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Reform
Sexualstrafrecht soll verschärft werden

Bisher sieht das deutsche Recht eine Vergewaltigung nur in drei Fällen. Doch das soll sich ändern: Auch Angriffe in Form von plötzlichen Griffen zwischen die Beine oder an die Brust des Opfers sollen mit dem verschärften Sexualstrafrecht künftig verfolgt werden.

Von Johannes Kulms |
    Ein Buch zum Strafrecht liegt in einem Gericht in Berlin.
    Vorgesehen ist "jede nicht einverständliche, sexuell bestimmte Handlung zu bestrafen". (picture alliance / dpa / Jens Kalaene)
    Das Sexualstrafrecht soll verschärft werden – laut "Bild am Sonntag" befindet sich ein entsprechender Gesetzesentwurf in Abstimmung zwischen den Bundesländern. Bundesjustizminister Heiko Maas geht davon aus, dass ein verschärftes Sexualstrafrecht noch im Laufe dieses Jahres in Kraft treten könnte.
    Die Reform ist allerdings keine direkte Antwort auf die massiven Angriffe auf Frauen in der Kölner Silvesternacht, der Gesetzesentwurf liegt bereits seit vergangenem Sommer vor. Ausgangspunkt dafür ist die Istanbul-Konvention des Europarates von 2011, die Deutschland unterzeichnet hat. Der Text sieht vor, "jede nicht einverständliche, sexuell bestimmte Handlung zu bestrafen".
    Das bisherige Recht in Deutschland sieht eine Vergewaltigung nur in drei Fällen: Einmal wenn der Geschlechtsverkehr durch Gewalt erzwungen wird beziehungsweise durch Drohung. Oder aber eine schutzlose Lage des Opfers durch den Täter ausgenutzt wird. Mit der nun in Arbeit befindlichen Reform sollen in Zukunft auch mehr Fälle strafrechtlich als Vergewaltigung eingestuft werden. Nämlich dann, wenn der Täter nicht gewaltsam vorgeht. Damit sollen Schutzlücken geschlossen werden, so Bundesjustizminister Heiko Maas.
    "Wir wollen in Zukunft, was bisher nicht ging, auch wegen Vergewaltigung verurteilen, wenn eine Frau zwar widersprochen hat, aber sich nicht gewehrt hat, etwa aus Angst."
    Auch Angriffe in Form von plötzlichen Griffen zwischen die Beine oder an die Brust des Opfers sollen mit dem verschärften Sexualstrafrecht künftig verfolgt werden.
    Kanzleramt hat Blockade aufgegeben
    Kurz vor Weihnachten hatte das Kanzleramt seine monatelange Blockade gegen den Entwurf des Bundesjustizministers aufgegeben. Der CDU-Vorstand hatte sich bei seiner Klausur am Wochenende in Mainz für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts ausgesprochen. Für den Straftatbestand müsse ein klares Nein des Opfers ausreichen. Auch sollten sexuelle Belästigungen wie Grapschen künftig unter Strafe gestellt werden, heißt es in der sogenannten Mainzer Erklärung.
    Für die Grünen reicht der Entwurf von Heiko Maas noch nicht aus. Die Vorsitzende des Rechtsausschusses Renate Künast sagte der Berliner Zeitung: Es bleibe bei Maas im Grunde beim alten Tatbestand, der oftmals zu Freisprüchen führe, sagte die Grünen-Politikerin der Berliner Zeitung. Ein eindeutiges Nein zu sexuellen Handlungen müsse eine Grenze bilden, deren Überschreitung strafbar sei, so Künast weiter.