Archiv

Prozesse gegen Dschihadisten
Europas Verantwortung nach dem Kalifat

Tausende IS-Kämpfer sitzen in Lagern in Nordsyrien und im Irak und warten auf ihren Prozess – darunter viele aus europäischen Staaten. Ihre Heimatländer wollen sie nicht zurück, um sie vor Gericht zu stellen. Auch ein internationales Tribunal, wie es die EU fordert, scheint unrealistisch.

Von Kerstin Schweighöfer und Marc Engelhardt |
IS-Kämpfer im Gefängnis Hassake in Syrien
IS-Kämpfer im Gefängnis Hassake in Nordsyrien (imago/Chris Huby)
Das Lager Al-Hol liegt im Nordosten Syriens. Die Gegend ist karg, der Alltag hinter Gitterzäunen noch karger. Wenn der Wind über die staubige Ebene fegt, sinkt die Temperatur unter Null. In den dünnen Zelten, die für viele der 88.000 Menschen in Al-Hol der einzige Schutz vor den Elementen sind, ist es kaum wärmer. Die 70-jährige Um Mohammed, die im Lager für die Kinder ihres gestorbenen Sohns sorgen muss, klagte im vergangenen Jahr dem Roten Kreuz ihr Leid. Da war die letzte Bastion des "Islamischen Staats" im Norden Syriens gerade gefallen.
"Ich versuche, meine Schmerzen und Sorgen für mich zu behalten. Ich weine nicht vor den Kindern, damit sie sich nicht noch mehr aufregen. Ich warte, bis sie schlafen, dann weine ich mich selbst in den Schlaf. Wenn ich aufwache, bete ich."
Ein Fahrzeugkonvoi mit Mitgliedern der Terrormiliz Islamischer Staat
Terrormiliz IS - Lorin S. zurück in Deutschland
Lorin S. ist mit ihren Kindern nach Deutschland abgeschoben worden. Die Hildesheimerin war mutmaßlich IS-Mitglied. Ob sie terroristisch aktiv gewesen sei, lasse sich schwer nachweisen, so die Salafismus-Expertin Nina Käsehage.
Seither hat sich die Lage kaum verbessert, sagt Fabrizio Carboni. Der Regionaldirektor des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz ist gerade aus Al-Hol zurückgekehrt. Besonders sorgen ihn diejenigen, die im geschlossenen Bereich des Lagers von der Kurdenmiliz SDF bewacht werden. Die dort internierten Männer, aber auch die Frauen und Kinder, gelten als Anhänger des sogenannten "Islamischen Staats" und damit als Terroristen.
"So wie in Al-Hol stelle ich mir die Hölle vor. Dort leben Frauen, Kinder, und die Terrorkämpfer. Aber auch für die gilt das humanitäre Völkerrecht. Ich höre immer wieder, diese Leute sollten nicht geschützt werden, aber das ist falsch. Selbst Terrorkämpfer* sind Menschen, und als solche genießen sie ganz grundlegenden Schutz, ob wir das mögen oder nicht."
Zehntausende IS-Kämpfer warten auf ihren Prozess
Zu den Rechten der Inhaftierten gehört auch, dass ihnen für ihre Taten der Prozess gemacht wird. Doch anerkannte Gerichte gibt es nicht im Norden Syriens, wo geschätzte 10.000 IS-Kämpfer in Lagern wie Al-Hol auf ihren Prozess warten. Noch einmal 20.000 sollen es im Irak sein. Mehr als jeder Zehnte davon ist ein Ausländer, zitiert das "Wallstreet Journal" Quellen aus dem Pentagon.
Vermutlich eine Gruppe von IS-Kämpfern im Nahen Osten
Thomae (FDP) zu IS-Rückkehrer - Bundesregierung hat "das Thema vor sich hergeschoben"
Die Bundesregierung habe bislang kein Konzept, um IS-Kämpfer geordnet zurückzunehmen, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Bundestag, Stephan Thomae.
Zu ihnen kommen die Frauen und Kinder, viele von ihnen erst in den Lagern geboren. Sie alle haben einen völkerrechtlichen Anspruch darauf, in ihren Heimatländern vor Gericht gestellt zu werden, betont Carboni:
"Diese Menschen leben derzeit in einem rechtlichen Schwebezustand. Sie sind irgendwo im nirgendwo gestrandet und haben keine Chance, zu entkommen. Deshalb müssen sie nach Hause gebracht werden. Und wenn ich aus einigen Ländern das Argument höre, dass sie zu gefährlich sind, um in ihre Heimat zurückgebracht zu werden, dann frage ich mich natürlich: Wenn das für ein westliches Land gilt, sind sie dann für Syrien oder den Irak nicht erst recht zu gefährlich?"
