Es geht um die Abfälle aus einem halben Jahrhundert Atomstrom in Deutschland: Spätestens am 31. Dezember 2022 werden die letzten Kernkraftwerke in Deutschland abgeschaltet. Übrig bleiben dann 27.000 Kubikmeter Kernbrennstoffe, von denen noch für viele hunderttausend Jahre hochradioaktive Strahlung ausgeht - in rund 1.900 Spezial-Behältern, meist vom Typ CASTOR. Diese gefährlichsten Hinterlassenschaften der Menschheit sollen unterirdisch für eine Million Jahre so sicher wie möglich eingelagert werden - also auch Eiszeiten, Überschwemmungen und Kriege überstehen. Seit 2017 gibt es verbunden mit dem Standortwahlgesetz dafür ein neues Verfahren. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) soll bis 2031 den Standort für ein Endlager mit der bestmöglichen Sicherheit finden.
- Deutsche Abfälle müssen laut EU nach dem Verursacherprinzip in einem deutschen Lager untergebracht werden.
- Das Endlager muss bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen und der Atommüll damit so eingeschlossen werden, dass er von der Biosphäre ferngehalten wird - für eine Million Jahre.
- Eingelagerte radioaktive Abfälle müssen bis zum Beginn der Stilllegung rückholbar und eine spätere Bergung grundsätzlich möglich sein.
- Das sicher verschlossene Endlager darf keiner Wartungen mehr bedürfen.
Die Tiefenendlagerung ist die aktuell sicherste Methode. Mindestanforderungen sind mindestens 100 Meter Mächtigkeit, mindestens 300 Meter unter Geländeoberkante aber nicht tiefer als 1.500 Meter. Das Wirtsgestein muss so dicht sein, dass man an der Oberfläche keine Strahlung messen kann und seine Formation so groß, dass es ein mehrere Quadratkilometer großes Endlager fassen kann. Außerdem muss es die Wärme ableiten können, die von dem eingelagerten Abfall abgegeben wird (bis zu 140 Grad Celsius). Geeignet dafür sind Steinsalz (Salzstock oder flach lagernde Salzschichten), Tongestein oder kristallines Wirtsgestein, also vor allem Granit. In Deutschland gab es bislang eine Präferenz für Salzgestein. Das Gesetz fordert nun aber einen Vergleich der drei Gesteinsarten.
Deutschland hat alle geeigneten Wirtsgesteinsformationen zu bieten: Salzgestein findet sich nördlich der Mittelgebirge, Tongestein vor allem in Norddeutschland sowie im Grenzgebiet zwischen Baden-Württemberg und Bayern. Kristallin ist überwiegend im Raum Dresden und im Schwarzwald sowie im Nordwesten Bayerns zu finden. Die im deutschen Gesetz geforderte Million Jahre lassen sich mit Kristallin aber nur erfüllen, wenn es unter Ton- oder Salzschichten liegt, doch dann gerät man schnell in zu große Tiefen. Weil Kristallin also schwierig und Salz als Wirtsgestein nach Gorleben und den Skandalen um das Forschungsbergwerk Asse gesellschaftlich und politisch eher tot sein dürfte, scheint aktuell vieles für Tonstein zu sprechen.
Das Vorgehen ist im Standortwahlgesetz geregelt. Keine Region darf von vornherein ausgeschlossen oder bevorzugt werden.
Stufe 1: Ermittlung Teilgebiete
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung recherchiert geeignete Standorte (Teilgebiete), deren Untergrund nicht gefährdet oder beschädigt ist, die also zum Beispiel nicht in Erdbeben-, Vulkan- oder Bergbaugebieten liegen, wo kein junges Grundwasser fließt und die "günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen". Dieser Schritt ist abgeschlossen, in ihrem "Zwischenbericht Teilgebiete" listet die BGE 90 geeignete Teilgebiete in Deutschland auf, insgesamt ein Anteil von 54 Prozent der Landesfläche. Diese Regionen liegen etwa in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bayern und den ostdeutschen Bundesländern.
