Die Regierung präsentierte einen Gesetzentwurf, mit dem etwa die öffentliche Verwendung des Hakenkreuzes oder des Hitlergrußes verboten werden sollen. Derzeit verbietet das Schweizer Strafrecht rassistische, gewaltverherrlichende, extremistische oder nationalsozialistische Symbole nur dann, wenn damit gleichzeitig für eine entsprechende Ideologie geworben wird. Wer jedoch solche Symbole ohne aktive Propaganda zeigt, bleibt aktuell straflos.
Zuletzt hatten antisemitische Vorfälle nach Angaben der Schweizer Regierung stark zugenommen.
Diese Nachricht wurde am 14.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.