Bundestag
Reform des Abtreibungsrechts vorerst gescheitert

Das Gesetzesvorhaben für eine Legalisierung von Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen ist vorerst gescheitert.

    Der silberfarbene Blister steckt in einer Packung mit der Aufschrift "Kombiopack Misoprostol".
    Blister einer Abtreibungstablette. (picture alliance / NurPhoto / Soumyabrata Roy)
    Im Rechtsausschuss des Bundestages fand sich keine Mehrheit, das Thema noch vor der Wahl am 23. Februar auf die Tagesordnung im Plenum des Parlaments zu setzen. Eine dafür nötige Sondersitzung des Ausschusses kam wegen des Widerstands von Union und FDP nicht zustande. Der CDU-Rechtspolitiker Krings sagte, der Entwurf zur Legalisierung von Abtreibungen sei unvereinbar mit den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs festgelegt habe.
    SPD und Grüne, die das Vorhaben gemeinsam mit der Linkspartei vorangetrieben hatten, reagierten enttäuscht. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Schauws, und die SPD-Rechtspolitikerin Wegge bezeichneten es in einem gemeinsamen Statement als "fatales Signal für die Demokratie", dass Union und FDP "nicht gewillt sind, übliche parlamentarische Vorgänge zu ermöglichen".

    Unterschiedliche Positionen bei Anhörung

    Zuvor waren in einer Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss die unterschiedlichen Positionen zur Liberalisierung des Abtreibungsrechts deutlich geworden. Die Verfassungsrechtlerin Brosius-Gersdorf etwa begrüßte das Vorhaben, weil es von einer Kriminalisierung zu einem "Recht auf Schwangerschaftsabbruch" führe. Der Strafrechtler Kubiciel stufte den Entwurf dagegen als nicht vereinbar mit der Verfassung ein und verwies auf den Schutz des ungeborenen Lebens.
    Diese Nachricht wurde am 11.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.