Bundestag
Reform des Abtreibungsrechts vorerst gescheitert

Das Gesetzesvorhaben für eine Legalisierung von Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen ist vorerst gescheitert. Im Rechtsausschuss des Bundestages fand sich keine Mehrheit, das Thema noch vor der Wahl am 23. Februar auf die Tagesordnung im Plenum des Parlaments zu setzen.

    Tablettenblister mit einem Kombiwirkstoff aus Mifepristone und Misoprostol
    Über die Liberalisierung des Abtreibungsrechts wird weiter gestritten (Archivbild). (picture alliance / NurPhoto / Soumyabrata Roy)
    Die dafür nötige Sondersitzung des Ausschusses kam wegen des Widerstands von Union und FDP nicht zustande. CDU-Rechtspolitiker Krings sagte, der Entwurf zur Legalisierung von Abtreibungen sei unvereinbar mit den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs festgelegt habe.
    SPD und Grüne, die das Vorhaben gemeinsam mit der Linkspartei vorangetrieben hatten, reagierten enttäuscht. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Schauws, und die SPD-Rechtspolitikerin Wegge bezeichneten es in einem gemeinsamen Statement als "fatales Signal für die Demokratie", dass Union und FDP "nicht gewillt sind, übliche parlamentarische Vorgänge zu ermöglichen".

    Unterschiedliche Positionen bei Anhörung

    Zuvor waren in einer Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss die unterschiedlichen Positionen zur Liberalisierung des Abtreibungsrechts deutlich geworden. Die Verfassungsrechtlerin Brosius-Gersdorf etwa begrüßte das Vorhaben, weil es von einer Kriminalisierung zu einem "Recht auf Schwangerschaftsabbruch" führe. Der Strafrechtler Kubiciel stufte den Entwurf dagegen als nicht vereinbar mit der Verfassung ein und verwies auf den Schutz des ungeborenen Lebens.
    Diese Nachricht wurde am 10.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.