Das Parlament in Rom hat mit den Stimmen der rechtsgerichteten Regierungsmehrheit ein Gesetz gegen eine gesetzliche Lohnuntergrenze verabschiedet. Allerdings wird die Regierung von Ministerpräsidentin Meloni aufgefordert, innerhalb von sechs Monaten für "auskömmliche Löhne" zu sorgen. Dieser Anspruch ist in der italienischen Verfassung verankert. Die Meloni-Regierung lehnt einen Mindestlohn mit Verweis auf die Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ab. Der Brutto-Stundenlohn liegt bei mehreren italienischen Tarifverträgen deutlich unter den neun Euro, die die Mitte-Links-Opposition gefordert hatte: im Reinigungsgewerbe beispielsweise bei rund 6,50 Euro pro Stunde, in Tourismusbetrieben bei rund 7,50 Euro.
Italien bleibt somit bis auf Weiteres einer von nur fünf EU-Mitgliedstaaten, in denen es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt.
Diese Nachricht wurde am 06.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.