Staatssekretär Hitschler sagte während der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, eine starke Präsenz von US-Truppen sei hierzulande unverzichtbar. Wäre Deutschland verpflichtet, weltweit Einsätze nach den Maßstäben des eigenen Verständnisses vom Völkerrecht zu kontrollieren, hätte das erhebliche Konsequenzen für die militärische Bündnisfähigkeit. Geklagt haben zwei Jemeniten, deren Verwandte 2012 bei einem US-Drohneneinsatz getötet wurden. Deutschland trage dafür auch Verantwortung, weil der Datenstrom über Ramstein laufe.
Ihre Klage war 2020 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgewiesen worden. Die Bundesregierung müsse nicht genauer überprüfen, ob die Einsätze mit dem Völkerrecht im Einklang stehen.
Diese Nachricht wurde am 17.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.