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Radsport
Sinkewitz will Gerichtskosten nicht zahlen

Schon im Fall Claudia Pechstein stellten deutsche Zivilgerichte die Gerichtsbarkeit des Weltsports und des obersten Gerichtshofs CAS stark in Frage. Jetzt tut sich der nächste Dopingfall auf, der trotz des CAS-Urteils in Deutschland aufgerollt werden könnte.

Von Thomas Kistner |
    Radprofi Patrik Sinkewitz war 2014 vom Internationalen Sportgerichtshof CAS als Doper mit dem Wachstumshormon HGH für acht Jahre gesperrt worden. Tragen soll Sinkewitz auch 100.000 Euro Gerichtskosten - von denen seine Prozessgegnerin, die Nationale Antidopingagentur Nada, schon 80.000 an den CAS verauslagt hat. Sinkewitz will aber nicht zahlen, weshalb die Nada nun prüft, ob sie eine Zwangsvollstreckung betreibt. Die Auslage ist ja enorm für die Agentur, die ein mehrheitlich vom Bund finanziertes Budget von zehn Millionen Euro hat. Um ans Geld zu kommen, müsste sie allerdings ein deutsches Zivilgericht anrufen. Und das könnte dann die Frage prüfen, ob der CAS-Spruch anzuerkennen ist. Vor dem Hintergrund irritiert, dass die Nada nun erklärt, sie prüfe Schritte in alle Richtungen. Damit auch die Option, das Geld gar nicht einzuklagen.
    Das CAS-Urteil gegen Sinkewitz birgt viele offene Fragen, die auf eine verbandsfreundliche Rechtsprechung hindeuten. In erster Instanz am Deutschen Sportgericht DIS war der Radprofi freigesprochen worden, weil die Aussagekraft des angewendeten HGH-Testverfahrens stark angezweifelt wurde. Ebenso entschied auch ein CAS-Gremium im HGH-Fall des estnischen Langläufers Verpaluu. Im Fall Sinkewitz aber befand dann ein anderes Richterpanel, die Bestimmung wissenschaftlicher Grenzwerte sei nicht Sache des CAS. Das Gericht ging der Frage, wie korrekt der von Experten angezweifelte HGH-Test war, also gar nicht nach.
    Dass die Institutionen des Sports so ein Prozedere lieber nicht von einem Zivilgericht prüfen lassen wollen, wäre nachvollziehbar. Doch sollte die Nada auf eine Klage verzichten, droht der Gerichtsbarkeit des Sports eine andere Debatte: Am Ende trägt dann der Steuerzahler enorme Kosten, deren Ursache keineswegs überzeugend geklärt sind.