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Strafprozessordnung
Jurist Conen begrüßt gekippte Reform durch BverfG
Freigesprochene dürfen nicht noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Reform aus dem Jahr 2021 gekippt. Strafrechtler Stefan Conen hält das für die richtige Entscheidung.