
Im Verfahren um die Veruntreuung von Geldern sprach sie ein Gericht in Paris schuldig. Die Richter entzogen ihr mit sofortiger Wirkung für fünf Jahre das passive Wahlrecht für politische Ämter. Außerdem wurde die 56-Jährige zu zwei Jahren Haft per Fußfessel verurteilt. Zwei weitere Jahre Haft wurden zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängt. Das Urteil kann angefochten werden. Es gilt aber als unwahrscheinlich, dass ein Berufungsprozess zu einem schnellen Ergebnis kommt. Kritik an dem Urteil kam vom ungarischen Regierungschef Orban, vom italienischen Vize-Regierungschef Salvini sowie vom niederländischen Politiker Wilders.
Neben Le Pen wurden acht Europaabgeordnete ihrer Partei Rassemblement National der Veruntreuung öffentlicher Gelder schuldig gesprochen. Auch zwölf Personen, die als parlamentarische Berater für Le Pen und ihre Partei tätig waren, wurden verurteilt.
In dem Prozess ging es um die Scheinbeschäftigung von Assistenten im Europaparlament. Mit dem Geld wurden stattdessen Mitarbeiter des Rassemblement National in Frankreich bezahlt. Das Gericht schätzte den Gesamtschaden auf 2,9 Millionen Euro.
Diese Nachricht wurde am 31.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.