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Rassismus-Vorwürfe
Schiedskommission: SPD darf Thilo Sarrazin ausschließen

Zweimal ist die SPD-Spitze gescheitert, mit ihren Versuchen, den umstrittenen Buchautor Thilo Sarrazin aus der Partei auszuschließen. Nach seinem jüngsten islamkritischen Buch hält ein Parteigericht einen Ausschluss des früheren Berliner Finanzsenators nun für möglich.

Von Katharina Hamberger |
Thilo Sarrazin blickt zu einer Frau mit Kopftuch, die mit dem Hinterkopf zum Betrachter sitzt.
Die SPD ist dem Parteiausschluss Thilo Sarrazins einen Schritt näher (imago/Karina Hessland)
Nach zwei gescheiterten Versuchen darf die SPD nun beim dritten Parteiordnungsverfahren hoffen, Thilo Sarrazin aus der Partei ausschließen zu können. Die Kreisschiedskommission Charlottenburg-Wilmersdorf hat entschieden, dass ein Ausschluss möglich ist. Zuerst hatte die Bild-Zeitung darüber berichtet.
Innerhalb von zwei Wochen kann der 74-Jährige nun Berufung* gegen diese Entscheidung bei der Landesschiedskommission der SPD Berlin einzulegen. Generalssekretär Lars Klingbeil, der den Parteivorstand bei der mündlichen Verhandlung vertreten hatte, sagte, er begrüße die Entscheidung ausdrücklich. Die SPD sehe sich in ihrer Haltung bestätigt, Sarrazin habe mit seinen Äußerungen gegen die Grundsätze der Partei verstoßen und ihr Schaden zugefügt.
Klingbeil: Kein Platz für rassistische Gedanken in der SPD
Rassistische Gedanken hätten in der SPD keinen Platz, so Klingbeil. Sarrazin selbst hatte noch 2018 gesagt, er fühle sich in der SPD nach wie vor gut aufgehoben. Die Sozialdemokraten hatten sich im Dezember vergangenen Jahres für einen dritten Anlauf für ein Parteiordnungsverfahren entschieden, um den früheren Berliner Finanzsenator aus der Partei auszuschließen.
Ausschlaggebend für den erneuten Versuch war Sarrazins Buch "Feindliche Übernahme: Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht". Die SPD hat eine Untersuchungskommission eingesetzt, die zu dem Ergebnis kam, dass Sarrazin Thesen propagiere, die mit den Grundsätzen der SPD unvereinbar seien, und der Partei schweren Schaden zufügten.
Die Hürden für einen Ausschluss aus einer Partei sind hoch. So heißt es im Parteiengesetz, ein Mitglied könne nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstoße und ihr damit schweren Schaden zufüge.
* Sazzazin kündigte mittlerweile an, in Berufung zu gehen. Zur Nachricht.