Geowissenschaftler haben Daten aus allen Bundesländern ausgewertet. BGE-Geschäftsführer Steffen Kanitz: "Auf Basis dieser Daten haben wir 90 Teilgebiete ermittelt. Davon neun im Tongestein, sieben Teilgebiete im kristallinen Wirtsgestein und 74 Teilgebiete im Steinsalz."
Stufe 2: Ermittlung der Standortregionen für die übertägige Erkundung
Konkreter wird es den kommenden Jahren: Die BGE filtert die Regionen heraus, die näher untersucht werden sollen, die Standortregionen. Dabei soll die Zahl der Standortregionen deutlich geringer ausfallen als die Zahl der Teilgebiete und damit das zu erkundene Gebiet deutlich räumlich eingeengt werden - von aktuell 240.874 Quadratkilometer auf wenige zehntausend Quadratkilometer Fläche.
Die möglicherweise geeigneten Regionen werden nun näher untersucht. Zunächst wird die Situation an der Oberfläche überprüft - etwa, ob genug Abstand zu Wohngebieten oder zu einzigartigen Natur- und Kulturgütern besteht - dann mit Bohrungen, seismischen Messungen und schließlich auch unter Tage (Stufe 3) mit Bergwerken. Weitere Standorte werden ausgeschlossen.
Dabei begleitet ein unabhängiges, "Nationales Begleitgremium" das Verfahren. Ergebnisse werden vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) geprüft. Zum Schluss entscheiden Bundestag und Bundesrat darüber, welche Standorte weiter untertage erkundet werden.
Stufe 3: Ermittlung der Standortregionen für die untertägige Erkundung
Mindestens zwei Standorte werden mit Bohrungen und anderen Unteruchungen analysiert. Das BGE empfiehlt daraufhin einen Standort, das BASE prüft und ermittelt den besten Vorschlag. Schließlich beschließen Bundestag und Bundesrat per Gesetz, wo das Endlager gebaut werden soll.
Das Verfahren soll laut Gesetz völlig transparent ablaufen, es verlangt den ständigen Dialog mit der Gesellschaft - etwa über das "Nationale Begleitgremium" oder die "Fachkonferenz Teilgebiete". Diese soll den "Zwischenbericht Teilgebiete" - also Tausende Seiten an Wortprotokollen, wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Stellungnahmen erörtern und kann sich bis Ende September 2021 in Form eines Berichts bei der BGE einbringen. Miranda Schreurs, Professorin für Umwelt- und Klimapolitik, gab jedoch im Dlf zu bedenken, dass weder Budget noch Personalstärke oder Zeit ausreichen, um zum Beispiel alle Geodaten der BGE auch einsehen und prüfen zu können - trotz der Hilfe von externen Geologinnen und Geologen. Die Menschen können das Verfahren dennoch theoretisch von Beginn an mitverfolgen, Einwände äußern, einmal pro Phase Nachprüfungen veranlassen und Stellung nehmen. Außerdem haben sie weiterhin das Recht, gegen Entscheidungen vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen.
Die Finnen haben ihre Endlagersuche bereits abgeschlossen: Eine Anlage in Granit in Olkiluoto ist bereits in Bau und wird damit die erste weltweit sein, die fertig wird. Auch Schweden setzt auf Kristallin als Wirtsgestein. Der hochradioaktive Atommüll soll im 140 Kilometer nördlich von Stockholm gelegenen Forsmark gelagert werden. Der Sicherheitsnachweis läuft jeweils nur über 100.000 Jahre.
Frankreich und die Schweiz wollen ihre Endlager in Tongestein errichten. Frankreich hat sich für Bure in Lothringen entschieden, in der Schweiz steht man nach einem komplexen Verfahren kurz vor der Entscheidung. Zunächst hatte man dort noch auf Kristallin gesetzt, doch Untersuchungen von Tongestein ergaben eine höhere Homogenität, was für Prognosen besser ist. In Großbritannien gibt es ebenfalls ein umfassenes Verfahren zur Standortauswahl, hier wird allerdings auch noch untersucht, wo mögliche Erdgas- und Erdölförderungen einer Endlagerung im Weg stehen könnten.
Quellen: Dlf, Dlf Kultur, BGE, BMU, BASE, og