Der ehemalige Bundestagsabgeordnete hatte nach dem Ende seines Mandats die Richtertätigkeit wieder aufgenommen. Im Zuge des Amtsantritts hatte das Landgericht Dresden ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Gegenüber Maier, der seit 2020 vom sächsischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird, bestand der Verdacht, unter anderem Dienstpflichten zur Verfassungstreue und zur politischen Mäßigung verletzt zu haben. Das Leipziger Dienstgericht für Richter hatte die Versetzung in den Ruhestand im Dezember letzten Jahres für zulässig geklärt. Dagegen wehrt sich Maier nun vor dem Bundesgerichtshof. Ob heute bereits ein Urteil ergeht, ist offen.
Update
Maier darf nicht wieder als Richter arbeiten. Seine Versetzung in den Ruhestand sei zu Recht erfolgt, urteilte das Dienstgerich des Bundes beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Diese Nachricht wurde am 05.10.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.