
Menschen sollen mehr arbeiten. Alle müssen vermeintlich mitwirken, um die Wirtschaft voranzubringen. Zugleich sollen die Gelder, die einmal in Gesundheit, Pflege und Inklusion geflossen sind, künftig gekürzt werden. Diejenigen, die in der Gesellschaft als schwach gelten, sollen zurückstecken. Dahinter verbirgt sich eine alte Logik: die Macht des Stärkeren. Eine Macht, die heute, so scheint es, einige als selbstverständliches Recht ansehen.
Das Recht des Stärkeren: Eine historische Spurensuche
Dieses vermeintliche Recht hat Wurzeln in der Antike. Es findet sich bei Platon, führte später zu beispielloser Vernichtung. Es kommt in verschiedenen Formen immer wieder auf. Was ist das für eine Gesellschaft, in der die Starken, womit wir häufig meinen: die Gesunden, Angepassten, Unversehrten, überlegen sein sollen? Und vor allem: Wollen wir heute in solch einer Gesellschaft leben?
Lea De Gregorio ist Schriftstellerin und Journalistin und lebt in Berlin. Sie hat Kulturwissenschaft und Philosophie studiert und schreibt über Macht, Diskriminierung und andere gesellschaftspolitischen Themen. Ihre Texte erscheinen unter anderem bei Deutschlandradio, in der "taz" und der "Zeit". 2024 erschien ihr Buch „Unter Verrückten sagt man du“, eine Psychiatrie- und Gesellschaftskritik, bei Suhrkamp.
Wer die Debatten über die geplanten Kürzungen der Bundesregierung dieser Tage und Monate verfolgt, kann schnell folgendes Credo aus den Ankündigungen ableiten: Die Schwächsten der Gesellschaft müssen zurückstecken. Genauer: diejenigen, die in der Gesellschaft als Schwache gelten: arme, alte, kranke Menschen, Menschen mit Einschränkungen oder psychischen Herausforderungen.
Gespart werden soll etwa bei der Eingliederungshilfe. Für Menschen mit Behinderung bedeutet das: weniger Unterstützung in der Schule, beim Wohnen, der Arbeit, kurzum: weniger Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Gleichzeitig kürzt die Regierung etwa Honorare für Psychotherapeutinnen und ‑therapeuten und spart am Innovationsfonds für die Weiterentwicklung der Psychiatrie. Und all das in Zeiten von Inflation und weltweiten Krisen, in Zeiten, in denen psychische Herausforderungen nicht nur zunehmen, sondern einmal mehr verständlich sind.
Wir sind nicht krank, die Gesellschaft ist krank oder macht krank, so formulieren es Psychiatriekritikerinnen und -kritiker.
„Wir sind nicht behindert, wir werden behindert“, lautet ein Leitspruch der Behindertenrechtsbewegung.
Beobachtet man also die gegenwärtigen Diskussionen über geplante Kürzungen, zeigt sich, dass die Barrieren – statt abgebaut – sogar höher werden, dass die Behinderung durch die Gesellschaft zunimmt. Gleichzeitig lassen sich immer mehr Menschen wegen psychischen Herausforderungen krankschreiben, leiden unter gesellschaftlichen Entwicklungen, Überarbeitung, Isolation.
Die Politik will nicht nur an Inklusion und der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung, sondern obendrein am Bürgergeld sparen, das nun „Grundsicherung“ heißt. Dabei sind einige Menschen, die mit Einschränkungen oder psychischen Belastungen leben, gleich doppelt betroffen: Viele Menschen, die Bürgergeld beziehen, sind behindert, haben körperliche Erkrankungen oder erleben beispielsweise Depressionen.
Die Kürzungen sind ein Schritt in eine Gesellschaft, in der Menschen sich auf ausreichend Unterstützung nicht verlassen können, ein Schritt in eine Gesellschaft, in der wirtschaftlicher Fortschritt über den Belangen des einzelnen Menschen steht, jedenfalls, wenn er oder sie nicht gesund ist oder gesellschaftlich funktioniert.
