensfehler oder ähnliches ständig vorkommen. Wir alle machen Fehler, also auch Richterinnen und Richter, aber hier lag eben einerseits, von außen betrachtet, ein sehr außergewöhnlicher Fall vor, und zum anderen muss man sehen, dass die Justiz, trotz ihrer Neutralität nach außen, doch in sehr hohem Maße innerlich in ihrer Organisation stark kulturell strukturiert ist.
Und wenn jemand sozusagen ein Stück weit davon ausweicht, wird er schnell zum Außenseiter innerhalb der Organisation, und mein Eindruck ist, dass das dem jungen Proberichter (Name anonymisiert) damals in seinem kleinen Amtsgericht Eschwege, wo die soziale Kontrolle natürlich besonders hoch ist, passiert ist, und er deshalb in eine Außenseiterrolle kam, aus der heraus er dann schwach war, und aus der heraus es leicht war sozusagen, dass alle Welt sich darüber empört und dann eine Maschinerie loslaufen lässt, die letztlich zu dem geführt hat, was heute Stand der Dinge ist und über Jahre sich entwickelt hat.
Ich denke, wenn er ein altbekannter bewährter Kollege eines Gerichts, ob groß oder klein, gewesen wäre, dann hätten alle über die Skurrilität den Kopf geschüttelt und wären weitergegangen. So aber ist es zu einer Anklage gekommen wegen der konkreten Umstände, so meine Vermutung, wobei ich natürlich die Details und die Handlungsmotive der einzelnen Menschen nicht kenne.
"Richter empfinden keinerlei Motivation, sich zu solidarisieren"
Heinemann: Die Justiz sei kulturell strukturiert, haben Sie gerade gesagt. Herrn (Name anonymisiert)s Behandlung hätte ja eigentlich einen Aufschrei deutscher Richterinnen und Richter zur Folge haben müssen. Der war aber nicht zu vernehmen. Warum nicht?
Schütz: Was ich auch schon angedeutet habe: Man muss natürlich sagen, darum kommt man nicht umhin, das Vorgehen von Herrn (Name anonymisiert) war schon sehr außergewöhnlich und für richterliches Verhalten doch wahrscheinlich wirklich nur zu erklären mit der geringen Berufserfahrung des Herrn (Name anonymisiert) wie auch seinem vielleicht überbordenden Bemühen, sich im Sinne des Angeklagten für dessen sozusagen Bereitschaft zu einer Therapie einzusetzen, also einer überschießenden Motivation, die dann zu diesem tatsächlich außergewöhnlichen und kaum, will ich sagen, wirklich hinnehmbaren Verhalten geführt hat. Deshalb glaube ich, dass Richter da keinerlei Motivation empfinden, sich zu solidarisieren.
Zudem muss man sehen, diese Homogenität, die die Richterschaft so informell ausstrahlt, führt auch schnell dazu, dass, wenn jemand ausweicht, er als draußenstehend betrachtet wird, und das verstärkt noch einmal die Problematik, sich mit ihm zu solidarisieren, weil kein Richter gern mit dem Außenstehenden zusammenstehen will. Er gehört lieber zur Masse und geht da sozusagen ein bisschen anonym unter, und wer sich mit Herrn (Name anonymisiert) sozusagen auf eine Seite gestellt hätte, wäre auf jeden Fall ausgeschert, und das machen Richter sehr ungern.
Heinemann: Kann man von einem falsch verstandenen Korpsgeist sprechen?
Schütz: Das Schlagwort vom Korpsgeist ist sehr weitgehend. Ich bin da immer etwas skeptisch, aber einen gewissen Aspekt würde ich auf jeden Fall bejahen, der in der Richterschaft auf jeden Fall herrscht.
Heinemann: Herr Schütz, wie beurteilen Sie die Rolle der Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren?
Schütz: Die finde ich besonders kritisch zu würdigen, weil schon der Beginn der Anklage in der Form hätte durchaus auch mal überdacht werden können. Jedenfalls im Laufe des Verfahrens hat sie sich keinesfalls mit Ruhm bekleckert, und ihr kommt ein wesentlicher Anteil für die Existenzvernichtung, die Herrn (Name anonymisiert) wiederfahren ist, zu. Ich denke, spätestens nach dem Freispruch hätte man einfach mal akzeptieren müssen, dass man es versucht hat, dass man 29 oder 28 Verhandlungstage für eine Verurteilung gekämpft hat und verloren hat, und dann hätte man wissen müssen, allein dieses Verfahren belastet den Angeklagten (Name anonymisiert) derartig, dass es nun einmal gut ist.
Aber dazu konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht durchringen. Sie hat Revision eingelegt, sie hat danach weiter erneut eine Verurteilung erstrebt und letztlich ja auch erreicht. Daher werfe ich der Staatsanwaltschaft vor, die in vielfacher Hinsicht hier die Notbremse hätte ziehen können, dieses Justizunrecht, in dem Sinne, wie ich es beschrieben habe, zu verhindern.
Heinemann: Warum ist das nicht geschehen, was vermuten Sie?
