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Verschwendungsskandal
RBB-Ex-Produktionsdirektor rehabilitiert

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ist zur Zahlung von Ruhegeld an seinen Ex-Direktor Christoph Augenstein verurteilt worden. Einer Klage gegen den Sender gab das Arbeitsgericht Berlin weitgehend statt. Augenstein hatte die Beendigung seines befristeten Dienstverhältnisses angefochten.

    Christoph Augenstein (r-l), Betriebsdirektor Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), mit Anwältin Kerstin Reiserer sowie Carl-Christoph von Morgen mit Anwältin Gertrud Romeis für den RBB sitzen beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht zu der Kündigungsschutzklage von Augenstein im Jahr 2023.
    Christoph Augenstein (rechts) erzielte einen Teilerfolg vor Gericht. Hier ein Foto von einem Gerichtstermin im vergangenen Jahr. (picture alliance / dpa / dpa-Zentralbild / Marion van der Kraats)
    Er bekommt nun monatlich 8.900 Euro bis zu seiner Rente im Jahr 2030. Der zuständige Richter sagte, der frühere Produktions- und Betriebsdirektor erfahre durch das Urteil "eine gewisse Rehabilitation". Schadenersatzforderungen des Klägers wies das Gericht allerdings ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Krise beim RBB

    Vor rund einem Jahr hatte der RBB eine außerordentliche Kündigung gegen Augenstein ausgesprochen. Zur Begründung hieß es, der Produktions- und Betriebsdirektor habe es pflichtwidrig unterlassen, über Kostensteigerungen beim damals geplanten Digitalen Medienhaus des RBB aufzuklären. Außerdem habe er sich eine Zulage für den ARD-Vorsitz sowie angeblich nicht dienstlich veranlasste Reisekosten gewähren lassen.
    Der ARD-Sender war im Sommer 2022 in eine tiefe Krise geraten. Die damalige Intendantin Schlesinger musste ihr Amt nach Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung abgeben. Neben ihr gerieten weitere Führungskräfte und die Aufsichtsgremien in die Kritik. Etliche Repräsentanten verloren im Zuge der Affäre ihren Posten.
    Diese Nachricht wurde am 08.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.