Man könnte sagen: Diejenigen, die ohnehin schwach sind oder zu Schwachen gemacht werden, werden nun noch mehr geschwächt.
Oder kurz und knapp: Die Kürzungen sind ein Schritt in eine Gesellschaft, in der die Macht des Stärkeren zählt. Eine Macht, die heute viele wieder als selbstverständliches Recht ansehen.
Aber wollen wir in solch einer Gesellschaft leben?
Es ist doch eigentlich selbstverständlich, allen Mitgliedern einer Gesellschaft Möglichkeiten für Teilhabe und notwendige Versorgung zu gewähren. Oder etwa nicht? Oder etwa nicht mehr? In Artikel drei des deutschen Grundgesetzes heißt es, niemand dürfe für seine Behinderung benachteiligt werden.
Die Bundesrepublik Deutschland sieht sich als sozialen Bundesstaat, weshalb sie sich notwendig zu sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit verpflichtet.
Lange galt das als gar nicht erklärungsbedürftig. Es galt nicht nur als erstrebenswert, sondern eben auch als Selbstverständlichkeit.
Diese Selbstverständlichkeit ist durch eine Logik des Rechts des Stärkeren in jüngster Zeit erodiert. Sie ist neuen Argumentationen, neuen Grundsätzen gewichen. Das erstrebenswerteste Ziel der Politik von Friedrich Merz soll primär Wohlstand heißen. Ausgerechnet an sozialer Unterstützung wird dafür gespart. Das mag kurzfristig der wirtschaftlichen Lage nützen. Der Gesellschaft nützt es jedenfalls nicht.
„Man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den schwächsten ihrer Glieder verfährt“, schrieb einmal der ehemalige Bundespräsident Gustav Heinemann.
Der Sozialstaat, der mit den geplanten Kürzungen derzeit zurückgedreht wird, sichert die grundlegenden Rechte. Und er ist damit nichts, was man einfach mal eben so mir nichts dir nichts aushebeln sollte. Der Gedanke, Minderheiten zu schützen, gehört vielmehr zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Und wenn ausgerechnet am Sozialstaat gespart wird, greift das nicht nur Minderheiten, sondern unsere gesamte Gesellschaft an. Das macht eine Gesellschaft ökonomisch vielleicht reicher, humanitär macht es sie ärmer.
Dass in einer Gesellschaft die Macht des Stärkeren dominiert, ja explizit oder implizit, wie ein Recht deklariert wird, hat eine lange Geschichte.
Der Ursprung liegt – zumindest in der expliziten Formulierung – in der Antike. Schon Platon hat den Gedanken eines „Rechts des Stärkeren“ in seinen Dialogen erwähnt. In seinem Werk Politeia, auf Deutsch: Der Staat, lässt er den Philosophen Thrasymachos um 375 vor Christus sagen:
„Ich behaupte nämlich, das Gerechte sei nichts anderes als der Vorteil des Stärkeren.“
Gerecht sei das, was von den Herrschenden angeordnet werde und den Stärkeren Nutzen bringt, erklärt Thrasymachos, während Sokrates in den Dialogen dagegenhält.
In Platons Werk Gorgias ist es der Sophist Kallikles, der gegenüber Sokrates für ein Recht des Stärkeren plädiert: „Die Natur selbst aber zeigt es, glaube ich, dass es gerecht ist, wenn der Bessere mehr hat als der Schlechtere und der Fähige mehr als der Unfähige.“
Diese uralten Texte mobilisieren an diesen Stellen ein wiederkehrendes Leistungsprinzip, um es letztlich dann doch zu kritisieren. Aber sie greifen damit ein zu ihrer Zeit herrschendes Mindset auf, das sich offenbar hält oder, sagen wir, eines, das immer wieder – zum Beispiel innerhalb autoritärer Herrschaftsformen – erneuert wird. Es spricht daraus eine Beurteilung der Menschen nach vorausgesetzten Fähigkeiten. Und die Idee, Menschen zu sortieren, entsprechend einer durch die Gesellschaft gesetzten Norm. Dieses daraus scheinbar resultierende Recht ist also keinesfalls naturgegeben, vielmehr dient es den Mächtigen als Vorteilssicherung, als Machterhalt.