IS-Kämpfer fliehen aus Lagern
Das gilt besonders, weil die Lage im Norden Syriens derzeit explosiv ist. Seit dem Einmarsch der türkischen Armee sollen dort 200 ausländische Terrorkämpfer aus Lagern wie Al-Hol geflohen sein. Die kurdische Miliz SDF hat keinen Zweifel daran gelassen, dass ihr der Kampf gegen türkische Truppen wichtiger ist als die Bewachung von Terrorkämpfern. Doch vor allem europäische Staaten bleiben unnachgiebig.
Drei Frauen sitzen sich unterhaltend zwischen den Zelten im Jadah Lager, Kreis Mossul
Irak - Angehörige von IS-Kämpfern: stigmatisiert und ausgegrenzt
Die irakische Regierung schließt etliche Flüchtlingslager um die Stadt Mossul. Für viele Familien gibt es zu den Lagern aber kaum Alternativen. Sie können trotz des Ende des Krieges gegen den IS nicht zurück in ihre Heimatorte.
So will etwa die niederländische Regierung mehrheitlich von einer Rückkehr von IS-Kämpfern nichts wissen: Ihnen soll dort der Prozess gemacht werden, wo sie ihre Verbrechen begangen haben. Doch die Koalition in Den Haag ist gespalten. Die liberalen D66-Demokraten möchten, ebenso wie die kalvinistische Christenunie, niederländische IS-Kämpfer "kontrolliert zurückholen", sagt der Abgeordnete Sjoerd Sjoerdsma:
"Wir Politiker dürfen jetzt nicht wegschauen. Unsere Sicherheit steht auf dem Spiel. Die Lager werden immer leerer, immer mehr IS-Kämpfer flüchten. Sie könnten unter dem Radar nach Europa gelangen und dort Anschläge verüben. Die Möglichkeit, sie vor Ort zu verurteilen, entgleitet uns. Die Zeit läuft uns davon, die Uhr tickt."
Niederländer wollen Tribunal im Irak
Doch Rechtsliberale und Christdemokraten lehnen selbst die Heimkehr von Frauen und Kindern ab. Dem niederländischen Nachrichtendienst zufolge befanden sich im Januar nur 15 Männer, aber 35 Frauen und 90 Kinder aus den Niederlanden in Nordsyrien. Insgesamt sind in den vergangenen Jahren 300 Niederländer nach Syrien und in den Irak ausgereist, trotz eines Verbots der Regierung. Ein Drittel von ihnen waren Frauen, darunter viele Mütter.
Leider liegt für dieses Bild keine Bildbeschreibung vor
Islamischer Staat - Leonora - ein Vater kämpft um seine Tochter
Was bringt ein 15-jähriges Mädchen aus Sachsen-Anhalt dazu, nach Syrien zu gehen und sich dem Islamischen Staat anzuschließen? Maik Messing hat seine Tochter Leonora an den IS verloren. Seit vier Jahren kämpft er dafür, dass sie zu ihm zurückkehrt.
Eine Rückkehr aus Barmherzigkeit kommt für den rechtsliberalen Außenminister Stef Blok nicht in Frage, obwohl drei von vier Kindern jünger als sechs sind:
"Diese Mütter sind fürchterlich. Wir sehen es nicht als unsere Pflicht, ihnen zu helfen. Waisenkindern ja, aber nicht Müttern mit Kindern. An dieser Haltung wird sich nichts ändern. Und gleichzeitig setzen wir uns für ein Tribunal im Irak ein - für ein internationales Tribunal oder eines, das vom Irak geleitet wird und bei dessen Aufbau wir und andere europäische Länder Bagdad helfen."
Internationaler Strafgerichtshof kann nicht tätig werden
Für das Tribunal machen sich die Niederländer seit gut zwei Jahren stark. Dass ausgerechnet sie die Initiative in Europa anführen, kommt nicht von ungefähr: Die Niederländer haben Erfahrung mit internationalen Tribunalen. So schlichtet im Friedenspalast von Den Haag seit 1945 der Internationale Gerichtshof Konflikte und Streitfälle zwischen Staaten. 1993 hat - ebenfalls in Den Haag - das Jugoslawientribunal seine Arbeit aufgenommen, ein vom UN-Sicherheitsrat ins Leben gerufenes ad hoc-Gericht, das die Kriegsverbrechen während der Balkankriege ahnden sollte.
"Good afternoon your honour. This is case number…"
Es konnte 161 Angeklagten den Prozess machen, auch Serbenführer Radovan Karadzic und seinem General Ratko Mladic. Sie wurden zu lebenslänglich verurteilt.
