Bayern sieht ähnlich wie Bundesinnenminister Seehofer keine Notwendigkeit für "einschlägige Studien" zum Thema Rassismus bei der Polizei. Es sei völlig klar, dass sogenanntes "Racial Profiling" unzulässig sei, erklärte ein Sprecher des Landesinnministeriums dem Deutschlandfunk. Racial Profiling bezeichnet Personenkontrollen allein wegen äußerlicher Merkmale wie Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit. Ähnlich äußerten sich andere Innenministerien. Thüringens Innenminister Maier (SPD) fordert indes eine solche Studie ein. Man dürfe sich dem öffentlichen Empfinden über diskriminierendes Fehlverhalten in der Polizei nicht verschließen, betonte er.
Niedersachsens Innenminister Pistorius will eine Studie zu Polizeiarbeit und Rassismus notfalls ohne die Bundesregierung im Verbund mehrerer Bundesländer erstellen lassen. "Ich würde mir wünschen, dass wir das anpacken, ob mit oder ohne den Bund", sagte der SPD-Politiker der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Er werde versuchen, seine Kollegen in den Ländern im Herbst von einer gemeinsamen Studie zu überzeugen. Pistoirus erklärte, aus der Studie sollte deutlich werden, wie groß das Risiko des sogenannten "Racial Profiling" sei und wodurch es begünstigt werde. Die Regierung von Schleswig-Holstein sieht es ähnlich. Die Landespolizei stehe einer Studie durchaus offen gegenüber, sagte ein Sprecher. Auch Bremen unterstützt den Vorschlag. Man sehe in einer bundesweiten Studie Chancen zur Versachlichung der Debatte, hieß es dort. Ein Sprecher von Berlins Innensenator Geisel teilte indes mit, man wolle sich an den aktuellen Diskussionen auf Bundesebene nicht beteiligen.
Bundesjustizministerin Lambrecht möchte anders als Innenminister Seehofer an der ursprünglich geplanten Studie zu Rassismus bei der Polizei festhalten. Es gehe nicht darum, irgendjemanden unter einen Generalverdacht zu stellen, sagte die SPD-Politikerin im ARD-Fernsehen. Ziel sei vielmehr, den Sachstand zu ermitteln und zu wissen, wo man stehe. Auch wenn ihr Ressort nicht zuständig sei, wäre es wichtig, diese Studie durchzuführen. Die Studie war von einer Kommission des Europarates empfohlen worden. Seehofer hatte sie zunächst angekündigt, am Wochenende jedoch abgesagt. Der CSU-Politiker hatte argumentiert, die Polizei benachteilige keine Menschen wegen ihrer Hautfarbe oder anderer äußerer Merkmale, weil dies verboten sei. Entsprechende Vorkommnisse seien absolute Ausnahmefälle.
Mehr als 100 Polizeibewerber aufgrund "von Zweifeln an der charakterlichen Eignung" abgelehnt
Die Nachrichtenredaktion des Deutschlandfunk hatte Anfang Juli alle 16 Landesinnenministerien, die für die Polizei zuständig sind, nach ihrer Einschätzung zu einer Studie zu Rassismus bzw. Racial Profiling bei der Polizei und ihrem eigenen Umgang mit dem Thema gefragt. Alle haben geantwortet. Die Zuständigkeit für eine solche Studie wird manchenorts beim Bundesinnenministerium gesehen. Sie müsste von dort in Zusammenarbeit mit den Ländern koordiniert werden, heißt es.
Die meisten Ministerien betonten, dass Racial Profiling unzulässig sei und man Rassismus und Extremismus in keiner Weise dulde. Darauf werde bei der Einstellung sowie im Studium und der Ausbildung von Polizeibewerbern und Polizeibewerberinnen genau geachtet. In Nordrhein-Westfalen wurden zum Beispiel mehr als 100 Polizeibewerber im vergangenen Jahr abgelehnt aufgrund "von Zweifeln an der charakterlichen Eignung". Etwaige Vorfälle bei Bediensteten würden intensiv verfolgt und gegebenenfalls mit dienstrechtliche Maßnahmen bis hin zur Entfernung/Entlassung aus dem Dienst oder bei betroffenen Tarifbeschäftigten mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zur Kündigung geahndet.
