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Prozessbeginn vor 30 Jahren
Die Aufarbeitung des Hanauer Atommüllskandals

Betrug, Untreue, illegale Atommüll-Transporte - ab 1987 ermittelte die Staatsanwaltschaft Hanau gegen leitende Angestellte der Firma Transnuklear. Der Skandal zog auch politisch weite Kreise. Am 6. Februar 1991 begann der Versuch einer Aufarbeitung am Hanauer Landgericht.

Von Wolfgang Stenke |
    Atomkraft-Gegner haben am 14.1.1988 an dem mit Stacheldraht gesicherten Sperrzaun auf dem Gelände der Hanauer Atomfabrik Nukem ein Plakat angebracht. Die Firma wurde wegen unerlaubter Transport von spaltbarem Material und dem Verdacht illegaler Auslandslieferungen geschlossen.
    Protest-Plakat von Atomkraft-Gegnern 1988 am Sperrzaun auf dem Gelände der Hanauer Atomfabrik Nukem - die Firma wurde unter anderem wegen unerlaubter Atommüll-Transporte geschlossen (dpa / picture alliance / Kramming)
    "Großes Medienaufgebot heute morgen vor dem Sitzungssaal 113 des Hanauer Landgerichts. Draußen vor der Tür eine Art Mahnwache von Kernkraftgegnern."
    Es war einer der ganz großen Skandale in der Geschichte der deutschen Atomenergiewirtschaft, dessen Aufarbeitung ab dem 6. Februar 1991 vor dem Landgericht Hanau versucht wurde: "Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung, unerlaubter Umgang mit Kernbrennstoffen und umweltgefährdende Beseitigung von Atommüll, das ist die Palette der Vorwürfe, die die Hanauer Staatsanwaltschaft nach vier Jahren Ermittlungen erhebt."
    Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl lag knapp fünf Jahre zurück, als in Hanau die mehr als 1.200 Seiten umfassende Anklageschrift verhandelt wurde.
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    Atomdorf im Hanauer Stadtteil Wolfgang

    In dem Prozess ging es um die Machenschaften der Nuklear-Chemie und Metallurgie GmbH, kurz Nukem, und ihres deutsch-französischen Tochterunternehmens Transnuklear.
    Beide Firmen gehörten damals dem Chemiespezialisten Degussa AG und dem Energieversorger RWE. Ihren Sitz hatten sie im sogenannten Atomdorf im Hanauer Stadtteil Wolfgang. Mit rund 3.000 Beschäftigten bildete dieser Komplex die europaweit größte Ansammlung von Nuklearfirmen, darunter auch Siemens und die Kraftwerk Union.
    Vielfach miteinander verflochten, produzierten sie Kernbrennstäbe, verpackten und transportierten spaltbares Material und Atommüll. Auf fragwürdiger atom- und gewerberechtlicher Grundlage, wie der "Spiegel" 1987 notierte: "Ohne die vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit und teilweise gegen den Rat der Experten vom TÜV Bayern erlaubten die Behörden in Hanau zahlreiche Veränderungen und Produktionserweiterungen. So entstanden Firmen, deren Produktionsrahmen weder einwandfrei genehmigt noch überhaupt genehmigungsfähig war."

    Bestechung in großem Ausmaß

    Im Streit über diese Allianz zwischen Behörden und Atomindustrie zerbrach in Hessen im Frühjahr 1987 auch die erste rot-grüne Landesregierung.
    Wie im Hanauer Strafprozess durch ein Teilgeständnis zur Sprache kam, bestachen Mitarbeiter von Nukem und Transnuklear leitende Angestellte von Atomkraftwerken in der ganzen Bundesrepublik, um millionenschwere Aufträge zur Entsorgung radioaktiver Abfälle zu akquirieren.
    Die Materialien wurden ins belgische Kernforschungszentrum Mol transportiert. Dort sollten sie eigentlich entsprechend den Bestimmungen des Atomgesetzes komprimiert und neu verpackt werden. Stattdessen landeten flüssige Abfälle aber einfach in Sammelbehältern oder in Gewässern, Anlagen zur Verbrennung funktionierten nicht.
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    Die Fässer, die nach Deutschland zurückgeschickt wurden, waren nicht genau deklariert. Zum Teil enthielten sie hochradioaktive Substanzen, darunter Plutonium. Transnuklear kassierte Millionen für diese Aufträge, leitende Mitarbeiter in Mol empfingen dubiose Zahlungen.
    Im Dezember 1987 entzog Bundesumweltminister Klaus Töpfer der Transnuklear die Transport- und wenig später auch die gesamte Betriebsgenehmigung: "Die skandalösen Ereignisse um die Firma Transnuklear haben das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Verlässlichkeit, in die Zuverlässigkeit der Menschen erschüttert, die mit Kernenergie umgehen."

    Am Ende blieb nur der Vorwurf der Untreue

    Im Wiesbadener Landtag kritisierte im Januar 1988 der grüne Fraktionsvorsitzende Joschka Fischer, ehemals Umweltminister in Hessen: "Es kam zum Vorschein: ein Gemodder, eine internationale Verfilzung und ahnungslose nationale und internationale Kontrollbehörden, die behaupten, alles im Griff zu haben, aber täglich kommen neue Meldungen von Spaltstoffunterschlagungen hinzu!"
    Der Versuch einer Aufarbeitung des Skandals durch das Hanauer Landgericht dauerte gut vier Monate. Journalistische Beobachter hoben die erfolgreiche Strategie der Verteidigung hervor: Verstöße gegen Atom- und Umweltrecht seien vor allem in Belgien begangen worden und müssten dort verfolgt werden.
    Bestechung konnte nach damaliger Rechtslage nicht Gegenstand des Verfahrens sein, da die Begünstigten keine Amtsträger waren. Am Ende blieb nur der Vorwurf der Untreue: Die Angeklagten, sämtlich leitende Angestellte der Transnuklear, hatten schwarze Kassen gebildet, aus denen die Schmiergelder flossen.
    Dafür wurden sie zu Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren und hohen Geldstrafen verurteilt. Die Stilllegung der Produktionsanlagen im "Atomdorf" Hanau-Wolfgang dauerte bis 2005.