Landgericht Bonn
Prozess um Cum-Ex-Geschäfte gegen Kronzeugen: Verteidigung fordert Einstellung des Verfahrens

Im Prozess gegen einen zentralen Akteur des sogenannten Cum-Ex-Skandals hat die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens vor dem Landgericht Bonn verlangt.

    Das Gebaeude des Bonner Landgerichts von vorne.
    Das Gebäude des Bonner Landgerichts (imago-images/coverSpot)
    Die Staatsanwaltschaft habe mehrfach massiv gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens verstoßen, argumentierte der Verteidiger des angeklagten Rechtsanwalts Steck. Dessen Aussagen in zahlreichen Vernehmungen seien als umfassendes Geständnis gewertet worden. Steck war in mehreren anderen Cum-Ex-Verfahren als Kronzeuge der Staatsanwaltschaft aufgetreten und hatte seine früheren Komplizen belastet. Dies dürfte sich im Falle einer Verurteilung strafmildernd auswirken.
    Der heute 53-Jährige soll zwischen 2007 und 2015 mehr als 400 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. Durch die Cum-Ex-Geschäfte war dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden. Anleger ließen sich eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten.
    Diese Nachricht wurde am 21.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.