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Puigdemont ist frei
Kein Fall von Hochverrat

Weil der Straftatbestand des Hochverrats nicht gegeben sei, entließ das Oberlandesgericht Schleswig den katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont aus dem Gewahrsam. Die Bundesregierung hofft, dass der Katalonienkonflikt nun innerhalb der spanischen Rechts- und Verfassungsordnung lösbar ist.

Von Gudula Geuther |
    Carles Puigdemont, ehemaliger Präsident der spanischen Region Katalonien, steht nach seiner Entlassung aus der JVA Neumünster vor Journalisten.
    Der katalanische Separatistenführer Puigdemont wurde nach zehn Tage im Gewahrsam aus der JVA Neumünster entlassen. (dpa / Axel Heimken)
    Bloße drei Tage nahmen sich die Richter am Oberlandesgericht Schleswig, um dann nicht nur über den Haftbefehl für den ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont zu entscheiden. Stattdessen lehnten sie auch die Auslieferung selbst ab, zumindest für den schwersten Vorwurf, den die spanische Justiz erhebt, den der Rebellion. Der wäre "von vornherein unzulässig", befanden sie.
    Die Richter halten zwar den deutschen Straftatbestand des Hochverrats für möglicherweise vergleichbar. Aber: Der passe nicht auf das, war Puigdemont vorgeworfen werde. Es fehle an der dafür nötigen Gewalt.
    Sie berufen sich dabei auf den Bundesgerichtshof. Der hatte schon in den 80er-Jahren entschieden: Hochverrat bedarf einer Gewalt, angesichts derer sich der Staat gezwungen sehen könnte, vor den Forderungen zu kapitulieren. Und – auch wenn es am Tag der Abstimmung Ausschreitungen gegeben habe – die reichten dafür nicht aus.
    "Im Augenblick ist er in einer sehr komfortablen Situation"
    Damit ist die Auslieferung nicht vom Tisch. Nach wie vor steht der Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder im Raum. Denn das Referendum hat Millionen verschlungen – obwohl das spanische Verfassungsgericht es als verfassungswidrig eingestuft hatte. Bevor die Richter hierüber entscheiden, muss die spanische Justiz noch Argumente nachlegen. Selbst wenn, stellte Gerichtssprecherin Frauke Holmer klar:
    "Wenn das dann der Fall ist und Herr Puigdemont wegen dieser Veruntreuung öffentlicher Gelder ausgeliefert wird, ist eine Verfolgung wegen Rebellion nicht möglich."
    "Im Augenblick ist er in einer sehr komfortablen Situation", sagte über Carles Puigdemont deshalb im Deutschlandfunk der Anwalt und Auslieferungsexperte Oliver Wallasch:
    "Vielleicht findet er allerdings in Europa ein Land, dass beispielsweise feststellen würde, dass auch eine Auslieferung wegen des Tatbestands der Untreue nicht absehbar ist. Und dann könnte er sich entscheiden – das wäre im Übrigen auch nicht strafbar – Deutschland zu verlassen."
    Der deutsche Haftbefehl würde dann allerdings wieder wirksam. Schon in den vergangenen Tagen hatte die Bundesregierung darauf verwiesen, dass das Verfahren in den Händen der Justiz liege. Heute bekräftigte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer:
    "Die Bundesregierung ist natürlich immer informiert, aber die Frage der Einbeziehung des Bundes stellt sich bei diesem Thema nicht."
    Eine innerspanische Angelegenheit?
    Zum Katalonienkonflikt fügte sie schmallippig hinzu:
    "Da bleibt es bei der Überzeugung der Bundesregierung, dass dieser Konflikt innerhalb der spanischen Rechts- und Verfassungsordnung zu lösen ist."
    Der Sprecher des Auswärtigen Amtes Rainer Breul wagte einen Schritt mehr:
    "Es ist aus unserer Sicht natürlich nötig, dass die Abgeordneten des Regionalparlaments so schnell wie möglich eine tragfähige Regierung bilden. Denn nur so kann das politische Gespräch über eine politische Lösung ja wieder aufgenommen werden und mit demokratischen Mitteln erreicht werden."
    Dass es sich um eine innerspanische Angelegenheit handelt, vertreten unter anderem auch die Grünen, auch wenn Parteichefin Annalena Baerbock heute die EU zur Vermittlung aufrief. Ganz anders sieht es nur die Linkspartei. Der europapolitische Sprecher der Fraktion André Hunko spricht von einer Ohrfeige für Berlin und Madrid. Seine Partei hatte sich schon in den vergangenen Tagen für eine politische Intervention ausgesprochen.

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