Schütz: Tja, auch da hängt wieder viel ab von der individuellen Einstellung des jeweiligen Staatsanwalts oder der Staatsanwältin, die da tätig war. Ich denke, man wollte dieses außergewöhnliche Verhalten nicht ungesühnt lassen aus seiner Sicht, und letztlich könnte ich mir jedenfalls auch vorstellen, ohne es zu wissen, dass irgendwann eben auch der Ehrgeiz gepackt war, wir kriegen das mit der Verurteilung hin, das können wir so nicht laufen lassen.
Bezeichnend finde ich allerdings in diesem Zusammenhang, dass der Staatsanwalt, der damals ja auch vor Ort war in diesem Verfahren, als er (Name anonymisiert), dem damaligen Angeklagten, die Arrestzelle zeigte, überhaupt keinerlei Anstalten gemacht hat, dies zu verhindern und später in keiner Weise zur Rechenschaft gezogen worden ist. Das wiederum finde ich einen Korpsgeist, wenn man ihn so nennen will, der mich dann doch eher ratlos zurücklässt. Während man Herrn (Name anonymisiert) verfolgt hat, hat man den Menschen aus der eigenen Reihe sozusagen völlig unbehelligt gelassen.
Heinemann: Sie sprachen eben von Existenzvernichtung. Wie geht es (Name anonymisiert) heute?
Schütz: Ich finde ihn erstaunlich gefasst, gemessen an dem, was er ja über Jahre ertragen muss, was ja faktisch einem Berufsverbot gleichkommt, weil er auch keinen anderen Justizberuf ergreifen kann, auch nicht als Anwalt, weil dieses Rechtsbeugungsverfahren über ihm schwebt. Das heißt, er muss sich so durchschlagen. Das heißt, sowohl die ökonomische Existenz wie auch die psychische Belastung des Ganzen hat ihn sicherlich mitgenommen.
Heinemann: Welches Signal geht von seiner Verurteilung für insbesondere junge Richterinnen und Richter in Deutschland aus?
Schütz: Da bin ich mir unsicher. Das Problem ist, dass diese Besonderheit des Vorgangs dazu führen kann, dass viele Richterinnen und Richter, gerade junge, sagen, das hat mit mir eh nichts zu tun, auf so eine Idee käme ich eh nie. Umgekehrt: Wenn es jemand bewusst wahrnimmt in der Kollegenschaft, wird ihm sicher deutlich werden, wie gefährlich es sein kann, aus einem Common auszuscheren, der in der Justiz, je nach Gericht oder Gerichtsbarkeit oder Bundesland, herrscht, sodass das im negativen Sinne eher zu einer Zurückhaltung führt, wenn es darum geht, aus der üblichen Prozedur auszubrechen, wie sie an einem Gericht üblich ist, und die keineswegs die beste sein muss.
"Ich hätte aber wohl nicht zu einer Strafverfolgung geraten"
Heinemann: Was an einem Gericht üblich ist, das wissen Sie besonders gut, Sie sind selber Chef, Sie sind Direktor eines Gerichts. Wie wären Sie als Vorgesetzter mit einem solchen jungen Proberichter umgegangen?
Schütz: Wenn ich tatsächlich Dienstvorgesetzter eines solchen Richters gewesen wäre, hätte ich ihm natürlich in einem Vieraugengespräch die Extremsituation, die er produziert hat, vor Augen geführt, wahrscheinlich mehr als deutlich, wahrscheinlich deutlicher als ich es je einem anderen Richterkollegen gegenüber aus meiner bisherigen Erfahrung auch nur getan hätte, wenn es denn darauf angekommen wäre. Und ich hätte ihm deutlich gemacht, dass er mit dieser Art und Weise zu handeln sich recht überlegen muss, ob er tatsächlich sich selbst auch für den Richterberuf geeignet fühlt. Hätte das aber nicht per se ausgeschlossen und hätte es vermutlich dabei belassen, wenn denn Herr (Name anonymisiert) in einem Vieraugengespräch mir seine Motivlage plausibel hätte erklären können, so wie ich sie, jetzt privat gesehen, bisher von ihm vernommen habe. Ich hätte aber wohl nicht zu einer Strafverfolgung geraten oder diese veranlasst oder irgendeine Meldung gemacht, die dazu hätte führen können.
Heinemann: Nun liegt der Fall beim Bundesgerichtshof. Herr Schütz, welche Lehre ziehen Sie aus diesem ganzen Verfahren, aus diesem Fall?
Schütz: Zweierlei: Einmal dieser Korpsgeist existiert, und die Sozialkontrolle ist deutlich höher als man sie formal für möglich halten würde vor dem Hintergrund der richterlichen Unabhängigkeit, die ja jedem Richter seine eigene Verfahrensführung und Handlungsweise garantiert, also die Erwartung der Kolleginnen und Kollegen, wie man sich so verhält, die ist schon stärker als man wahrscheinlich sich abstrakt vorstellt. Und zum Zweiten: Organisationskritisch, würde ich sagen, scheint auch die Justiz nicht davor gefeit, in Extreme zu verfallen, wie es hier der Fall war, und sie sozusagen auch Gefahr läuft, keinen Mechanismus zu haben, der mal die Notbremse zieht, wenn man sieht, dass man völlig unverhältnismäßig auf eine konkrete Situation oder eine Person reagiert, und das muss uns alle wachsam machen, und darauf muss man eben dann besonders Wert legen. Der Fall (Name anonymisiert) zeigt, wie naheliegend und wie auch weitgehend das sein kann und passieren kann.
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