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Regeln für YouTuber
Zwischen Sorgfalt und Sanktionen

Sind neue Regeln für YouTuberinnen und YouTuber nötig, damit gezielte Falschinformationen im Netz nicht ungestraft verbreitet werden können? Der Präsident der Bayerischen Landesmedienanstalt plädiert im Gespräch mit @mediasres dafür - und hofft auf den neuen Medienstaatsvertrag.

Siegfried Schneider im Gespräch mit Christoph Sterz |
Auf einem Laptop ist in Berlin das Internet-Videoportal YouTube zusehen, aufgenommen am 20.07.2012.
Wenn es nach den Landesmedienstalten geht, soll der Medienstaatsvertrag auch neue Regeln für YouTube beinhalten. (picture alliance / Britta Pedersen)
CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer hat mit ihrem Wunsch, über Regeln zu "Meinungsmache" im Netz nachzudenken, eine Debatte ausgelöst. Dass die Meinungsfreiheit auch im Internet ein hohes Gut ist, darauf berufen sich so gut wie alle, die sich zu diesem Thema zu Wort meldet.
Es gibt allerdings inzwischen auch eine "Ja, aber"-Fraktion: Ja, Meinungsfreiheit ist auch im Netz wichtig, aber es braucht trotzdem zeitgemäßere Regeln, damit zum Beispiel gezielte Falschinformationen im Internet nicht ungestraft verbreitet werden können. Zu dieser "Ja, aber"-Fraktion gehört auch Siegfried Schneider, der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien:
"Weil man unterscheiden muss, ob ich als Privatperson meine Meinung äußere oder ob ich fast professionell auch Meinungen produziere, die einem Millionenpublikum mitgeteilt werden. Und das ist ein Teil medialer Macht, und dazu gehören auch bestimmte Regeln", so Schneider im Gespräch mit @mediasres.
YouTuber müssen sich bereits an Regeln halten
Als professionell gilt für Schneider, wenn recherchiert, sorgfältig ausgewählt und darauf geachtet werde, dass Fakten stimmten - "dann steckt auch ein bestimmtes journalistisches redaktionelles Arbeiten dahinter, und dann müssen auch bestimmten Ansprüchen genüge geleistet werden."
Zwar müssten sich YouTuber schon jetzt an Regeln wie Werbebeschränkungen, Jugendschutz und Sorgfaltspflicht halten, doch gerade die Einhaltung der Sorgfaltspflicht lasse sich bislang nicht durch die Landesmedienanstalten überwachen.
"Das ist eine der Forderungen der Landesmedienanstalten - dass dann, wenn die Sorgfaltspflicht nicht eingehalten würde, dies auch sanktioniert werden kann. Dafür müsste der Rundfunkstaatsvertrag geändert werden - diese Forderung liegt seit 2017 von uns auf dem Tisch und wir hoffen, dass das im neuen Medienstaatsvertrag auch angegangen wird."
Landesmedienanstalten wollen vorsorgen
Ab wie vielen Klicks oder Abonnenten dies dann gelten soll, dazu wollte sich Schneider im Dlf nicht festlegen. Ihm gehe es ganz unabhängig von der Debatte über das Video des YouTubers Rezo darum, Vorsorge zu betreiben.
"Wir haben ja eine Debatte über Fake-News und andere Dinge, und wir wollen vorher auch klare Aussagen von der Politik haben, auch Regeln haben, um im Falle, wenn etwas schief ginge, auch eingreifen zu können."