Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und damit Urteile der Vorinstanzen bestätigt. Zur Begründung hieß es, auch wenn Referendare nicht in einem Beamtenverhältnis stünden, müssten sie Mindestanforderungen zur Verfassungstreuepflicht erfüllen.
Geklagt hatte ein Mann, dem vom Freistaat Bayern die Zulassung zum Referendariat verweigert worden war. Hintergrund war dessen Tätigkeit für die rechtsextremistische Splitterpartei "Der Dritte Weg". Der Mann wurde später in Sachsen zum Referendariat zugelassen und arbeitet inzwischen als Anwalt.
Diese Nachricht wurde am 10.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.