Brandenburger Landtagswahl
RBB muss FDP nicht zu TV-Debatte einladen

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg muss den Spitzenkandidaten der FDP für die Landtagswahl am Sonntag, Braun, nicht in seine Wahlkampfsendung "Kandidatencheck" einladen.

    Eine TV-Kamera mit rbb-Logo.
    Der RBB muss den FDP-Politiker Braun nicht in seine Wahlkampfsendung einladen. (Archivbild) (picture alliance / dpa / Soeren Stache)
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam. Die Entscheidung ist unanfechtbar und damit endgültig. In der RBB-Livesendung stehen sich morgen die Spitzenkandidaten von SPD, AfD, CDU, Grünen, Linkspartei, Freien Wählern und Bündnis Sahra Wagenknecht gegenüber. Somit sind nur Parteien eingeladen, die aktuell im Landtag vertreten sind - oder die laut Umfragen über der Fünfprozenthürde liegen. FDP-Spitzenkandidat Braun hatte dies als Wahlkampfverzerrung an entscheidender Stelle kritisiert. Es sei der Versuch, Wahlergebnisse vorwegzunehmen.
    In der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hieß es hingegen zur Begründung, das Konzept des RBB sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
    Diese Nachricht wurde am 16.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.