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Prozess um Werke von Gerhard Richter
Was Kunst ist, bestimmt der Künstler

Ein Mann aus Süddeutschland nahm Papierarbeiten aus der Mülltonne des Malers Gerhard Richter an sich und versuchte, sie an eine Galerie zu verkaufen. Warum auch das Diebstahl war, hat heute das Kölner Amtsgericht begründet.

Stefan Koldehoff im Gespräch mit Michael Köhler |
Das Bild zeigt eine Kopie der Auflistung der von Gerhard Richter weggeworfenen Skizzen, die ein 49-Jähriger aus Richters Altpapiertonne genommen haben soll und nun wegen Diebstahls vor dem Kölner Amtsgericht steht.
Prozess um weggeworfene Skizzen von Gerhard Richter (dpa / Oliver Berg)
Auf Internetplattformen werden selbst für signierte Postkarten des Malers Gerhard Richter dreistellige Summen gezahlt - und häufig steht keine 1 an erster Stelle. Für Gemälde des 87-Jährigen zahlen Sammler Millionenpreise. Der Fall, der heute in Köln verhandelt wurde, sei auch vor diesem Hintergrund zu sehen, sagte Kulturredakteur und Kunstkritiker Stefan Koldehoff im Deutschlandfunk. Ein Mann aus Süddeutschland hatte im Juli 2016 mehrere mit Farbe überrakelte Fotografien von Richter an sich genommen. Er sei am Haus des Künstlers im Kölner Süden vorbeigekommen, soll der Angeklagte, der heute schwieg, gegenüber einem Polizisten ausgesagt haben. Die Altpapiertonne sei vom Wind umgeblasen gewesen, die Arbeiten hätten auf dem Boden gelegen. Später versuchte der Mann, die Bilder zu verkaufen.
Richter selbst hatte die Fotografien nicht signiert, sondern weggeworfen, weil er sie für nicht gelungen hielt. Rechtlich sei der Fall trotzdem eindeutig, stellte das Gericht nun klar: Auch was im Müll lande, sei noch bis zur Entsorgung der Besitz des Eigentümers - selbst wenn der sich eindeutig für die Vernichtung entschieden habe. Der 49-jährige Dieb wurde deshalb zu einer Geldstraße von 3.150 Euro verurteilt.
Werke sollen vernichtet werden
Offen seien der Wert der Papierarbeiten und die Frage ob es sich tatsächlich um Kunstwerke gehandelt habe, so Koldehoff. Zwar habe ein Gutachten einen angeblichen Marktpreis von insgesamt 60.000 Euro ergeben. Letztlich könne zu Lebzeiten aber nur der Künstler selbst darüber entscheiden. In einer Erklärung, die dem Deutschlandfunk vorliegt, erklärt Gerhard Richter, er habe "kein persönliches Interesse an einer Verurteilung des Herrn W.; dies ist den Ermittlungsbehörden und der Justiz bekannt. Der Maler würde es aber "sehr begrüßen, wenn die Arbeiten wie ursprünglich von ihm beabsichtigt, auch tatsächlich vernichtet würden."