Eine Frau klagt gegen den schwedisch-britischen Arzneimittelhersteller Astrazeneca auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 150.000 Euro. Die beiden Parteien hätten am ersten Verhandlungstag keine Vergleichsbereitschaft gezeigt, sagte eine Gerichtssprecherin. Das Gericht habe deshalb für den 21. August einen Verkündungstermin festgesetzt. Die Klägerin gibt an, dass sie seit ihrer Coronaimpfung mit Astrazeneca an Hörschäden durch eine Thrombose im Ohr leide.
Im März 2021 hatte die Bundesregierung die Coronaimpfungen mit dem Wirkstoff von Astrazeneca ausgesetzt, weil Fälle von Blutgerinnseln im Zusammenhang mit der Impfung bekannt geworden waren. Mittlerweile wird in Deutschland nicht mehr mit Astrazeneca geimpft.
Diese Nachricht wurde am 26.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.