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Rechtsmedizin
Defizite bei Leichenschau und Obduktion

Rechtsmediziner in Fernsehkrimis sind zwar beliebt wie nie zuvor, die Realität gestaltet sich jedoch anders. Wenig Personal, schlechte Ausstattung und eine hohe Arbeitsverdichtung lassen viele rechtsmedizinische Institute an ihre Grenzen kommen. Dabei ist die Obduktionsrate im europäischen Vergleich hierzulande äußerst gering.

Von Michael Stang |
    "Das Laienpublikum geht möglicherweise davon aus, aber das erzähle ich schonmeinen Studenten: Der Krimi, den die Sonntagsabends gucken, hat mit unserer Tätigkeit hier überhaupt nichts zu tun."
    Stirbt in Deutschland ein Mensch, muss der Tod amtlich festgestellt werden, sagt Burkhard Madea, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bonn.
    "Das schreibt das Personenstandsgesetz so vor. Das ist wichtig zur Beurkundung des Todes und im Rahmen der Leichenschau reicht es natürlich nicht aus, wenn nur der Tod festgestellt wird, sondern dem Arzt obliegen noch weitere Aufgaben, nämlich Feststellung der Todesursache und Qualifikation der Todesart, sowie Feststellung der Todeszeit."
    Leichname, die feuerbestattet werden sollen, müssen im Krematorium sogar ein zweites Mal begutachtet werden. Soweit die Vorschriften, die Realität sieht anders aus. Zwar werden Autopsien durchgeführt, die Qualität dieser rein äußerlichen Leichenschauen ist mitunter mangelhaft. Daher werden viele Tötungsdelikte nicht erkannt.
    "Wie groß die Dunkelziffer durch die Leichenschau verkannter Tötungsdelikte ist, weiß niemand genau, sonst wäre es ja keine Dunkelziffer. Aber es ist mal vor knapp 20 Jahren eine Studie der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin durchgeführt worden und Schätzungen gehen dahin, dass auf jedes entdeckte Tötungsdelikt mindestens ein nicht entdecktes Tötungsdelikt kommt. Man geht etwa davon aus, dass 1.200 Tötungsdelikte im Sinne von vorsätzlichen Tötungsdelikten durch die Leichenschau pro Jahr in Deutschland nicht entdeckt werden."
    An dieser Quote dürfte sich bis heute nicht viel verändert haben, so Burkhard Madea. Einer der Hauptgründe für die geringe Erkennung von unnatürlichen Todesfällen und Tötungsdelikten ist die geringe Obduktionsrate.
    Denn Leichenöffnungen werden nur angeordnet, wenn Zweifel an einer natürlichen Todesursache vorliegen. Ist die Leichenschau in Schritt eins bereits mangelhaft, kann Schritt zwei – die Obduktion– nicht erfolgen.
    "In Deutschland gibt es bei 820.000 Todesfällen circa 17.000 bis 18.000 gerichtliche Obduktionen nach §87 Strafprozessordnung, die also auf Antrag der Staatsanwaltschaft von einem Amtsrichter angeordnet werden. Das sind etwa zwei Prozent der Verstorbenen. Das ist deutlich niedriger als etwa in den skandinavischen Ländern oder den ehemaligen Ostblockländern. Selbst Großbritannien und Wales bei 520.000 Todesfällen haben eine Obduktionsquote von circa 100.000 Fällen pro Jahr."
    Der Hauptgrund sind wirtschaftliche Überlegungen. Obduktionen können nur von ausgewiesenen Experten durchgeführt werden und kosten Geld. Dabei wird weiter gespart. In Bayern etwa gibt es vor einer Feuerbestattung mittlerweile keine zweite amtsärztliche Leichenschau mehr. Zudem geisterte durch manche Bundesländer ein Entwurf zur Einführung einer sogenannten professionellen Leichenschau. Dabei sollte die Leichenschau an die Gesundheitsämter delegiert werden, die jedoch weder über das Know-how, noch die Kapazitäten für derartige Vorhaben verfügen. Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin hat daher Vorschläge erarbeitet, wie die Leichenschauen verbessert und mehr Tötungsdelikte erkannt werden sollen.
    "Wir möchten eine verpflichtende postgraduale Fortbildung von Ärzten haben zur Durchführung der Leichenschau. Wir plädieren auch dafür, wenn sich ein Arzt etwa überfordert fühlt bei der Durchführung der Leichenschau, dann sollte auf Kammerebene oder Bezirksebene geregelt werden, dass die Ärzteschaft sich untereinander abspricht, wenn einer eben nicht in der Lage ist, eine sichere Todesfeststellung die Leichenschau durchzuführen, dass ein anderer, der hinreichend Leichenschauen pro Jahr macht, das übernimmt.
    Auch soll bereits im Medizinstudium das Thema Leichenschau verstärkt, zudem müssen mehr Obduktionen durchgeführt werden, außerdem bedarf es einer Rückkopplung an Ärzte und letztendlich eines angemessenen Honorars durch die Krankenkassen. Allzu viel Hoffnung hat Burkard Madea jedoch nicht, dass die Vorschläge eins zu eins umgesetzt werden.
    "Das Einzige, was wir machen können, ist, die Öffentlichkeit und auch die Entscheidungsträger darauf hinzuweisen, wie gering die Aussagekraft einer äußeren Leichenschau hinsichtlich Feststellung der Todesursache ist. Welche Konsequenzen, die daraus ziehen, bleibt abzuwarten."