Nicht nur im antiken Griechenland findet sich die Idee eines Rechts des Stärkeren, sondern auch im antiken Rom. Der römische Philosoph Seneca sprach sich für jenes Recht aus, indem er – so glaubte er – aus Vernunftgründen forderte, Menschen mit Behinderung nach der Geburt zu ertränken. Als gäbe es ein Recht darauf, Menschen, die einer vorgestellten Norm nicht entsprechen, ein Leben zu verwehren.
Beides, sowohl die Idee des Recht des Stärkeren als auch die damit verbundenen menschenfeindlichen Praktiken, haben sich nach der Antike gehalten – wenn auch in anderer Form.
Die menschenfeindliche Idee, Menschen mit Behinderung im Fluss zu ertränken, findet sich noch zur Zeit der Reformation. Ausgerechnet der christliche Theologe und Reformer Martin Luther plädierte etwa für das Ertränken von behinderten Kindern, denen er das Personsein und damit den Eintritt ins moralische Universum des unbedingten Schutzes menschlichen Lebens absprach.
Die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung und die Idee des Recht des Stärkeren, als ein Recht des Angepassten und Leistungsfähigen, ist mit all seinen Praktiken und Vorstellungen jedenfalls seit Jahrtausenden so tief in unserem kulturellen Gedächtnis verankert, dass es kaum überraschen mag, wenn es immer wieder an die Oberfläche gelangt.
Im 19. Jahrhundert dann versuchten Evolutionstheoretiker wie Herbert Spencer und Sozialdarwinisten, das „Recht des Stärkeren“ biologisch zu begründen. Es hieß, dass diejenigen, die sich am besten anpassen könnten, in der Gesellschaft überleben sollen.
Dahinter verbirgt sich ein naturalistischer Fehlschluss, also der fälschliche Übergang von einer Beschreibung biologischen Seins zu einem normativen Anspruch moralischen Sollens. Es herrschte die Annahme, dass diejenigen, die am besten angepasst seien, damit automatisch im Recht stünden. Wobei man dieses Recht versuchte aus der Biologie und der Tierwelt zu begründen.
Auf sozialdarwinistische Theorien beriefen sich später auch die Nationalsozialisten: Sie haben das vermeintliche Recht des Stärkeren auf extremste und beispiellos industrielle Weise umgesetzt und vor dessen Hintergrund Hunderttausende Menschen ermordet.
Dabei haben sie außerdem mit einem „Kosten-Nutzen-Prinzip“ argumentiert. Die Abweichenden, so ihre Begründung, würden der Gemeinschaft schaden. Das Leben des Einzelnen galt nur etwas, soweit es der rassistisch definierten ‚Volksgemeinschaft‘ dienen sollte.
Die Nationalsozialisten wollten sogenannte „Ballastexistenzen“, wie sie Menschen mit Krankheiten, psychischen Auffälligkeiten und Behinderungen nannten, die nicht in ihrem Sinne arbeiten konnten, auslöschen.
Diejenigen, die auffällig waren, die sie als weniger leistungsfähig, als schwach ansahen, waren in den Augen der Nazis eine Last. Dabei ging man von klaren Kategorien aus, von einer Dichotomie der Kranken und Gesunden, wobei man die Erklärung für Krankheiten, Behinderungen und psychische Herausforderungen ebenso wie für Armut in vielen Fällen in „defekten“ Genen sah.
Unsere Gegenwart lässt sich weder mit der Antike noch mit dem Nationalsozialismus gleichsetzen. Die Unterschiede sind grundlegend. Und doch lohnt es sich zu fragen, welche Vorstellungen von Stärke und Schwäche heute immer noch wirksam sind.
In einem Gesellschaftsbild, das stark vom Wettbewerb geprägt ist, erscheint Erfolg oft als persönliche Leistung – und Scheitern als individuelles Versagen.