In vielen Bundesländern wird das Thema Rassismus bei der Polizei nach eigenen Angaben sehr ernst genommen. Vielerorts gibt es bereits verschiedene Beschwerdestellen und Polizeibeauftragte, oder sie sind in Planung.
Hier nun die Ausführungen der einzelnen Länder im Detail:
Bayern
"Für einschlägige Studien sehen wir keine Notwendigkeit", heißt es klipp und klar aus Bayern. In der bayerischen Polizei sei kein Platz für Rassismus, betonte ein Sprecher des Landesinnenministeriums. Es sei völlig klar, dass sogenanntes "Racial Profiling" unzulässig sei. Man gehe selbstverständlich konsequent und mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Verfehlungen von Beschäftigten vor. "Jedem Verdacht wird akribisch nachgegangen, jede persönlich oder schriftlich vorgebrachte Beschwerde oder Anzeige wird ernst genommen und sorgfältig geprüft." Darüber hinaus verwies der Sprecher auf die Einstellungsverfahren von Polizeibewerbern. Man schaue sich die Personen "sehr genau" an. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens finde eine polizeiliche Zuverlässigkeitsüberprüfung statt. Außerdem erfolge vor der Einstellung eine Prüfung der Verfassungstreue. Bei Zweifeln an der Geeignetheit würden Bewerber nicht eingestellt. "Menschen mit extremistischem oder rassistischem Gedankengut haben bei der Bayerischen Polizei nichts zu suchen."
Thüringen
Thüringens Innenminister Maier hat sich am deutlichsten für eine bundesweite Studie zum Thema Rassismus in der Polizei ausgesprochen. Der SPD-Politiker sagte dem Deutschlandfunk, man dürfe sich dem öffentlichen Empfinden über diskriminierendes Fehlverhalten in der Polizei nicht verschließen. "Extremismus oder Rassismus wird in den Reihen der Polizei nicht geduldet." Die Polizei sei ein wichtiger gesellschaftlicher Vermittler: "Sie gewährleistet unsere Sicherheit und Freiheit und steht in der Mitte der Gesellschaft." Als Trägerin des Gewaltmonopols müsse sie in besonderer Weise Vorbild sein und sich auch der Kritik stellen. Eine Studie, wie von den Polizeigewerkschaften gefordert, sehe er daher als Schritt hinzu zu mehr Transparenz und Offenheit, betonte Maier. Er trete dafür ein, die Diskussion an dieser Stelle zu versachlichen. Der Thüringer Innenminister fügte hinzu, wichtig sei aber, dass die Studie fair und unter Beteiligung der Gewerkschaften konzipiert werde. Neben einer solchen Studie halte er auch eine Analyse über die Ursachen der zuletzt gestiegenen Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten für sehr wichtig.
Dem Sprecher des Innenministeriums Ludwig zufolge haben Bürgerinnen und Bürger des Bundeslands die Möglichkeit, sich – auch anonym – an die Thüringer Polizeivertrauensstelle zu wenden. 2018 hat es nach seinen Angaben dort 387 Anfragen gegeben und 2019 waren es 463. In 2020 habe man bislang 180 Anfragen verzeichnet, darunter 89 Beschwerden. Bei 5 davon sei es um das Thema Polizeigewalt gegangen, bei einer um das Thema Rassismus.
Schleswig-Holstein
Im nördlichsten Bundesland ist man dagegen bereit zu einer Polizeistudie zum Thema Rassismus und Racial Profiling. "Die Landespolizei steht einer solchen Studie durchaus offen gegenüber", sagte ein Sprecher von Ministerin Sütterlin-Waack (CDU). Die Landespolizei Schleswig-Holstein fragt nach eigenen Angaben bereits alle zwei Jahre in einer so genannten "Dunkelfeldbefragung" explizit nach der Gleichbehandlung von Deutschen und Nichtdeutschen durch die Polizei. Im Rahmen dieser "Dunkelfeldstudie" sehe man die Möglichkeit, diese Frage künftig weiter zu vertiefen, so der Ministeriumssprecher weiter. Sie liefere der Polizei seit Jahren losgelöst von aktuellen gesellschaftlichen Debatten unter anderem wichtige Hinweise darauf, ob sie jeden Menschen wirklich gleichbehandelt. Ein Polizeisprecher fügte in Bezug auf die Studie hinzu: "Zuletzt hatten sich etwa 80 Prozent von einer Gleichbehandlung überzeugt gezeigt."
