Im Streit um Tonbandaufzeichnungen von Helmut Kohl wird der Journalist und Bestseller-Autor Heribert Schwan wohl eine weitere Niederlage vor Gericht erleiden. Das Oberlandesgericht Köln hat zwar heute noch kein Urteil gesprochen. Der Vorsitzende Richter machte aber deutlich, dass die Berufung des Mit-Autors der Kohl-Memoiren keine Aussicht auf Erfolg habe. Das Gericht will seine Entscheidung am 1. August verkünden.
Es geht um die Aufzeichnungen von etwa 600 Stunden an Gesprächen, die Schwan mit Kohl geführt hat. Schwan findet, dass die Bänder ihm zustehen und nicht der Familie Kohl. Im Deutschlandfunk meinte Schwan, letztlich gehe es aber um das Vermächtnis des Altkanzlers. Die zweite Ehefrau Maike Kohl-Richter wolle die Deutungshoheit an sich reißen und vieles anders darstellen, als es wirklich gewesen sei.
Kohl-Richter habe nach dem schweren Sturz Kohls 2008 die Gelegenheit genutzt, ihm, Schwan, den "Laufpass zu geben". Zu dem Zeitpunkt hatte Schwan als Ghostwriter bereits drei Bände der Kohl-Erinnerungen mit verfasst und arbeitete an einem vierten Band.
Schwan hat Zweifel, dass in dieser Sache noch der Wille des inzwischen 84-jährigen Altkanzlers selbst zählt. "Wer weiß denn, wie Helmut Kohl heute tickt, wie sein Gesundheitszustand ist?" Kohl artikuliere sich nicht mehr, "weil sie immer dabei ist". Der Journalist stellte im Deutschlandfunk schon einmal klar, dass er in die nächste Instanz gehen werde, sollte er vor dem OLG Köln tatsächlich unterliegen.
(mb/kis)