Das nun ist im engen Sinne des Wortes kein „Recht des Stärkeren“. Aber es ist ein Denken, das wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Bewertungsgrundlage für Menschen machen kann. Und auch darin steckt immer noch ein Denkmotiv aus dieser Tradition.
2019 erkundigten sich Politikerinnen und Politiker der rechtsextremen AfD mit einer Kleinen Anfrage an den deutschen Bundestag. Sie wollten wissen, welche, wie sie schrieben, „volkswirtschaftlichen Verluste durch die nicht genutzten Erwerbspotenziale“ von Menschen mit psychiatrischen Diagnosen entstünden, die Erwerbsminderungsrente beziehen. Darin klang schon jene Rhetorik an, die nun immer lauter wird: die Idee, dass Menschen, die sich weniger an eine normierte Leistungsgesellschaft anpassen oder anpassen können, eine Last für die Gesellschaft seien.
Die Idee, dass Menschen eine Last seien, äußert sich auch in der Forderung der AfD, Menschen mit Behinderung nicht mehr mit anderen Kindern an inklusiven Regelschulen unterrichten zu wollen. Anstatt sich für Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt auszusprechen, heißt es, der gemeinsame Unterricht schade dem wie auch immer definierten Leistungsniveau.Aus Sicht der AfD ist es demnach kein Gewinn, wenn alle Kinder zusammenlernen, wenn Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Perspektiven zusammenkommen.
Kürzungen bei Inklusion und Eingliederungshilfe in der politischen Mitte
Dieses Denkmotiv, dass Menschen mit Behinderung, arme und kranke Menschen und deren Unterstützung eine „Last“ für die Gesellschaft seien, zeigt sich längst nicht mehr nur in der Geschichte und bei Rechtsextremen, sondern auch bei Politikerinnen und Politikern demokratischer Parteien.
Die Vorstellung, Unterstützung sei vor allem ein Kostenfaktor, begegnet uns auch in der politischen Mitte. Eine Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen hat vorgeschlagen, bei Hilfen für Menschen mit Behinderungen zu sparen. Die Behindertenverbände warnen: Einige dieser Vorschläge würden manche Menschen, die noch selbständig leben können, dazu zwingen, in Heimen unterzukommen. Die Bundesregierung bestreitet, solche Kürzungen anzustreben und argumentiert, sie wolle Hilfe etwa durch gemeinsame Assistenzen effizienter gestalten. Verbände wiederum monieren, dass der und die Einzelne dann auf der Strecke bleibe. Schon die Debatte selbst wirft eine grundlegende Frage auf: Was geschieht, wenn soziale Rechte zuerst als Ausgaben betrachtet werden, die sich im Handumdrehen senken lassen?
Sie zeigt auch: Das Denkmotiv eines Rechts des Stärkeren scheint mit der Zeit immer diskutabler zu werden. Es ist zu beobachten, dass die Frage, was man sich noch leisten kann, als Legitimationsgrundlage dienen soll, um bei der Hilfe für Menschen zu sparen, die temporär oder langfristig Unterstützung brauchen, um Teil der Gesellschaft zu sein.Man fragt sich doch, warum nicht diejenigen in die Pflicht genommen werden, die keine oder weniger Unterstützung brauchen, bei denen, die als stark gelten, jenen, die obendrein vielleicht sehr viel Geld besitzen und nicht sowieso bereits am Existenzminimum stehen.In der Debatte über Kürzungen klingt es bisweilen so, als sei Unterstützung für gesellschaftliche Teilhabe ein Bonus, den man sich leisten können muss – und nicht die Voraussetzung dafür, dass Menschen ihre Rechte tatsächlich wahrnehmen können. Es scheint mitunter, als hingen der Schutz von Minderheiten und die Unterstützung von Menschen, die Hilfe brauchen, davon ab, ob gerade Geld übrig ist. Doch elementare Rechte gelten immer, nicht nur in guten Haushaltsjahren. Die Frage ist, ob wir auch die Mittel bereitstellen, damit Menschen sie tatsächlich wahrnehmen können.