Zudem betonte die Landespolizei in dem schwarz-gelb-grünen Bundesland, dass die zentrale Ausbildungseinrichtung der Landespolizei eine Kooperation mit der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem unterhalte. Außerdem sei sie seit Anfang 2020 Mitglied bei "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage". Das zeige, dass Schleswig-Holsteins Polizei mit diesem Thema aktiv und auch offensiv umgehe, hieß es. "Die Landespolizei verfolgt bei fremdenfeindlichen, rassistischen oder rechtsextremistischen Vorfällen eine Null-Toleranz-Linie."
Bremen
Bremen betont, man sehe durchaus Chancen zur Versachlichung der Debatte mit Hilfe einer wissenschaftlichen Untersuchung des Themas in einer bundesweiten Studie. Eine eigene Erhebung zu dem Thema sei in Bremen allerdings nicht geplant. Dafür aber die Einrichtung eines unabhängigen Polizeibeauftragten. Das könne neben den bereits vorhandenen Strukturen eine sinnvolle Ergänzung sein, heißt es, zumal dieser gleichzeitig auch als Anlaufstelle für Polizeibeamte gedacht sei. Die künftigen Aufgaben des Polizeibeauftragten seien Bestandteil des neuen Polizeigesetzes. "Die Bremische Bürgerschaft wird den vorliegenden Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause beraten", betonte Sprecherin Rose Gerdts-Schiffler.
Sachsen
Für die Polizei in Sachsen ist die Sache klar: "Rassistisch profilierte Personenkontrollen finden bei der sächsischen Polizei nicht statt", teilte Sprecher Pascal Ziehm mit. Je nach Kontrollziel könnten Personengruppen unterschiedlich häufig kontrolliert werden: "So werden beispielsweise erfahrungsgemäß bei Verkehrskontrollen junge, männliche Fahrzeugführer überdurchschnittlich häufig kontrolliert, da sie überdurchschnittlich häufig an Verkehrsunfällen beteiligt sind." Ziehm weist darauf hin, dass Menschen, die sich durch polizeiliches Handeln ungerecht behandeln fühlten, der Beschwerdeweg offen stehe. Das dortige Aufkommen hinsichtlich sogenanntem "Racial Profiling" sei bei der sächsischen Polizei jedoch relativ gering. Die Beschwerden lagen demnach in den vergangenen vier Jahren "im unteren zweistelligen Bereich" und erwiesen sich "nach näherer Prüfung allesamt als unbegründet." Vor diesem Hintergrund werde gegenwärtig kein Bedarf einer wissenschaftlichen Untersuchung im Freistaat Sachsen gesehen, führte Ziehm aus.
Niedersachsen
Das von der SPD geführte Landesinnenministerium in Hannover verweist lediglich auf seine Beschwerdestelle. Diese werde regelmäßig überprüft, heißt es. Allerdings finden sich in der aktuellen Auswertung für das Jahr 2019 im gesamten Dokument pdf keine identifizierbaren Hinweise auf das Themenfeld Rassismus, Racial Profiling oder Diskriminierung. Update: Inzwischen hat sich Innenminister Pistorius selbst zu Wort gemeldet. Er will eine länderübergreifende Studie ohne Beteiligung des Bundes anstrengen.
Berlin
Innensenator Geisel (SPD) ließ über seine Pressestelle mitteilen, dass man sich an der aktuellen Diskussion auf Bundesebene nicht beteiligen werde. Berlin hatte sich zuletzt wegen seines Landesantidiskriminierungsgesetzes den Unmut von Bundesinnenminister Seehofer zugezogen. Berlins SPD-Fraktionschef Saleh verteidigte zuletzt den Gesetzesvorstoß. Es sei wichtig, Diskriminierung im öffentlichen Dienst zu bekämpfen, sagte er der Zeitung "Die Welt". Rassismus sei Gift für eine Gesellschaft. Er sei überzeugt davon, dass die Regelungen in anderen Bundesländern Nachahmer finden. Saleh führte aus, Polizisten würden künftig mit Bodycams ausgestattet, die alle Einsätze filmten. Das schütze auch sie. Es könne also nicht einfach jemand behaupten, er sei rassistisch beleidigt worden, wenn das gar nicht der Fall gewesen sei. Kritiker hatten eingewandt, das Gesetz stelle Polizisten unter Pauschalverdacht und erschwere ihre Arbeit. Bundesinnenminister Seehofer stoppte zwischenzeitlich Hilfen der Bundespolizei bei Einsätzen in Berlin. Das Anfang Juni von der rot-rot-grünen Mehrheit im Abgeordnetenhaus beschlossene Gesetz soll unter anderem Klagen erleichtern, wenn sich Menschen von Polizistinnen und Polizisten oder anderen Behördenvertretern ungerecht behandelt fühlen.