"For having committed these crimes, the chamber sentences Mister Radko Mladic to life-imprisonment."
Eingang zum Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag mit Schild davor.
Wird oft als erste Anlaufstelle für einen Prozess gegen IS-Kämpfer genannt: der Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag (dpa / Juan Vrijdag)
2001 folgte der International Criminal Court, kurz ICC, ein permanenter Strafgerichtshof, der weltweit Kriegsverbrechen ahndet und als Meilenstein in der Geschichte des internationalen Rechts gefeiert wurde.
Der ICC wird oft als erste Anlaufstelle für Prozesse gegen IS-Kämpfer genannt. Aber er ist ein Gericht von Vertragsstaaten - und weder der Irak noch Syrien gehören dazu. Und im UN-Sicherheitsrat, der das ICC beauftragen könnte, haben Russland und China ihr Veto angedroht. Für die zweite Möglichkeit, ein UN-Sondergericht nach Vorbild des Jugoslawientribunals, galt das gleiche.
"Gerechtigkeit muss da stattfinden, wo die Opfer sind"
Die niederländische Regierung konzentriert sich deshalb auf die Gründung eines Tribunals im Irak – entweder ein internationales Vertragsstaatengericht oder ein, wie es genannt wird, hybrides Tribunal: ein im Prinzip irakisches Gericht mit internationalen Elementen. Bei dessen Aufbau wollen die Niederländer den Irakern zusammen mit anderen EU-Ländern helfen. Das habe viele Vorteile, so der niederländische Justizminister Ferdinand Grapperhaus:
"Die IS-Kämpfer müssen dort zur Verantwortung gezogen werden, wo sie das Leid angerichtet und ihre furchtbaren Verbrechen begangen haben - da, wo sich Zeugen und Beweismaterial befinden. Die Bevölkerung vor Ort muss sehen können, dass diese Verbrecher ihrer verdienten Strafe nicht entkommen. Gerechtigkeit muss da stattfinden, wo die Opfer sind."
Irakische Kämpfer im Westen Mossuls (27.2.17)
Irakische Justiz - Der heikle Umgang mit IS-Kämpfern
Anklagen oder ausliefern? Diese Entscheidung muss die irakische Regierung bei vielen Dschihadisten treffen, die mit dem "Islamischen Staat" Terror verbreiteten. Viele Opfer wollen die Täter im Irak angeklagt sehen – weil ihnen dort die Todesstrafe droht.
Den Haag steht im Kontakt zur irakischen Regierung und weiß Deutschland, Österreich und weitere EU-Länder hinter sich. Im letzten September holte Außenminister Stef Blok am Rand der UN-Vollversammlung in New York Vertreter von UN und rund 20 Staaten zusammen, unter ihnen der Irak. Noch in New York äußerte sich Blok erfreut über den Verlauf dieser Gespräche.
"Wenn wir Niederländer zusammen mit anderen westlichen Staaten dem Irak Unterstützung anbieten können, und wenn der Irak uns garantieren kann, dass die Prozesse fair und ehrlich, nach westlichen Maßstäben und ohne Todesstrafe verlaufen – dann könnten wir uns gegenseitig helfen."
Irak sieht Strafgericht im eigenen Land kritisch
Bloks irakischer Amtskollege Ali Alhakim allerdings gab sich weit kritischer, als er Ende Oktober zu Gesprächen in Den Haag eintraf. Im niederländischen Fernsehen sagte er:
"Ihr könnt nicht zu uns kommen und sagen: ‘Bitte macht diesem ausländischen IS-Kämpfer für uns den Prozess. Aber wenn sich herausstellt, dass er ein Verbrecher ist und Menschen getötet hat, dann richtet ihn bitte nicht hin. Behaltet ihn in euren Gefängnissen, für 90 oder 120 Jahre.’ Damit haben wir ein Problem."
Doch Blok gibt sich unbeeindruckt. Er glaubt, dass Bagdad nach wie vor zur Zusammenarbeit bereit ist. Im Dezember sagte er:
"Ich bin optimistisch und realistisch zugleich. Dass wir Europäer auf faire Prozesse beharren und die Todesstrafe ablehnen, macht die Verhandlungen natürlich nicht einfacher. Aber der Kontakt ist nach wie vor da, und das Interesse. Alles in allem bin ich hoffnungsvoll – auch wenn es kompliziert ist."