Inklusion und Barrierefreiheit betrachtet man in Deutschland mittlerweile als „Sahnehaube auf der Torte“, kritisierte der Behindertenrechtsaktivist Raúl Krauthausen in einem Podcast. Werde das Geld knapp, falle eben als erstes die Sahnehaube weg.
Dass an diesem, seinem Bild der Sahnehaube etwas dran ist, zeigt ein Kommentar der CDU-Politikerin Kristina Schröder. „Was wir uns künftig nicht mehr leisten können“ lautet die Überschrift ihres Textes in der Tageszeitung DIE WELT. Assistenzen würden behinderten Menschen zwar ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen können, was in ihren Augen auch „wünschenswert“ sei, heißt es weiter. Es sei aber „nicht mehr tragbar“ für die Kommunen. Was dem Individuum nützt, belaste damit, so lässt sich daraus lesen, die Gemeinschaft, das Leben von dir und mir. Auch hierin zeigt sich ein Kosten-Nutzen-Denken. Mit der Frage, was man sich leisten kann, wird notwendige Unterstützung als verzichtbar erklärt.
Wenn allein der Nutzen für die Mehrheit zählt, können die Rechte von Minderheiten unter Druck geraten. Und wenn Menschen vor allem als Kostenfaktor erscheinen, wird ihre Unterstützung leichter zur Verhandlungssache. Machtverhältnisse können sich dadurch verschärfen.
Utilitaristinnen und Utilitaristen geht es nicht um das, was dem einzelnen, sondern um das, was der größten Anzahl an Menschen nützt: um eine Maximierung des Nutzens. Kritikerinnen und Kritiker monieren, dass Formen des Utilitarismus die individuellen Belange der Menschen zu wenig in den Blick nehmen und partikulare Rechte übergehen. Ein utilitaristisches Denken kann sich auch in der Frage zeigen, wann sich Unterstützung von Menschen in einer Gesellschaft lohnt.
Dabei gerät aus dem Blick, worum es im Sozialstaat geht: Er steht Menschen zur Seite, wenn sie Unterstützung brauchen. Das kann jeden von uns treffen – oder jemanden, der uns nahesteht. Eine Gesellschaft, die diese Hilfe verlässlich leistet, stärkt ihren Zusammenhalt.
Wer daran rüttelt, vergisst, dass diese Idee uns als Gesellschaft eint, dass daraus ein gemeinsames Interesse spricht: Und zwar das Versprechen, alle Menschen als Teil einer Gesellschaft in ihren Bedürfnissen zu unterstützen, komme was wolle.
Allein zu wissen, dass es im Fall der Fälle ein umgesetztes Recht auf Teilhabe und adäquate Versorgung gäbe, könnte einer großen Anzahl an Menschen Sicherheit geben. Oder etwa nicht?
Es mutet darum seltsam an, wenn dieselben, die sich für ein Gemeinwohl aussprechen, Kürzungen beim Sozialstaat beschließen wollen.
Als Demokrat „der politischen Mitte“ sehe er sich dem „Gemeinwohl verpflichtet“, erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz in einer Regierungserklärung.
Wer sich allerdings die geplanten Kürzungen anschaut, fragt sich, ob all das nun wirklich im Sinne eines „Gemeinwohls“ gedacht ist – und wer davon am Ende profitiert.
Niemand ist immer stark und unabhängig. Jeder kann krank werden, eine Behinderung bekommen oder im Alter Hilfe brauchen. Schon deshalb taugt ein „Recht des Stärkeren“ (und alle daraus folgenden Denkmotive) nicht als Grundlage für unser Zusammenleben. Und selbst wer nie auf Unterstützung angewiesen wäre, würde den Anspruch auf Unterstützung nicht grundsätzlich verlieren, was nichts anderes heißt, als als Mensch geachtet zu werden. Wer möchte schon in der Angst leben, nach einem Unfall, in einer Lebenskrise oder im Alter ausgegrenzt und nicht mehr versorgt zu werden, mit der Begründung, dass er oder sie plötzlich nur noch eine Belastung sei?
