Es handele sich um einen Verfassungsauftrag, dem man nun nachkommen müsse, sagte Kurschus der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Es müsse jedoch gewährleistet sein, dass die Kirchen auch weiterhin ihre vielfältigen Dienste leisten könnten, von denen auch Menschen profitierten, die nicht zur Kirche gehörten. Der Staat müsse auch in Zukunft daran ein Interesse haben, erklärte Kurschus.
Staatsleistungen erhalten die evangelische und die katholische Kirche als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Sie sind von der Kirchensteuer zu unterscheiden und betragen mehr als eine halbe Milliarde Euro pro Jahr.
Diese Nachricht wurde am 22.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.