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Strafprozessordnung
Jurist Conen begrüßt gekippte Reform durch BverfG

Freigesprochene dürfen nicht noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Reform aus dem Jahr 2021 gekippt. Strafrechtler Stefan Conen hält das für die richtige Entscheidung.

Conen, Stefan |
Eine leere Anklagebank in einem Schwurgerichtssaal
Man muss mit den Ergebnissen von Strafprozessen leben, meint Anwalt Stefan Conen. (picture alliance / HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com)