Laut der Senatsverwaltung für Inneres gibt es in Berlin verschiedene Wege für Bürgerinnen und Bürger, sich über möglicherweise fehlerhaftes Polizeihandeln zu beschweren oder dagegen vorzugehen: über die [Beschwerdestelle der Polizei|https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/beschwerden/] sowie über den üblichen Rechtsweg. Zudem plant das Land Berlin den Angaben zufolge die Einführung eines oder einer Bürger- und Polizeibeauftragten, an die man sich künftig wenden könne.
Sachsen-Anhalt
Zur Frage einer eigenen Studie nimmt die sachsen-anhaltische Landesregierung keine Stellung. Sie betont jedoch, dass von der Landespolizei bereits etliche Maßnahmen initiiert wurden oder werden, um demokratiekonformes Verhalten der Bediensteten sicherzustellen. Die Sensibilisierung von Polizeibediensteten in Bezug auf politisch motivierte Kriminalität, ungeachtet welchen Lagers, sei wiederkehrender Bestandteil von Dienstbesprechungen. Insbesondere in Führungskräftebesprechungen werde auf ein aufmerksames Agieren der Dienstvorgesetzten hingewirkt. Das Landesinnenministerium verweist hierbei auf die Studienordnung. Sie stelle Formate und Inhalte bereit, die sich mit der Organisationskultur der Polizei beschäftigen, zum Beispiel im Modul zum Thema "Cop Culture". Unter anderem hier würden immer wieder mögliche "'Cop-Culture‘-Tugenden", die Affinitäten zu gewaltorientierten Bezügen aufweisen könnten, durch Studierende wissenschaftlich untersucht und kritisch reflektiert.
Mehrere Möglichkeit zur Beschwerde werden aufgeführt. Das Beschwerdemanagement der Polizei sei bereits 2009 eingerichtet worden. "Teilaufgaben eines unabhängigen Polizeibeauftragten" werden demnach von der Zentralen Beschwerdestelle wahrgenommen. Darüber hinaus bestünden bei allen Polizeibehörden und der Fachhochschule Polizei dezentrale Beschwerdestellen. Bürgerinnen und Bürgern hätten dadurch eine Wahlmöglichkeit, heißt es. Die Tätigkeit der Beschwerdestelle wird in Form von Jahresberichten bilanziert. Die aktuellsten Jahresberichte sind hier aufrufbar.
Nordrhein-Westfalen
Die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen sieht keine Notwendigkeit für eine Studie zum Racial Profiling bei der Polizei. Man wende diese Methoden nicht an, sagte eine Sprecherin. Polizeikontrollen in NRW beruhten immer auf Tatsachen, polizeilichem Fachwissen und Erkenntnissen aus kriminalistischen Ermittlungen. Sie würden nicht anlasslos durchgeführt.
In Hessen ist das zum Beispiel etwas anders, wie ein Sprecher dort erklärt. Wenn von sogenannten verdachtsunabhängigen Kontrollen die Rede ist, sind demnach in der Regel Identitätsfeststellungen nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (kurz HSOG) gemeint. "Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen kann die Polizei die Identität einer Person feststellen", führte er aus, "wenn diese sich zum Beispiel an Orten aufhält, an denen auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass dort Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich Personen ohne erforderlichen Aufenthaltstitel treffen oder sich Straftäterinnen oder Straftäter verbergen, oder an dem Personen der Prostitution nachgehen."