Viele Staaten spielen auf Zeit
Auch die deutsche Bundesregierung hofft, dass Blok mit seiner Initiative Erfolg hat. Um die Aufnahme von Terrorkämpfern mit deutschem Pass bemüht die sich Bundesrepublik ebenso wenig wie Frankreich, Dänemark oder die Schweiz, die gerade erst einer in Syrien einsitzenden IS-Anhängerin aus Genf ihre Staatsbürgerschaft entzogen hat. In Syrien, dem Irak und der Türkei werden 130 Terrorkämpfer vermutet, die aus Deutschland dorthin gereist sind. 95 von ihnen sollen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Dazu kommen hunderte Frauen und Kinder.
Menschen im Flüchtlingslager Al-Hol in Nordost-Syrien
Auch Frauen und Kinder von deutschen IS-Kämpfern befinden sich in den Lagern in Nordost-Syrien und im Irak (AFP/Delil Souleiman)
Obwohl über die Brisanz der Lage kein Zweifel besteht, scheinen viele Staaten einfach abzuwarten. Christina Schori Liang ist Terrorexpertin am Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik und beobachtet das mit Sorge.
"Der UN-Sicherheitsrat hat vor sechs Jahren Resolution 2178 verabschiedet, die die Staaten dazu verpflichtet, Gesetze gegen ihre Terrorkämpfer im Ausland zu erlassen. Nicht alle haben das getan. Und jetzt kommen diese Kämpfer aus den Kriegsgebieten zurück, und man weiß nicht, was man mit ihnen anfangen soll."
Prozesse mit juristischen Problemen
Prozesse gegen mutmaßliche Terroristen, die im Ausland Verbrechen begangen haben sollen, stellen Juristen vor Probleme. Oft können Täter nur wegen minderer Verbrechen wie der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden und sind nach wenigen Jahren wieder frei. Beweise etwa für Folter, Versklavung oder Mord, die lebenslange Haft begründen könnten, sind selten. Anerkannte Behörden, die etwa der Bundesanwaltschaft bei ihren Ermittlungen helfen könnten, gibt es im Norden Syriens nicht. Und genau deshalb habe Europa gar keine andere Wahl, als seine Staatsbürger zurückzunehmen, sagt die Juristin Fionnuala Ní Aolain:
"Wenn ein Verbrechen im Ausland begangen wird, dann sollte es natürlich dort verhandelt werden, wenn ein faires Verfahren gewährleistet ist - und da gibt es doch erhebliche Vorbehalte. Und es scheint äußerst unaufrichtig, dass gerade europäische Staaten, die die größten Kapazitäten und die rechtlichen Grundlagen für solche Verfahren haben, ihre Bürger nicht vor Gericht stellen wollen."
UN: Prekäre Bedingungen verpflichten Staaten zu handeln
Ní Aolain ist UN-Sonderberichterstatterin für den Schutz von Menschenrechten im Anti-Terrorkampf. Alleine die prekären Bedingungen in Lagern wie Al-Hol stellen ihrer Ansicht nach unmenschliches und erniedrigendes Verhalten dar. Staaten seien schon deshalb verpflichtet, sich um ihre Staatsbürger zu kümmern, vor allem um Kinder.
Kinder am Zaun des Lagers Al Hol in Syrien
Kinder am Zaun des Lagers Al Hol in Syrien (AP Photo/Maya Alleruzzo)
"Um das Offensichtliche zu sagen: Zweijährige Kinder sind keine Terrorkämpfer. Auch Vier- oder Sechsjährige haben nichts getan, außer sich die falschen Eltern auszusuchen. Staaten müssen deshalb Kinder zurück in die Heimatländer der Eltern bringen, denn sie haben nichts verbrochen."
Kasachstan als Vorbild
Doch es gibt auch Vorbilder, wie Ní Aolain sagt:
"Alleine die kasachische Regierung hat im vergangenen Mai 500 Staatsbürger identifiziert und dann mit Unterstützung des US-Militärs aus den Lagern geholt und nach Hause geflogen - Kämpfer, Frauen und Kinder. Es ist doch erstaunlich, dass einige Staaten das hinbekommen, während gerade europäische Staaten, die über so viel mehr Ressourcen verfügen, sich dazu nicht in der Lage sehen."
Das größte Problem westlicher Länder dürfte die öffentliche Meinung sein. In einer repräsentativen Umfrage nannten neun von zehn Franzosen es besorgniserregend, wenn frühere IS-Kämpfer nach Frankreich zurück gelassen würden. Wohl auch deshalb gehört Frankreichs Außenminister Jean-Yves Le Drian zu den vehementesten Unterstützern eines Terrortribunals im Irak.
