Extremisten, die im Verdacht stehen, Anschläge zu planen, sollen nach dem Willen der Bundesregierung rund um die Uhr mit Ortungsgeräten überwacht werden.
Derzeit andere Nutzung
Das Kabinett in Berlin beschloss, dass sogenannte Gefährder künftig vom Bundeskriminalamt zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden können. Derzeit werden solche Geräte zumeist eingesetzt, um Bewährungsauflagen nach einer Haftentlassung zu kontrollieren.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erklärte, mit dem Gesetz werde die Grundlage dafür geschaffen, dass das BKA ein Aufenthaltsverbot erlassen und die Einhaltung kontrollieren könne. Fußfesseln seien zwar kein Allheilmittel, erleichterten aber die Überwachung der Gefährder. Er rief die Länder auf, ihre Polizeigesetze ebenfalls zu ändern. Für die Überwachung der Gefährder sind in aller Regel die Länder zuständig.
Die Opposition hält die Maßnahme für verfehlt. Die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic sagte: "Die Fußfessel ist reine Symbolpolitik und für die Verhinderung von Anschlägen schlicht ungeeignet." Die Fachleute bei der Polizei sagten sehr deutlich, dass der weitaus größte Teil von Gefährdern verdeckt beobachtet werde. Eine solches polizeiliches Vorgehen werde durch die Fußfessel ad absurdum geführt.
Rechtsstaatliche Bedenken
Die innenpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion, Ulla Jelpke, sprach von einem unzulässigen Eingriff in den Rechtsstaat. Es müssten ähnlich strenge Kriterien angelegt werden wie bei der Verhängung von Untersuchungshaft. "Ohne richterlichen Beschluss darf so etwas nicht passieren."
(fwa/jsc)