Was indes das Thema Rassismus innerhalb der nordrhein-westfälischen Polizei betreffe, so werde da viel gegen unternommen, betonte die Sprecherin. So habe Innenminister Reul im März 2020 die Einsetzung eines Extremismusbeauftragten in allen 50 Polizeibehörden des Landes sowie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW veranlasst. Außerdem seien über 100 Bewerberinnen und Bewerber im Einstellungsjahrgang 2019 aufgrund von "Zweifeln an der charakterlichen Eignung" abgelehnt worden. Für besagten Jahrgang wurden ihren Worten nach knapp 8.500 Personen überprüft.
Mit Blick auf das Beschwerdemanagement führte sie aus, Grundlage hierfür seien die seit 2010 geltenden "Rahmenvorgaben zur Bearbeitung von Beschwerden und Eingaben im Bereich Polizei", die verbindlich regelten, wie in den Polizeibehörden mit eingehenden Beschwerden und Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern zu verfahren sei. Außerdem seien Maßnahmen von Polizisten in aller Regel auch verwaltungsgerichtlich überprüfbar, und jeder habe das Recht, sich gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes an die Volksvertretung zu wenden (Petitionsrecht).
Hamburg
Der Hamburger Senat betont: Man wende sich "gegen unbelegte Annahmen in dem besonders umstrittenen Bereich der Rassismusvorwürfe." Gerade deshalb unterstütze der Senat ein entsprechendes Forschungsprojekt an der Akademie der Polizei. Am Fachhochschulbereich der Akademie der Polizei Hamburg wird demnach das Forschungsvorhaben "Demokratiebezogene Einstellungen, Werthaltungen und Risikokonstellationen innerhalb der Polizei Hamburg" vorbereitet. Ziel sei es, aktuelle und empirisch belastbare Erkenntnisse zum Ausmaß von werte- und vorurteilsbezogenen Einstellungen sowie ihren Schutz- und Risikofaktoren bei Auszubildenden, Studierenden und Beamtinnen und Beamten der Polizei Hamburg zu erhalten. Darüber hinaus verfolgt die Kriminologische Forschungsstelle des Landeskriminalamts Hamburg themenbezogene Forschungsarbeiten / -vorhaben aus anderen Ländern.
Rheinland-Pfalz
Auch Rheinland-Pfalz sieht keine Relevanz für eine Studie. Das zuständige Innenministerium verweist auf die Bürgerbeauftragte und Beauftragte für die Landespolizei, Barbara Schleicher-Rothmund. Für sie sei "ein strukturelles Rassismus-Problem" in der rheinland-pfälzischen Polizei nicht erkennbar, heißt es. Dieser Einschätzung folgend werde eine Studie zu den Themenfeldern Racial Profiling / Rassismus bei der Polizei Rheinland-Pfalz aktuell als nicht zwingend erforderlich erachtet. Gleichwohl gelte grundsätzlich, dass sich die Polizei als zentraler Träger des staatlichen Gewaltmonopols kritischen Vorwürfen im Einzelfall stellen und diese für die Öffentlichkeit nachvollziehbar aufklären müsse.
Ferner verweist die Landesregierung auf die 1996 eingeführte "Kommission Innere Führung" (KIF). Die KIF versuche im Sinne eines Frühwarnsystems, "Abweichungen von den zugrunde liegenden Werten zu erkennen".
Hessen
Hessen verweist auf die Polizeistudie im vergangenen Jahr. Im November und Dezember 2019 konnten sich Beschäftigte der hessischen Polizei an der Umfrage "Polizeiliche Alltagserfahrungen – Herausforderungen und Erfordernisse einer lernenden Organisation" beteiligen. Den Ergebnissen zufolge empfinden insgesamt 44,3 Prozent der befragten Beschäftigten "die Unterstellung von Rassismus bzw. Fremdenfeindlichkeit bei der Durchführung von Maßnahmen als besondere Belastungssituation".
Zudem unterstreicht das Landesinnenministerium, dass Personenkontrollen mitunter aufgrund von Täterbeschreibungen erfolgen können. Bei Personenfahndungen etwa könnten äußerliche Merkmale einer Person in der täglichen Arbeit bedeutsam sein, heißt es. Neben Alter, Geschlecht, Körpergröße, Körperstatur, Haarfarbe sei beispielsweise auch die Hautfarbe ein äußerliches Merkmal, das zur Identifizierung einer Person dienen und zum Fahndungserfolg führen könne. "So kann es im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen, die aufgrund anderer Ursachensetzung durchgeführt wurden, Vorwürfe vermeintlicher Racial-Profiling-Maßnahmen gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte gegeben haben." Damit kein "Racial Profiling" erfolge, gebe es für die hessische Polizei verbindliche Regelungen. Das Ministerium weist auf einen 2019 aktualisierten Erlass mit dem Titel "Schutz vor der Verwendung diskriminierender Minderheitenkennzeichnungen durch Beschäftigte von Polizeibehörden" hin.