Um unsere Gegenwart besser zu verstehen, hilft ein Gedankenexperiment des Philosophen John Rawls.
Rawls geht in seiner Gerechtigkeitstheorie von einem sogenannten Schleier des Nichtwissens aus. Er wollte mit diesem Gedankenexperiment einen Standpunkt der Unparteilichkeit begründen. Rawls war der Überzeugung, dass uns die Vorstellung von einem „Schleier des Nichtwissens“ hilft, gerechte Grundlagen für Institutionen in einer Gesellschaft zu bestimmen.
Gerechte Grundlagen könnten ihm zufolge dann festgelegt werden, wenn wir uns vorstellen, prinzipiell nicht zu wissen, welche Position in einer Gesellschaft wir innehaben werden. Auf diese Weise, so Rawls, entstehe eine für alle gerechtere Vorstellung von Gesellschaft.
Bei Krankheit oder Behinderung ist ein Teil dieser Ungewissheit ja längst Realität: Niemand weiß, ob und wann er selbst auf Unterstützung angewiesen sein wird. Gerade deshalb sollten wir über solche Hilfen nicht urteilen, als beträfen sie immer nur die anderen, niemals aber uns selbst.
Die allermeisten Behinderungen treten ohnehin im Laufe des Lebens ein. Jeder kann alt, kann krank oder behindert werden. Jeder kann durch einen Unfall gelähmt sein, jeder kann sich mit einem Virus infizieren und durch dessen Folgen aus dem Erwerbsleben kippen.
Es ist nicht in einem vorgegebenen Schicksal oder der Biologie begründet, wer am Ende zu den sogenannten „Schwachen“ zählt. Ebenso wenig ist es ein Versagen oder die Schuld des Individuums. Die Dichotomie zwischen Schwachen und Starken, die im Sozialdarwinismus postuliert wird, gibt es schlichtweg nicht, jedenfalls wenn man das Leben als Gesamtzusammenhang betrachtet.
Am drastischsten hat in jüngster Zeit die Corona-Pandemie uns erkennen lassen, dass alle Menschen verletzlich sind. Das Corona-Virus konnte auch all jene infizieren, die sich in der Gewissheit wogen, dass ihnen ein kleines Virus nicht so schnell etwas anhaben kann. Long Covid hat auch junge Menschen getroffen, Menschen, die zuvor gesund und leistungsfähig waren. ME/CFS, eine schwere chronische Erkrankung, gab es zwar schon vor der Pandemie. Durch sie ist die Krankheit nun stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Die Ursachen sind noch immer nicht ausreichend verstanden. Die Bundesregierung hat nun, nach Protesten durch Betroffenenverbände, zwar zusätzliche Forschung angekündigt. Für Betroffene, in deren Augen diese Ankündigungen zu kurz greifen, wird sich erst zeigen, ob daraus wirksame Diagnostik und Behandlung entstehen, die das Sozialstaatssystem, also kurz gesagt, die Krankenkassen finanzieren werden.
Dass an der Versorgung der sogenannten Schwachen in der Gesellschaft gespart wird, ist also nicht nur eine potenzielle Bedrohung für alle, die vielleicht irgendwann einmal krank, alt oder behindert werden. Sie ist auch einfach extrem ungerecht.
Anstatt sich eines Schleiers des Nichtwissens bewusst zu werden und eine gerechte Gesellschaft anzustreben, werden Menschen mit Behinderung weiterhin diskriminiert. Diskriminierend finden es viele Menschen mit Behinderung zum Beispiel, dass die Krankenkassen bei all den gegenwärtigen Kürzungen zugleich den sogenannten NIPT-Test finanziert: ein Test auf Trisomien in der Schwangerschaft, der dazu führt, dass immer weniger Menschen mit Down-Syndrom zur Welt kommen. Und all das, während werdende Eltern monieren, dass sie zwar sehr schnell von diesem Test erfahren, aber so gut wie nichts darüber, welche Hilfen ihnen und ihrem Kind nach einer Diagnose zur Verfügung stehen.
