Zentrum für Safe Sport
Rechtsgutachten fordert Regelwerk für den organisierten Sport

Auf dem Weg zur Gründung des geplanten "Zentrums für Safe Sport" schlägt ein Rechtsgutachten ein Regelwerk für den gesamten Sport vor.

27.03.2024
    Ein Junge steht auf dem Fußballplatz - es sind nur die Beine des Jungen in Unschärfe zu sehen, weshalb er nicht zu identifizieren ist.
    Sexualisierte Gewalt im Sport ist ein systemisches Problem, das mit Machtstrukturen zu tun hat. Auch Fußballvereine sind gängige Tatorte. (picture-alliance / Norbert Schmidt / Norbert Schmidt)
    Das Gutachten wurde vom Deutschen Olympischen Sportbund zusammen mit dem unabhängigen Verein Athleten Deutschland in Auftrag gegeben. Die beauftragte Kanzlei Arnecke-Sibeth-Dabelstein sollte mit dem Gutachten rechtliche Grundlagen für ein "Zentrum für Safe Sport" klären.

    Regelwerk zum Schutz vor Gewalt im Sport

    Zentraler Bestandteil des Gutachtens ist der Entwurf eines Safe Sport Codes, ein Regelwerk zum Schutz vor Gewalt im organisierten Sport. Der Code definiert Verstöße gegen den Safe Sport: Physische Gewalt, sexualisierte Gewalt, psychsische Gewalt, Diskriminierung und Vernachlässigung. Das Gutachten emfpiehlt, den Safe Sport Code nicht als allgemeingültiges Gesetz zu erlassen, sondern als Regelwerk des organisierten Sportes.
    Ein Regelwerk für den gesamten deutschen Sport gibt es bisher nicht. Damit dieser Safe Sport Code überhaupt umgesetzt werden kann, müsste der gesamte organisierte Sport in Deutschland ihn anerkennen. Vom Fachverband bis hin zu den 87.000 Sportvereinen.
    Das "Zentrum für Safe Sport“ soll eine unabhängige übergeordnete Einrichtung zum Schutz von Athletinnen und Athleten sein. Es soll Fälle von Gewalt untersuchen, aufarbeiten und am Ende Sanktionen aussprechen. Die Ampelkoalition steht hinter dem Vorhaben und hat es im Koalitionsvertrag verankert.

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    Diese Nachricht wurde am 27.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.