Baden-Württemberg
Die grün-schwarze Landesregierung hebt hervor, dass Innenminister Strobl bereits Mitte Juni den Inspekteur der Polizei beauftragt habe, "alle Disziplinarverfahren und Beschwerdeeingaben der vergangenen fünf Jahre auf mögliche rassistische oder diskriminierende Hintergründe zu untersuchen und aufzuarbeiten". Zudem habe der Inspekteur den Auftrag, die Disziplinarstatistik auf Verbesserungen zu hinterfragen, so dass künftig beispielsweise Fälle mit rassistischem Hintergrund als solche zielgenau erfasst werden.
Im Übrigen sei "die weitere Öffnung der Polizei Baden-Württemberg gegenüber Migrantinnen und Migranten ein erklärtes Ziel der Landesregierung", heißt es: "Eine bürgernahe Polizei soll die Vielfalt unserer Gesellschaft abbilden." Seit 1993 wurden den Angaben zufolge 366 Polizeibeamtinnen und -beamte mit ausländischer Staatsangehörigkeit eingestellt (Stand März 2020). Der Migrationshintergrund bei in Ausbildung befindlichen Polizeibeamtinnen und -beamten wird seit der Frühjahrseinstellung 2009 auf freiwilliger Basis erhoben. Demnach stieg ihr Anteil von rund 17 Prozent auf rund 24 Prozent im Jahr 2019, im Jahr 2018 belief sich der Anteil sogar auf rund 27 Prozent.
Brandenburg
Das Brandenburger Innenministerium hat, wie es heißt, einen Maßnahmenplan gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität erarbeitet, der sich nun in Umsetzung befindet. Ein Bestandteil in diesem Maßnahmenplan betreffe die bestehende Null-Toleranz-Linie gegen Rechtsextremismus und Rassismus innerhalb der Sicherheitsbehörden des Landes. Hierzu sei beispielsweise die Durchführung eines gemeinsamen Beratungsprojektes "Selbstbild und Rollenverständnis Polizei" mit dem Verein "demos – Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung, Demokratie und Integration Brandenburg" und der "RAA – Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie" geplant.
Die Koalition aus SPD, CDU und Grünen hat sich zudem darauf verständigt, eine eigenständige zentrale Beschwerdestelle im Innenministerium einzurichten. Die Arbeit solle von einem/einer Polizeibeauftragten kontrolliert werden, sagte ein Ministeriumssprecher. "Beides soll noch in diesem Jahr umgesetzt werden." Zugleich verwies er darauf, dass im Falle einer als ungerecht empfundenen Behandlung durch die Sicherheitsbehörden schon heute jedem Bürger jederzeit der Beschwerdeweg offenstehe.
Saarland
Das kleinste deutsche Flächenland regt an, konkret festgestellte Äußerungen oder Handlungen wie etwa Racial Profiling einzelner Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamter mit den vorhandenen straf- und disziplinarrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten zu ahnden. Um für nachhaltiges Vertrauen in die Polizei zu sorgen, erscheine das vor allem wichtig, führte einer Sprecher von Innenminister Klaus Bouillon aus. Darüber hinaus komme der Präventionsarbeit und der Aus- und Fortbildung besondere Bedeutung zu.
Mecklenburg-Vorpommern
Die Landesregierung im nordöstlichsten deutschen Bundesland erbat sich eine längere Bearbeitungszeit für die Anfrage des Deutschlandfunks. Eine direkte Äußerung zur Frage einer Rassismus-Studie bei der Polizei wollte sie am Ende nicht abgeben. Eine Sprecherin teilte lediglich mit: "Derzeit sind zum angefragten Themenfeld keinen aktuellen Erhebungen angedacht. Wir wollen in diesem Zusammenhang aber auf unsere Dunkelfeldstudie der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern verweisen." Womit vermutlich diese hier gemeint ist.