
Im Verfahren um die Veruntreuung von Geldern sprach sie ein Gericht in Paris schuldig. Die Richter entzogen ihr mit sofortiger Wirkung für fünf Jahre das passive Wahlrecht für politische Ämter. Außerdem wurde die 56-Jährige zu zwei Jahren Haft per Fußfessel verurteilt. Zwei weitere Jahre Haft wurden zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängt. Das Urteil kann angefochten werden. Es gilt aber als unwahrscheinlich, dass ein Berufungsprozess zu einem schnellen Ergebnis kommt.
In dem Prozess ging es um die Scheinbeschäftigung von Assistenten im Europaparlament. Mit dem Geld wurden stattdessen Mitarbeiter des Rassemblement National in Frankreich bezahlt. Le Pen selbst soll in ihrer Zeit als Europaabgeordnete die Gelder für vier Assistentenstellen widerrechtlich genutzt haben. Das Gericht schätzte den Gesamtschaden auf 2,9 Millionen Euro.
Diese Nachricht wurde am 31.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.