Rechtsexperte: Tribunal ist unrealistisch
Doch wäre ein solches Tribunal überhaupt realistisch? Selbst wenn der Irak die Todesstrafe ausschlösse: Woher sollen unbefangene Richter und eine fachkundige Verteidigung kommen? In welchen Gefängnissen sollen die IS-Kämpfer ihre Strafe absitzen? Und was kommt danach?
Zwei Probleme geben Rechtsexperten besonders zu denken: die hohe Zahl der Angeklagten und die Kosten. Beides werde unterschätzt, sagt der Amsterdamer Professor für Internationales Recht, Geert-Jan Knoops. Schließlich habe das Jugoslawien-Tribunal 25 Jahre gebraucht, um 161 Angeklagten den Prozess zu machen.
"Hier geht es um Zehntausende von Angeklagten - eine beispiellose Zahl. Das hat es noch nie gegeben. Und das kostet gigantisch viel Geld. Wer soll das bezahlen? Auch ein Tribunal auf der Grundlage eines Vertrages verschiedener Länder ist fraglich. Die Amerikaner und die Russen machen da nicht mit - aber die sind nötig, um ein solches Tribunal zu finanzieren. Und selbst, wenn das alles klappen würde: Es ist unmöglich, Tausenden von Verdächtigen den Prozess zu machen. Das geht einfach nicht."
Dritte Option: Tribunal nur für Hauptverdächtige
Eine dritte Option hält Rechtsexperte Knoops immerhin für denkbar: ein zentrales, kleineres Tribunal und mehrere nationale Satelliten-Gerichte. Das zentrale Tribunal würde nur die Hauptverdächtigen belangen. Die restlichen Angeklagten würden verteilt und vor nationale Gerichte gestellt: Franzosen vor ein französisches Gericht, Deutsche vor ein deutsches. Die Prozessregeln wären aber einheitlich.
"Eigentlich ist dies das Modell, wie es die Alliierten nach dem 2. Weltkrieg angewendet haben: Vor den Tribunalen von Nürnberg und Tokio wurden die Hauptverantwortlichen verurteilt, der Rest landete vor nationalen Gerichten und gehörte nicht zu den politischen und militärischen Führern."
Gefängnis für IS-Kämpfer im Lager Al-Hol
Gefängnistrakt für IS-Kämpfer im Lager Al-Hol (dpa/Sputnik/Mikhail Voskresenskiy)
Ein solches zentrales Tribunal nur für die Rädelsführer könnte seinen Standort überall haben. Knoops erinnert an den Lockerbie-Prozess, der vor einem schottischen Gericht, aber auf niederländischem Boden stattfand, an das Jugoslawientribunal in Den Haag oder das Ruandatribunal, das im benachbarten Tansania seinen Sitz hatte.
Jede Lösung ist mit Kosten verbunden
Auch Fabrizio Carboni vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz glaubt, ein Tribunal wäre immerhin besser als die bisherige Untätigkeit.
"Es ist ein guter Schritt vorwärts, aber das grundlegende Problem löst ein Tribunal nicht: Die Menschen, um die es geht, werden nicht verschwinden. Sie müssen irgendwo hin. Manche hoffen auf eine schmerzfreie Lösung dieser Krise, aber die wird es nicht geben. Eine Lösung wird politische Kosten haben, und auch sicherheitspolitische. Und nichts zu tun, hat sehr hohe humanitäre Kosten. Es wird wehtun, so viel steht fest."
Terrorgefahr droht eher von rechts
Dabei ist der Widerstand gegen die Rückkehrer zu einem guten Teil von Ängsten, nicht von Fakten getrieben. Der jüngste Global Terrorism Index des Genfer Zentrums für Sicherheitspolitik sieht die größte Gefahr für den Westen nicht bei den Rückkehrern, wie Christina Schori Liang betont.
"Es ist wichtig festzuhalten, dass Terrorismus Ausdruck ganz verschiedener Formen von Extremismus ist, der sich weltweit ausbreitet und zuspitzt. In den vergangenen Jahren etwa wachsen rechtsextreme Terrorgruppen und Verfechter einer weißen Vorherrschaft in Europa und anderswo. Rechtsextrem motivierte Anschläge waren in den USA die häufigste Form des Terrorismus in den vergangenen zehn Jahren."
Und so droht die größte Terrorgefahr in Europa womöglich nicht von denen, die zurückkehren, sondern von innen. Ehemaligen Terrorkämpfern in ihren Heimatstaaten ein faires Verfahren zu garantieren und damit den Rechtsstaat zuhause zu stärken, könnte sich langfristig als die beste Maßnahme im Kampf gegen jede Art von Terror erweisen.
* An dieser Stelle wurde ein juristisch ungebräuchlicher Begriff korrigiert.