Nur ein einstimmiger Beschluss könne am Ende zur Aussetzung der Stimmrechte von Polen führen, so der Politologe Stephen Bastos. Allerdings könne man bei einer solchen Abstimmung damit rechnen, dass die polnische Regierung von Ungarn "Schützenhilfe" erhalten werde. "Von daher ist nicht davon auszugehen, dass Polen am Ende dieses Prozesses tatsächlich seine Stimmrechte verlieren wird." Auch wenn es nicht zum Entzug komme, so setze das Verfahren die Regierung Polens aber bereits massiv unter Druck.
In dem Artikel 7 des EU-Vertrages ist von der eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit die Rede. Er ist bislang noch gegen keinen Mitgliedsstaat angewandt worden und gilt als extrem harte Sanktion. Hintergrund ist der Umbau der Justiz in Polen durch die Regierungspartei PiS. Die EU sieht dadurch die Unabhängigkeit der dortigen Justizbehörden gefährdet. Die polnische Regierung weist die Vorwürfe zurück.