Wohnungsmarkt
Unterdurchschnittliche Mieten sollen steuerlich belohnt werden

Die Bundesregierung will die Wohngemeinnützigkeit wieder einführen. Das Kabinett in Berlin billigte eine entsprechende Änderung im Jahressteuergesetz 2024. Dadurch werden Unternehmen, Vereinen oder Stiftungen die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer erlassen, wenn sie dauerhaft Wohnungen zu einem Preis unter den ortsüblichen Mieten anbieten.

    Blick auf Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.
    Die Wohngemeinnützigkeit soll wieder eingeführt werden. (picture alliance / dpa / Hilal Özcan)
    Das Einkommen der Mieter dieser Wohnungen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Laut Bundesbauministerin Geywitz könnten grundsätzlich rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von den neuen Regeln profitieren. Die Wohngemeinnützigkeit war 1990 abgeschafft worden. SPD, Grüne und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag eine Reaktivierung vorgesehen. 
    Der Verband der Wohungswirtschaft begrüßte die Wiedereinführung, appellierte aber an die Regierung, ein breiter angelegtes Fördersystem auf die Beine zu stellen. Mittlerweile fehlten 800.000 Wohnungen in Deutschland, erklärte der Branchenverband GdW. Kritik kam auch aus der Union. Der CSU-Abgeordnete Lange sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern, die Gemeinnützigkeit sei ungeeignet, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Regelung sei zudem anfällig für Missbrauch. Der Mieterbund bezweifelt außerdem, dass das Konzept tatsächlich zu mehr und dauerhaft bezahlbarem Wohnraum führt. Es fehlten Investitionszulagen, sagte Präsident Siebenkotten.
    Fragen und Antworten zur Wohngemeinnützigkeit haben wir hier zusammengefasst.
    Diese Nachricht wurde am 05.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.