Bundesverwaltungsgericht
Referendare dürfen Verfassung nicht aktiv bekämpfen

Angehenden Juristen, die sich für rechtsextreme Parteien engagieren, kann die Zulassung zum Referendariat verweigert werden.

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
    Angehenden Juristen, die sich für rechtsextreme Parteien engagieren, kann die Zulassung zum Referendariat laut dem Bundesverfassungsgericht verweigert werden. (Jan Woitas/dpa)
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und damit Urteile der Vorinstanzen bestätigt. Zur Begründung hieß es, auch wenn Referendare nicht in einem Beamtenverhältnis stünden, müssten sie Mindestanforderungen zur Verfassungstreuepflicht erfüllen.
    Geklagt hatte ein Mann, dem vom Freistaat Bayern die Zulassung zum Referendariat verweigert worden war. Hintergrund war dessen Tätigkeit für die rechtsextremistische Splitterpartei "Der Dritte Weg". Der Mann wurde später in Sachsen zum Referendariat zugelassen und arbeitet inzwischen als Anwalt.
    Diese Nachricht wurde am 10.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.