Es gibt gute Gründe für alle in einer Gesellschaft, Menschen mit Behinderungen, Krankheiten und Krisenerfahrungen mit ihren Belangen zuzuhören und sich mit ihnen zu solidarisieren. Um letztlich etwas für unsere gesamte Gesellschaft zu lernen.
Wer immer schon einmal als leidenschaftlicher Skifahrer oder fitte Athletin nach einer Sportverletzung auf so etwas Simples wie Krücken angewiesen war, weiß, dass die vertraute Stadt eine andere ist, jeder Weg zur Herausforderung wird, jede Treppe eine Barrikade bedeuten kann.
Schon deshalb sollte man Menschen mit Behinderungen, Krankheiten und Krisenerfahrungen zuhören, wenn sie sagen, Behinderungen könnten auch mit Stärken verbunden sein: Neurodivergente Menschen sprechen von Superpower, Menschen mit psychischen Herausforderungen von einer höheren Sensibilität, behinderte Menschen davon, die Welt aus einer anderen Perspektive zu kennen und Barrieren im Alltag überhaupt erst zu sehen, mit positiven Effekten etwa in der Stadtplanung. Oder sie beziehen sich auf Stärken, die sie haben, ganz unabhängig von einer Behinderung. Und sagen: Wir sind nicht nur diese Behinderung, wir sind doch noch viel mehr.
In unserer Gesellschaft gilt indes schlicht und einfach als stark, angepasst, wer 40 Stunden die Woche (wie die Mehrheit der Gesellschaft) arbeitet, wem nichts etwas anhaben kann. Man sagt: Sei möglichst stark und meint damit: resilient. Als läge es nicht an gesellschaftlichen Umständen, biografischen Momenten, Barrieren oder Lebensläufen, sondern allein in der Verantwortung des Individuums zu den „Starken“, den Angepassten, zu zählen. Denn Krisen, Krankheit und Behinderung gehören nicht nur zum Leben, sie können auch einen Hinweis darauf geben, was in der Gesellschaft schiefläuft. Behinderungen und Krankheiten können Barrieren sichtbar machen, psychische Krisen etwa ein Indikator für eine Misere am Arbeitsplatz sein. Es wäre Aufgabe der Gesellschaft solche Ursachen zu sehen. Oder sehen zu lernen.
Auch hier gilt wieder, was viele Psychiatriekritikerinnen und -kritiker sagen: Menschen werden auch durch die Gesellschaft krank.
Anstatt sich um Barrieren oder Ursachen von Krankheiten und deren Beseitigung zu kümmern, fordert Bundeskanzler Friedrich Merz, die Deutschen sollten einfach mehr arbeiten gehen. Anstatt sie zu schützen, fördert er gegenüber Menschen, die nicht oder weniger arbeiten gehen können, in der Gesellschaft Groll.
Er stellt diejenigen, die weniger arbeiten als andere oder gar nicht arbeiten können, unter Verdacht, sich Hilfen zu erschleichen. Das spricht etwa aus der Maßnahme, Sozialhilfe-Empfangende stärker zu kontrollieren.
Merz fordert, die Deutschen sollten „wieder mehr und vor allem effizienter“ arbeiten und kritisiert nicht nur die Orientierung an einer „Work-Life-Balance“, sondern auch, dass sich Menschen zu häufig krankschreiben lassen würden.
Auch für Menschen, die sich gegenwärtig der Leistungsgesellschaft anpassen, ist dieser Ruf nach mehr Arbeit riskant. Denn wer dem Ruf folgt, hat nicht nur ein höheres Risiko, sich zu überarbeiten und dadurch krank zu werden. Er hat auch weniger Zeit, um sich um Angehörige oder Freunde und Freundinnen zu kümmern, die womöglich sogar krank und pflegebedürftig sind.
