Er ist angeklagt wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Höcke soll auf AfD-Versammlungen den verbotenen Ausdruck "Alles für Deutschland" verwendet haben. Das war die Parole der SA in Nazi-Deutschland. Höcke bestreitet, von der Bedeutung oder Herkunft der Formulierung gewusst zu haben. In dem Verfahren sind insgesamt vier Verhandlungstage bis zum 14. Mai angesetzt.
Diese Nachricht wurde am 18.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.