Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam. Die Entscheidung ist unanfechtbar und damit endgültig. In der RBB-Livesendung stehen sich morgen die Spitzenkandidaten von SPD, AfD, CDU, Grünen, Linkspartei, Freien Wählern und Bündnis Sahra Wagenknecht gegenüber. Somit sind nur Parteien eingeladen, die aktuell im Landtag vertreten sind - oder die laut Umfragen über der Fünfprozenthürde liegen. FDP-Spitzenkandidat Braun hatte dies als Wahlkampfverzerrung an entscheidender Stelle kritisiert. Es sei der Versuch, Wahlergebnisse vorwegzunehmen.
In der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hieß es hingegen zur Begründung, das Konzept des RBB sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Diese Nachricht wurde am 16.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.