Zu den gegenwärtigen Kürzungen kommt also dieser Druck hinzu, mehr arbeiten zu sollen. Dabei entsteht, wie man so schön sagt, ein Teufelskreis: In einer Arbeitswelt, in der immer mehr geleistet werden soll, werden auch immer mehr Menschen krank. Zugleich entsteht eine Gesellschaft, die für Krankheit, Krise und auch für die Sorge um andere im Alltag schlicht keine Lücken übriglässt.
Es ist vorprogrammiert, dass dieses System kollabiert. Bei Beschäftigten, die AOK‑versichert sind, sind etwa die als Burnout erfassten Fehltage binnen zehn Jahren um rund 84 Prozent gestiegen.
Nicht nur kranke Menschen, auch pflegende Angehörige sorgen sich gegenwärtig, dass immer mehr Leistungen gestrichen werden. Denn wenn Unterstützung wegfällt, müssen häufig sie die Lücke füllen. Ihre Zeit, ihre Arbeit und ihre Belange kommen in der Rechnung kaum vor.
Dabei wird vergessen, wie schnell man in die Position derer kommen kann, die andere pflegen müssen. Denn auch was die potenzielle Position als pflegender Angehöriger betrifft, befinden wir uns unter einem „Schleier des Nichtwissens“. Wer kann schon heute vorhersehen, ob er oder sie sich in der Zukunft einmal um Angehörige kümmern muss? Und wenn der Fall eintritt, erweisen sich vielleicht gerade die Helfenden als besonders stark.
Nun könnten Merz und andere wie bei gegenwärtigen Debatten um Renten vielleicht geneigt sein zu sagen: Man müsse sich einfach Geld zurücklegen, um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein. Die Privatisierung der Altersvorsorge ist seit Jahren in Gang.
Der Stärkere ist in diesem Fall – um das althergebrachte Denkmotiv auch in der Rentendebatte zu entdecken – derjenige oder diejenige mit mehr Geld. Diese „Rechnung“ indes geht in Zeiten von steigender Armut und Inflation für die meisten Menschen nicht auf.
Hier offenbart sich erneut eine doppelte Ungerechtigkeit: Menschen, die krank, die behindert sind oder Angehörige pflegen und arm sind, werden doppelt benachteiligt. Eine Auswertung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes etwa ergab, dass 2018 knapp 20 Prozent der Erwachsenen mit Behinderung unter der Einkommensarmutsgrenze lebten, gegenüber gut 13 Prozent der Gesamtbevölkerung ohne Behinderung. Eine Studie zu pflegenden Angehörigen bezifferte zudem deren Armutsgefährdung auf 19,9 Prozent, gegenüber 16 Prozent in der Gesamtbevölkerung.
Eine Gesellschaft, die Menschen in Krankheit, bei Behinderung und im Alter verlässlich unterstützt, schützt jedoch nicht nur vor Not und Armut. Sie schafft nämlich auch die Voraussetzungen für ein gutes, gelingendes Leben. Mit der Philosophin Martha Nussbaum könnte man sagen, eines, in dem Menschen befähigt werden, mit anderen in Beziehung zu treten und das eigene Leben zu gestalten. Wer weiß, dass Hilfe da ist und dass auch die Pflege nahestehender Menschen möglich bleibt, gewinnt Handlungsspielraum – selbst dann, wenn er diese Hilfe gerade nicht braucht.
Langfristig überlegt und im Sinne eines Gemeinwohls gedacht sind die gegenwärtigen Kürzungen am Sozialstaat aus einer Perspektive eines gelingenden Lebens und eines gesellschaftlichen Zusammenhalts jedenfalls nicht. Dass die Folgen der Kürzungen wenig bedacht werden, monieren auch Psychotherapeutinnen und -therapeuten, wenn sie betonen, dass ihre Unterstützung schwerwiegende psychische Krisen und Psychiatrieaufenthalte vorbeugen kann.
Ein Sozialstaat könnte das leisten. Doch wer die aktuellen Debatten verfolgt, bekommt das Gefühl, dass man seine oder ihre Argumente vielleicht bald ganz zum Wunschbild von Minderheiten erklärt. Wo es doch stattdessen um grundlegende Rechte geht.








